Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
841/2020
Stuttgart,
09/29/2020
Schulcampus Stuttgart - Feuerbach
Neubau und Sanierung
Klagenfurterstraße 71
- Ingenieurbeauftragung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Beschlussfassung
öffentlich
13.10.2020
Beschlußantrag:
1. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen auf Grundlage der Honorar-
ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) an
aha-Laborplanung Achim Harksel
Bachweg 4
73252 Lenningen
wird zugestimmt.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro einen Stufenvertrag
(Nr. 14773) in der üblichen Form abzuschließen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Folgende Beschlüsse liegen vor:
Vorprojektbeschluss vom 15.02.2017
2. Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Auf Basis eines Architekturwettbewerbes soll ein Schulcampus in mehreren Bau-abschnitten entwickelt werden. Hierfür wird das „Neue Gymnasium“ abgerissen und durch mehrere neue Gebäude (Schulgebäude, Mensa und 3-Feldsporthalle) ersetzt. Das denkmalgeschützte Leibniz-Gymnasium wird generalsaniert. Ziel ist die Schaffung eines Areals mit Campuscharakter.
Es ist davon auszugehen, dass ca. 9 NWT Fachräume mit ca. 8 Nebenräumen in Neubauten des Schulcampus Feuerbach umgesetzt werden. Ebenso ist eine
Interimsunterbringung von NWT-Räumen in der Siemensstraße 52 geplant die aus ca. zwei Fach- und zwei Nebenräumen bestehen soll. Zudem ist in der
Leobener Str. 83 eine Interimsunterbringung von NWT-Räumen geplant die aus
ca. 2 Fachräumen und einem Nebenraum bestehen soll.
3. Der Beauftragung liegt die vorläufige grobe Kostenannahme des Hochbauamtes mit Gesamtkosten von brutto
67.300.000 €
zugrunde.
Hieraus resultieren vorläufige anrechenbare Kosten von netto:
SUMME 01
4. Die Auswahl des Büros basiert auf einer Preisabfrage. Folgende Büros waren zur Teilnahme aufgefordert worden:
- Büro AHA Laborplanung aus Lenningen
- HWP Planungsgesellschaft aus Stuttgart
- Büro Scaleoplan GmbH aus Öhringen
Der Honoraranspruch des Planers beträgt für die Leistungsphasen 1 bis 9 voraussichtlich brutto:
SUMME 02
Finanzielle Auswirkungen
Vorläufig werden die Leistungsphasen 1 bis 3 mit folgendem Honorar abgerufen
brutto:
SUMME 03
Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung bei
Planungsmittel
Innenauftrag / Sachkonto 40V1185100 / 42910100
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk ThürnauBürgermeister
Anlagen
SW0
<Anlagen>
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