Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
173
11
VerhandlungDrucksache:
179/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Landwirtschaftliche Schule Hohenheim
Neubau Fachpraxis Berufsschule Gärtner/in in der
Stadtgärtnerei in Stuttgart-Möhringen
- Baubeschluss -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 12.06.2021, GRDrs 179/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Interims-Neubau der Fachpraxis Berufsschule Gärtner*in der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim in der Stadtgärtnerei im Logauweg in Stuttgart-Möhringen in Holzelementbauweise nach den Plänen des Architekturbüros

2. Der Gesamtaufwand für den Interims-Neubau der Fachpraxis Berufsschule Gärtner*in der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim in der Stadtgärtnerei im Logauweg in Höhe von 3,79 Mio. EUR wird gedeckt und wird wie folgt abgewickelt: 3. Die Finanzierung erfolgt gemäß Vorprojekt-, Projektbeschluss (GRDrs 528/2019):

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


An StR Dr. Vetter (CDU) gewandt verweist BM Pätzold darauf, dass zu dem in Rede stehenden Thema mittlerweile auch ein Lenkungskreis - aus der Universität Hohenheim, dem Land und der Stadt - besteht. Das Land führe derzeit eine Machbarkeitsstudie für das vorgesehene Grundstück unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungen durch.

Gegenüber StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) informiert Herr Holzer (HochbA), grundsätzlich handle es sich bei Schul-Interimsgebäuden um normal baugenehmigte Bauvorhaben. Diese rutschten in die Klasse Sonderbau, bei Zwei-Geschossigkeit auch in eine entsprechende Bauwerksklasse, und somit in eine Liga, wo ein einfaches Abbauen und Wiederaufbauen nicht mit dem vergleichbar sei, was von Bau-Containern bekannt sei. Abbau und Wiederaufbau stellten also einen Kostenfaktor dar. Um günstig zu bauen, werde zwischenzeitlich bei Kindertagesstätten versucht, beispielsweise für eine viergruppige Einrichtung zwei Gebäude nebeneinander zu stellen. Sobald man sich jedoch im Segment regulärer Bauten bewege, lasse sich günstiges Bauen in der Praxis nicht wirklich wirtschaftlich umsetzen. Hier greife dann eher, ein Interim mehrfach für verschiedene Einrichtungen zu verwenden. Bei Kindertagesstätten werde so relativ häufig vorgegangen.


Abschließend stellt BM Thürnau fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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