Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1050/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 03.12.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Frau Frucht (ASW)
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Vorhabenbez. BPlan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Laden und Café Auf dem Haigst 37 (De 120) im Stadtbez. Degerloch
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 19.11.2019, öffentl., Nr. 133
Ergebnis: Einbringung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 16.10.2019, GRDrs 1050/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Laden und Café Auf dem Haigst 37 (De 120) im Stadtbezirk Degerloch ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich ist nach dem Stand der gegenwärtigen Planung auf dem Deckblatt der Allgemeinen Ziele und Zwecke dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 21.08.2019

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

StRin Schiener (90/GRÜNE) greift Fragen und Themen aus der Beratung des Bezirksbeirats Degerloch auf. So sei Verwunderung aufgekommen, dass das Grundstück bereits verkauft wurde und umso wichtiger erachte man die Regelungen im Städtebaulichen Vertrag bzw. im Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Sie fragt, ob im Falle, dass das Konzept nicht aufgeht, ein Rückfall des Grundstücks an die Stadt greift. Weiter bitte man darum, mit dem Investor zu klären, dass die WC-Anlage möglichst rund um die Uhr geöffnet bleibt, da der gegenüberliegende Santiago-de-Chile-Platz ein beliebter Treff auch nachts und am Wochenende sei. Außerdem lege man Wert darauf, dass das Gebäude auf diesem ehemals als Grünfläche festgelegten Grundstück klimaneutral hergestellt wird. Darüber hinaus wünsche man eine Information darüber, ob es dort im Untergrund einen Bunker gibt.

StR Dr. Vetter (CDU) weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gestaltungsbeirat das Projekt gelobt habe. Seine Fraktion unterstütze es aus diesem Grund und freue sich auf die Umsetzung. Auch StRin Kletzin (SPD) begrüßt das Projekt. Den Wunsch nach möglichst langen Öffnungszeiten der WC-Anlage unterstützt sie. Ihre Frage bezieht sich auf die Übernahme von Kosten für Sicherungsmaßnahmen der SSB für die "Zacke" durch den Investor, deren Höhe sie zu beziffern bittet. Voll des Lobes, "dass auf diesem saublöden Grundstück jemand so etwas Gutes hinbekommt", äußert sich StR Zeeb (FW). Er spricht sich dafür aus, den Vorhabenträgern keine weiteren Steine in den Weg zu werfen.

Frau Frucht (ASW) führt aus, man mache genau aus dem Grund einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, damit man ihn - wenn das Konzept nicht ausgeführt wird - wieder aufheben kann. Im Kaufvertrag sei ein Wiederkaufsrecht der Stadt verankert worden, wenn z. B. das Konzept nicht verwirklicht wird. Das Thema der WC-Anlage werde man mitnehmen, um im Weiteren zu klären. Der Käufer des Grundstücks habe momentan noch keinen Betreiber für das Konzept, das mit dem künftigen Betreiber weiter ausgearbeitet werden soll. Da es noch keine genauen Aussagen zum Energiekonzept gebe, werde man den Wunsch nach einer klimaneutralen Gebäudeausführung ebenfalls weitergeben. Die Frage des Bunkers habe man noch nicht klären können. Im Hinblick auf die Sicherheitsmaßnahmen bei der Zacke werde man im städtebaulichen Vertrag festhalten, dass der Investor alle Kosten zu tragen hat, die durch ihn ausgelöst werden. Dieser habe sich im Vorfeld mit der SSB abgestimmt, doch könne sie keine Summe dazu nennen.



BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt einstimmig wie beantragt.
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