Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
129/2022
Stuttgart,
03/24/2022
Instandsetzung Königstraße - Abschnitt zwischen Kronprinzstraße und Tübinger Straße (Querspange)
Abrechnungsbeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Beschlussfassung
öffentlich
12.04.2022
Beschlußantrag:
Die Abrechnung für die Instandsetzung Königstraße – Abschnitt Kronprinzstraße und Tübinger Straße mit Gesamtkosten von 2.935.128,23 EUR wird anerkannt.
Begründung:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 (GRDrs 895/2010) der Instandsetzung der Königstraße – Abschnitt zwischen Kronprinzstraße und Tübinger Straße (Querspange) mit einem Gesamtaufwand von 2.945.000 EUR zugestimmt.
Die bewilligten Gesamtkosten in Höhe von 2.945.000 EUR wurden um 9.871,77 EUR unterschritten. Dies entspricht 0,3 %. Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2012 fertig gestellt. Die Maßnahme wurde ausführlich in der GRDrs 895/2010 beschrieben.
Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme wurde in den Teilfinanzhaushalten 610 Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung über das Projekt 7.613031 - Stuttgart 27 - Innenstadt - sowie 660 - Tiefbauamt über das Projekt 7.661015 – Umgestaltung Querspange (Königstraße)
wie folgt abgewickelt:
Jahr
Teilfinanzhaushalt 610
Projekt 7.613031
Teilfinanzhaushalt 660
Projekt 7.661015
Teilergebnishaushalt
Tiefbauamt
Eigen-
leistungen
Tiefbauamt
Gesamt
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
2010
0,00
117.388,29
0,00
30.745,38
148.133,67
2011
825.000,00
1.462.315,29
21.373,81
48.229,37
2.356.918,47
2012
0,00
424.064,04
1.378,41
4.979,32
430.421,77
Summe
825.000,00
2.003.767,62
22.752,22
83.954,07
2.935.473,91
Eine Überzahlung an den Bauunternehmer hat auf dem Projekt 7.661015.001 - Querspange, zu einer Einzahlung in Höhe von 345,68 EUR geführt. Dieser Betrag reduziert die Gesamtkosten der Maßnahme auf 2.935.128,35 EUR.
Da die Maßnahme im Gebiet der Sanierung Stuttgart 27 -Innenstadt- liegt, wurden Teile der Kosten im THH 610 finanziert. Diese sind im Rahmen des Bund-Länder-Programms Innenentwicklung -Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) grundsätzlich zuwendungsfähig und wurden mit 60% bezuschusst. Bei einer umgestalteten Fläche von 5.500 m² und einer Förderobergrenze von 150 EUR/m² ergaben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 825.000 EUR. Dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 495.000 EUR.
Die Abrechnung stimmt mit den Buchungen im automatisierten Buchungsverfahren überein.
Beteiligte Stellen
Ref WFB, Ref SWU
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
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<Anlagen>
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Änderungen_WFB.pdf
Mitzeichnung2_WFB.002.pdf
Mitzeichnung_SWU.002.pdf