Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 184/2019
Stuttgart,
04/29/2019


Familienentlastende Dienste 2018



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beirat für Menschen mit Behinderung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
03.06.2019
21.10.2019

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1


Über die Situation und die Bedeutung der Familienentlastenden Dienste innerhalb des Stuttgarter Hilfesystems für Menschen mit Behinderung wurde zuletzt am 24.06.2015 berichtet (GRDrs 325/2015 „Familienentlastende Dienste 2014“).

Die Familienentlastenden Dienste in der Landeshauptstadt Stuttgart bieten ein reiches Unterstützungs- und Freizeitangebot für Menschen mit Behinderung, die in der Regel bei Angehörigen oder auch ambulant betreut leben. Dadurch werden die Angehörigen entlastet, der Verbleib in der Familie stabilisiert und stationäre Unterbringungen vermieden.

Die Familienentlastenden Dienste zählen zu den sogenannten offenen Hilfen, die als institutionell gefördertes Angebot zur Verfügung gestellt werden und damit Teil der Hilfestruktur für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart sind. Das bedeutet, dass es keine individuellen Rechtsansprüche auf diese Leistungen gibt, dass keine individuellen Anträge beim Sozialhilfeträger gestellt werden können, keine individuelle Bedarfs-prüfung stattfindet und keine amtlichen Leistungszusagen erteilt werden.

Leistungserbringer der Familienentlastenden Dienste in der Landeshauptstadt Stuttgart sind:
· bhz Stuttgart e. V. (bhz)
· Caritasverband für Stuttgart e. V. (CV)
· Diakonie Stetten e. V. (DS)
· Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva)
· Evangelische Jugend Stuttgart (EJuS)
· Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V. (KBV)
· Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Stuttgart e. V. (LH)
· Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen (Niko)

Im Jahr 2018 wurden durch die Familienentlastenden Dienste insgesamt 948 Personen betreut, davon 442 Personen in einer 1 : 1 Betreuung (diese kann auch im Rahmen eines Gruppenangebots erfolgen). Von allen Betreuten waren 56 Personen zwischen 0 und 6 Jahre, 373 Personen zwischen 7 und 14 Jahre, 270 Personen zwischen 15 und 21 Jahre und 249 Personen 22 Jahre oder älter.

Der offene Charakter der Leistungserbringung bei den Familienentlastenden Diensten zeigt sich darin, dass die Leistungserbringer selbst planen können, welche Angebote sie vorhalten. Sie entwickeln ihre Angebote entsprechend den vorhandenen Nachfragen weiter und können mit den verschiedenen Leistungen einen Mix an bedarfsnahen Angeboten vorhalten.

Im Einzelnen sind dies:
· Einzelbetreuung
· Stundenweise Betreuung in Gruppen
· Ganz- oder mehrtägige Gruppenbetreuung (ohne Übernachtung)
· Mehrtägige Gruppenbetreuung (mit Übernachtung)
· Netzwerkarbeit

Im Jahr 2018 haben die Leistungserbringer der Familienentlastenden Dienste 255 Personen einzeln betreut und dabei 17.855 Betreuungsstunden geleistet. Die Einzelbetreuung findet in der Regel außerhalb der Einrichtung im häuslichen Umfeld statt. Die individuelle Lebensgestaltung im eigenen Bezugsfeld steht dabei im Vordergrund.

Deutlich mehr Personen nutzten Gruppenangebote. Im Jahr 2018 nahmen 595 Personen an stundenweisen Betreuungen in der Gruppe teil. Im gleichen Zeitraum nutzten 602 Personen Angebote der ganz- oder mehrtägigen Gruppenbetreuung (ohne Übernachtung).
137 Personen nahmen zudem im Jahr 2018 an mehrtägiger Gruppenbetreuung (mit Übernachtung) teil.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der sogenannten Netzwerkarbeit insgesamt 191 Personen in Angebote vermittelt und/oder begleitet, die nicht den Familienentlastenden Diensten angehören. Diese Begleitung findet u. a. in Waldheimen und in Vereinen statt.

Die acht Träger der Familienentlastenden Dienste erhielten 2018 zusammen eine Zuwendung der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 811.322 EUR sowie einen Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 143.760 EUR. Die Tariferhöhungen wurden entsprechend der Entscheidung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart über die Anpassung der Zuschüsse an die Träger der Wohlfahrtspflege Stuttgart im Rahmen der jährlichen Zuwendung berücksichtigt.

Der nächste Bericht über die Entwicklung der Familienentlastenden Dienste wird in vier Jahren erbracht.


Beteiligte Stellen

--


Vorliegende Anträge/Anfragen

--
--




In Vertretung



Isabel Fezer
Bürgermeisterin





1. Ausführlicher Bericht zu den Familienentlastenden Diensten 2018
2. Stellungnahme des LIGA-Fachausschusses Behindertenhilfe


Ausführlicher Bericht zu den Familienentlastenden Diensten 2018

Die Familienentlastenden Dienste in der Landeshauptstadt Stuttgart bieten ein reiches Unterstützungs- und Freizeitangebot für Menschen mit Behinderung, die in der Regel bei Angehörigen oder auch ambulant betreut leben. Dadurch werden die Angehörigen entlastet, der Verbleib in der Familie stabilisiert und stationäre Unterbringungen vermieden.

Die Familienentlastenden Dienste zählen zu den sogenannten offenen Hilfen, die als institutionell gefördertes Angebot zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass es keine individuellen Rechtsansprüche auf diese Leistungen gibt, dass keine individuellen Anträge beim Sozialhilfeträger gestellt werden, keine individuelle Bedarfsprüfung stattfindet und keine amtlichen Leistungszusagen erteilt werden.

Eine Ausnahme bildet das Persönliche Budget, welches im Einzelfall nach Prüfung der Voraussetzungen für individuelle Leistungen der Teilhabe gewährt wird. Im Jahr 2018 wurden sieben Persönliche Budgets für familienentlastende Maßnahmen von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen sowie 27 Persönliche Budgets für Freizeit und Teilhabe von Erwachsenen.

Der vorliegende Bericht basiert vorwiegend auf Daten aus dem städtischen Berichtswesen. Dieses wurde zum Berichtsjahr 2016 zusätzlich zu den bisher genutzten Daten der Leistungsnachweise für die Familienentlastenden Dienste eingeführt. Es ermöglicht präzisere Aussagen zur Zahl der Teilnehmenden, da es im Bereich der Gruppenangebote die tatsächliche Anzahl der Personen und keine Teilnahmestunden abfragt. Durch die Angabe weiterer Teilnehmenden macht es inklusive Angebote deutlich. Ab dem Berichtsjahr 2017 ist zusätzlich eine Abfrage zur Altersstruktur der Teilnehmenden aufgenommen worden. Die Auswertung erfolgt angebotsbezogen, d. h. es werden bei der Darstellung der erbrachten Leistungen die Nutzungen pro Angebot betrachtet. Mehrfachnennungen von Teilnehmenden sind deshalb nicht ausgeschlossen.

Leistungserbringer der Familienentlastenden Dienste im Berichtszeitraum waren:
· bhz Stuttgart e. V. (bhz)
· Caritasverband für Stuttgart e. V. (CV)
· Diakonie Stetten e. V. (DS)
· Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva)
· Evangelische Jugend Stuttgart (EJuS)
· Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V. (KBV)
· Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Stuttgart e. V. (LH)
· Nikolauspflege – Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen (Niko)

Der im Jahr 2016 erfolgte Wechsel innerhalb des Kreises der Leistungserbringer vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stuttgart e. V., zur Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen erfolgte reibungslos.

Der Bericht stellt zunächst die Art der Leistungen in den Familienentlastenden Diensten dar (Abschnitt 1), geht dann auf die Anerkennung der Familienentlastenden Dienste als Angebote nach § 45a SGB XI (Abschnitt 2) ein und schließt mit der Finanzierung der Familienentlastenden Dienste (Abschnitt 3).


1. Art der Leistungen in den Familienentlastenden Diensten

Im Jahr 2018 wurden durch die Familienentlastenden Dienste insgesamt 948 Personen betreut, davon 442 Personen in einer 1 : 1 Betreuung. 56 Personen waren zwischen 0 und 6 Jahre, 373 Personen zwischen 7 und 14 Jahre, 270 Personen zwischen 15 und 21 Jahre und 249 Personen 22 Jahre oder älter.

Tabelle 1: Angebot insgesamt nach Leistungserbringer (2018)
Leistungserbringer
Teil-nehmende
Anzahl
Teil-nehmende
in %
1:1 Betreuungen
Anzahl
bhz Stuttgart e. V.
305
32
108
Caritasverband für Stuttgart e. V.
98
10
77
Diakonie Stetten e. V.
176
19
44
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
10
1
10
Evangelische Jugend Stuttgart e. V.
46
5
6
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
96
10
96
Lebenshilfe Stuttgart e. V.
207
22
94
Stiftung Nikolauspflege
10
1
7
Gesamt
948
100
442

Die hohe Zahl der 1 : 1 Betreuungen liegt neben der Zahl der Einzelbetreuungen (255 Personen) und den durch schwere körperliche Behinderungen bedingten Bedarfen nach Aussage der Leistungserbringer an einer zunehmenden Zahl von Personen mit zusätzlichen psychischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Autismus-Spektrum-Störungen.

Tabelle 2: Angebot insgesamt nach Leistungserbringer
– Teilnehmende nach Alter (2018)
Leistungserbringer
0 - 6 Jahre
7 - 14
Jahre
15 - 21
Jahre
Ab
22 Jahre
bhz Stuttgart e. V.
3
131
109
62
Caritasverband für Stuttgart e. V.
13
53
23
9
Diakonie Stetten e. V.
11
53
55
57
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
1
2
3
4
Evangelische Jugend Stuttgart e. V.
0
8
12
26
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
8
42
30
16
Lebenshilfe Stuttgart e. V.
15
81
36
75
Stiftung Nikolauspflege
5
3
2
0
Gesamt
56
373
270
249
Prozentual
6 %
39 %
29 %
26 %

Das Angebot der Familienentlastenden Dienste richtet sich schwerpunktmäßig an Teilnehmende im Schulalter (2018: 68 % der Teilnehmenden). Familien mit Kindern zwischen 7 und 14 Jahre (2018: 39 % der Teilnehmenden) sind offensichtlich in besonderem Maße auf die Entlastungsangebote der Dienste angewiesen. Dies liegt vor allem darin begründet, dass es bisher an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) keine Angebote zur Ferienbetreuung gibt.


Der offene Charakter der Leistungserbringung bei den Familienentlastenden Diensten zeigt sich darin, dass die Leistungserbringer im Rahmen der Leistungsbeschreibung selbst planen können, welche Angebote sie vorhalten. Sie entwickeln ihre Angebote entsprechend der vorhandenen Nachfragen weiter und können mit den verschiedenen Leistungen einen Mix an bedarfsnahen Angeboten vorhalten.

Im Einzelnen sind dies:
· Einzelbetreuung
· Stundenweise Betreuung in Gruppen
· Ganz- oder mehrtägige Gruppenbetreuung (ohne Übernachtung)
· Mehrtägige Gruppenbetreuung (mit Übernachtung)
· Netzwerkarbeit

Zu unterscheiden sind die Leistungen, die in Betreuungstagen mit mindestens 7 Stunden erbracht werden (ganz- oder mehrtägige Gruppenbetreuung mit und ohne Übernachtung) und alle anderen Leistungen, die stundenweise erbracht werden.

Im folgenden Abschnitt werden exemplarisch die Leistungen der Familienentlastenden Dienste im Jahr 2018 dargestellt.

Tabelle 3 gibt die Leistungen in der Einzelbetreuung im Jahr 2018 wieder. Sieben der acht Leistungserbringer boten Einzelbetreuung an.

Tabelle 3: Einzelbetreuung der Familienentlastenden Dienste nach
Leistungserbringer (2018)
Leistungserbringer
Teilnehmende
Anzahl
Teilnehmende
in %
Betreuungs-
stunden
Stunden
in %
bhz Stuttgart e. V.
27
11
1.734
10
Caritasverband für Stuttgart e. V.
57
22
1.958
11
Diakonie Stetten e. V.
39
15
1.643
9
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
10
4
1.201
7
Evangelische Jugend Stuttgart
3
1
155
1
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
47
19
3.454
19
Lebenshilfe Stuttgart e. V.
72
28
7.710
43
Gesamt
255
100
17.855
100
Die Tabelle gibt für jeden Leistungserbringer die Anzahl der betreuten Personen (Einzelbetreuung) im Jahresverlauf an sowie den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl aller in Familienentlastenden Diensten einzeln betreuten Personen. Darüber hinaus stellt die Tabelle die Gesamtzahl aller Betreuungsstunden dar, die vom jeweiligen Leistungserbringer für die genannte Zahl an Personen im Jahr 2018 erbracht wurde und den Anteil, den dieser Wert an der Gesamtzahl aller Betreuungsstunden hat.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 von Leistungserbringern der Familienentlastenden Dienste 255 Personen einzeln betreut. Die Zahl der Gesamtbetreuungsstunden liegt bei 17.855 Stunden.

Deutlich mehr Personen nutzten Gruppenangebote. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 595 Personen in stundenweisen Gruppenangeboten betreut, wie Tabelle 4 darstellt. Sechs der acht Leistungserbringer machten entsprechende Angebote.

Tabelle 4: Stundenweise Betreuung in Gruppen nach Leistungserbringer (2018)
Leistungserbringer
Teilnehmende
Anzahl
Teilnehmende
in %
bhz Stuttgart e. V.
375
63
Caritasverband für Stuttgart e. V.
5
1
Diakonie Stetten e. V.
123
21
Evangelische Jugend Stuttgart
10
2
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
8
1
Lebenshilfe Stuttgart e. V.
74
12
Gesamt
595
100

Neben den Nutzenden der Familienentlastenden Dienste nahmen weitere 211 Personen an den Angeboten teil. Dies lässt inklusive Ansätze in der Arbeit der Familienentlastenden Dienste erkennen.

2018 nutzten 602 Personen Angebote der ganz- oder mehrtägigen Gruppenbetreuung (ohne Übernachtung). Tabelle 5 stellt die Anzahl der Teilnehmenden nach Leistungserbringer dar. Sieben der acht Leistungserbringer machten entsprechende Angebote hauptsächlich im Rahmen der Ferienbetreuung, zusätzlich an einzelnen Wochenenden.

Tabelle 5: Ganz- oder mehrtägige Gruppenbetreuung (ohne Übernachtung)
nach Leistungserbringer (2018)
Leistungserbringer
Teilnehmende
Anzahl
Teilnehmende
in %
bhz Stuttgart e. V.
26
4
Caritasverband für Stuttgart e. V.
136
23
Diakonie Stetten e. V.
265
44
Evangelische Jugend Stuttgart
19
3
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
86
14
Lebenshilfe Stuttgart e. V.
48
8
Stiftung Nikolauspflege
22
4
Gesamt
602
100

Neben den Nutzenden der Familienentlastenden Dienste nahmen weitere 306 Personen an den Angeboten teil. Auch im Bereich der ganz- und mehrtägigen Gruppenbetreuung (ohne Übernachtung) zeigen sich somit deutlich inklusive Ansätze.

Angebote der mehrtägigen Gruppenbetreuung (mit Übernachtung) nutzten 2018 137 Personen, wie Tabelle 6 darstellt. Fünf der acht Leistungserbringer boten mehrtägige Gruppenbetreuungen mit Übernachtung an.

Tabelle 6: Mehrtägige Gruppenbetreuung (mit Übernachtung)
nach Leistungserbringer (2018)
Leistungserbringer
Teilnehmende
Anzahl
Teilnehmende
in %
bhz Stuttgart e. V.
65
47
Caritasverband für Stuttgart e. V.
7
5
Diakonie Stetten e. V.
7
5
Evangelische Jugend Stuttgart
46
34
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
12
9
Gesamt
137
100
Eine weitere Leistung der Familienentlastenden Dienste besteht in der sogenannten Netzwerkarbeit. Damit ist die Vermittlung von Menschen mit Behinderung in geeignete Betreuungsangebote von Leistungserbringern außerhalb der Behindertenhilfe zu verstehen. Dabei kann Teil der Vermittlung auch die Beratung des anderen Leistungserbringers und die Begleitung des Menschen mit Behinderung in das Angebot sein. Ziel ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gemeinschaft.

Folgende sechs Leistungserbringer haben im Jahr 2018 Netzwerkarbeit durchgeführt:
Tabelle 7: Netzwerkarbeit/Begleitung in andere Angebote
nach Leistungserbringer (2018)
Leistungserbringer
Teilnehmende
Anzahl
Teilnehmende
in %
bhz Stuttgart e. V.
125
65
Caritasverband für Stuttgart e. V.
10
5
Diakonie Stetten e. V.
33
17
Evangelische Jugend Stuttgart
3
2
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
7
4
Lebenshilfe Stuttgart e. V.
13
7
Gesamt
191
100

Die deutlich gestiegene Anzahl der Personen, die von einer Begleitung in ein anderes Angebot profitierten (2014: 47 Personen, dies entspricht einer Zunahme bis 2018 von mehr als 300 %) zeigt nachdrücklich, dass der Wunsch nach inklusiven Angeboten zunimmt. Diese Annahme wird durch die Zahl der inklusiv angebotenen Gruppenbetreuungen innerhalb des Programms der Familienentlastenden Dienste („umgekehrte Inklusion“) gestärkt.

Über das Förderbudget für inklusive Freizeitangebote (GRDrs 283/2017 „Förderbudget für inklusive Freizeitangebote ab 2018“) konnten im ersten Jahr sieben inklusiv angelegte Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 31.058 EUR gefördert werden.


2. Anerkennung als Angebot nach § 45a SGB XI

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben den Anspruch, einen Entlastungsbetrag i. H. v. 125 EUR/Monat durch die Pflegekasse zu erhalten, den sie für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen und zur Unterstützung im Alltag einsetzen können (§ 45b SGB XI). Diesen Betrag können auch pflegebedürftige Menschen mit einer Behinderung jeden Alters abrufen.

Zu den Leistungen, für die der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann, zählen Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) des Landes Baden-Württemberg vom 08.02.2017 regelt die Anerkennung dieser Angebote.

Im Bereich der Eingliederungshilfe bieten vorrangig die Familienentlastenden Dienste Angebote zur Unterstützung im Alltag an. Bis zum 31.12.2018 galt für diese Dienste eine automatische Anerkennung als Angebot nach § 45a SGB XI. Für die Gültigkeit ab dem 01.01.2019 mussten alle Familienentlastenden Dienste einen Antrag auf Anerkennung stellen, um ihrer Zielgruppe weiterhin die Möglichkeit auf Einsetzung des Entlastungsbetrages für ihre Angebote zu eröffnen. Dies brachte einen enormen Aufwand für die Leistungserbringer mit sich.
Sieben der acht Leistungserbringer haben eine eigene Anerkennung beantragt, allen Anträgen konnte stattgegeben werden. Der achte Leistungserbringer eröffnet seinen Nutzenden die Möglichkeit zur Abrechnung über eine Kooperation mit dem hauseigenen Pflegedienst, der automatisch über eine Anerkennung verfügt. Vor große Herausforderungen stellt die Leistungserbringer der geforderte Umfang an Schulungen in der
UstA-VO für ehrenamtlich tätige/bürgerschaftlich engagierte Personen.


Die Sozialverwaltung ist als Anerkennungsstelle für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach UstA-VO gehalten, ehrenamtliche Strukturen und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen zu fördern. Diesem Auftrag möchte die Sozialverwaltung verstärkt nachkommen, indem sie mit einem angepassten Schulungsangebot, das die in der UstA-VO geforderten Inhalte abdeckt, die Qualifizierung der ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftlich Engagierten unterstützen möchte (siehe GRDrs 375/2019 „Haushaltspaket Inklusion 2.0 in Stuttgart“).


3. Finanzierung der Familienentlastenden Dienste

Das Finanzvolumen der Familienentlastenden Dienste in der Landeshauptstadt Stuttgart belief sich im Jahr 2017 auf 2.074.954 EUR (2016: 2.018.100 EUR).

Die Gesamtfinanzierung setzt sich zusammen aus Leistungen der Pflegeversicherung, Teilnehmerentgelten, Eigenmitteln der Leistungserbringer, dem Landeszuschuss und der städtischen Zuwendung.

Die Zuwendung des Landes im Jahr 2017 betrug 121.247 EUR und deckte 5,8 % der Gesamtaufwendungen ab. Die Zuwendung der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahr 2017 belief sich auf 790.300 EUR, dies entsprach einem Finanzierungsanteil von 38,1 %. In der Regel entsprechen sich die Zuschüsse von Land und Kommune. Mit diesem Finanzierungsanteil nimmt die Landeshauptstadt Stuttgart innerhalb des Landes Baden-Württemberg eine Sonderstellung ein und unterstreicht damit den Stellenwert der Familienentlastenden Dienste in der Landeshauptstadt Stuttgart (siehe Tabelle 8).

Tabelle 8: Finanzierungsübersicht (Basis: Verwendungsnachweise 2017)
FED-Träger in der
Landeshauptstadt Stuttgart
Pflegever-
sicherung
Teilnehmer-
entgelte
Eigenmittel
der Träger
Landes-
zuschuss
städischer Zuschuss
SUMME
Diakonie Stetten e. V.
154.818
29.166
107.238
33.686
188.320
513.228
bhz Stuttgart e. V.
0*
93.561
98.422
27.525
152.770
372.278
Caritasverband für
Stuttgart e. V.
0*
105.980
89.484
26.618
148.810
370.892
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
66.904
24.311
95.571
21.006
117.440
325.232
Lebenshilfe Stuttgart e. V.
121.212
23.786
47.864
0**
113.570
306.432
Evangelische Jugend Stuttgart
0*
8.068
32.244
5.980
33.430
79.722
Evangelische Gesell-schaft Stuttgart e. V.
14.225
16.796
16.559
3.492
19.520
70.592
Stiftung Nikolauspflege
0*
11.551
5.647
2.940
16.440
36.578
SUMME
357.159
313.219
493.029
121.247
790.300
2.074.954
Finanzierungsanteile
in %
17,2%
15,1%
23,8%
5,8%
38,1%
100%
* Leistungen der PV gingen direkt an den Pflegebedürftigen
** kein Landeszuschuss, da Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt (Eigenanteil unter 10 %)

Die Zuschüsse des Landes und der Landeshauptstadt Stuttgart werden entsprechend dem Anteil der Leistungserbringer an den Gesamtaufwendungen der Familienentlastenden Dienste auf die Träger aufgeteilt. So wird eine kosten- und leistungsgerechte Verteilung der Mittel gewährleistet. Im Jahr 2018 erhöhte sich die städtische Zuwendung durch die berücksichtigte Tariferhöhung von 790.300 EUR auf 811.322 EUR. Der Landeszuschuss ist ein Festbetrag, dessen landesweite Verteilung sich nach der Einwohnerzahl berechnet (Zuschussverteilung 2018 siehe Tabelle 9).

Tabelle 9: Zuschussberechnung 2018
FED-Träger
Proporz
in %
Zuschuss LHS
in EUR
Zuschuss Land
in EUR
Diakonie Stetten e. V.
24,7
200.187
35.462
Caritasverband für Stuttgart e. V.
18,2
147.794
26.190
bhz Stuttgart. e. V.
17,9
145.269
25.745
Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.
16,3
131.965
23.387
Lebenshilfe Stuttgart e. V.
14,1
114.300
20.254
Evangelische Jugend Stuttgart
4,2
34.000
6.023
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
2,8
22.871
4.054
Stiftung Nikolauspflege
1,8
14.936
2.645
SUMME
100
811.322
143.760


Die Verwaltung geht davon aus, dass die von der Landeshauptstadt Stuttgart bereitgestellte Fördersumme für die Familienentlastenden Dienste, ergänzt um die Mittel des Förderbudgets für inklusive Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung (jährlich 50.000 EUR), ausreichend ist, um die Angebote der FED-Träger in angemessener Form aufrecht zu erhalten.

Die Verwaltungsvorschrift des (damaligen) Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen (VwV FED vom 05.02.2013) tritt zum 31.12.2019 außer Kraft. Eine Neufassung ist derzeit in Arbeit. An der Förderhöhe des Landes soll sich nichts ändern. Inwieweit das Bundesteilhabegesetz (BTHG) Auswirkungen auf die VwV FED im Speziellen und die Förderung der FED-Träger im Allgemeinen haben wird, ist noch nicht bekannt.

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