Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
357
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VerhandlungDrucksache:
756/2021
GZ:
Sitzungstermin: 26.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Klemm
Betreff: A) Änd. Nr. 66 FNP Schafhaus in S-Mühlhausen,
Parallelverf. § 8 Abs. 3 BauGB, Aufstellungsbeschl. § 2
Abs. 1 BauGB
B) B-Plan u. Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Schafhaus
(Mühl 90), Aufstellungsbeschl. § 2 Abs. 1 BauGB
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 15.10.2021, GRDrs 756/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Zu A)
Der Flächennutzungsplan Stuttgart (FNP) ist für das geplante Neubaugebiet Schafhaus im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen in einem Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Die Änderung Nr. 66 FNP Schafhaus im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Anstelle der im FNP dargestellten Grünfläche Friedhof (Planung), Allgemeine Fläche für Landwirtschaft (L-Fläche) und Fläche für Landwirtschaft mit Ergänzungsfunktionen (LE-Fläche) soll künftig Wohnbaufläche (Planung), Grünfläche Parkanlage, Landschaftspark (Planung) und Gemischte Baufläche (Planung) dargestellt werden. Entlang der Verkehrsfläche Aldinger Straße, die sich zwischen der Gemischten Baufläche (Planung) und der Ver- und Entsorgungsfläche Kläranlage befindet, soll eine Grenzlinie, an der besondere Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen erforderlich sind, dargestellt werden.

Maßgebend sind die Planzeichnung zur FNP-Änderung Nr. 66 im Maßstab
1 : 7.500 und die Allgemeinen Ziele und Zwecke jeweils mit Datum vom 10.08.2021 des Amts für Stadtplanung und Wohnen.


Zu B)
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Schafhaus (Mühl 90) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen sind gemäß § 2 Abs.1 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich ist nach dem gegenwärtigen Stand der Planung auf dem Titelblatt der Allgemeinen Ziele und Zwecke dargestellt.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 10.08.2021.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Pätzold stellt fest:

Die GRDrs 756/2021 ist ohne Aussprache mit 8 Ja- und 7 Nein-Stimmen eingebracht.
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