Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 499/2023
Stuttgart,
09/28/2023


Stuttgarter Bäder - Halbjahresbericht 2023



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
BäderausschussKenntnisnahmeöffentlich06.10.2023

Bericht:


Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stuttgarter Bäder ist der Bäderausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Investitionsplans schriftlich zu unterrichten.

Grundlage für den Halbjahresbericht ist die Entwicklung des Betriebes bis zum 30. Juni des laufenden Jahres. Des Weiteren wurde eine Hochrechnung bis Ende des Jahres erstellt und mit der Wirtschaftsplanung (GRDrs 781/2021) des laufenden Jahres 2023 abgeglichen.

Das Halbjahresergebnis 2023 des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder weist einen Verlust in Höhe von 11.984 TEUR aus. Die sich daraus ergebende Hochrechnung führt zu einem Verlust in Höhe von 24.699 TEUR (Verlustausgleich aus dem städtischem Haushalt 22.692 TEUR). Im Vergleich zum geplanten Verlustausgleich aus dem städtischem Haushalt für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 16.551 TEUR ergibt sich ein um 6.141 TEUR verschlechtertes Ergebnis. Somit ist auch in 2023 die Erstellung eines Nachtragswirtschaftsplans erforderlich. Die Finanzierung des von den Stuttgarter Bädern in der Hochrechnung ermittelten Ausgleichsbetrags der LHS in Höhe von 22.692 TEUR erfolgt über die städtischen Verlustausgleichsmittel und durch den Anteil an der Pauschale für Energiepreissteigerungen, die dem Eigenbetrieb zugewiesen werden. Im städtischen Nachtragshaushalt ist eine Pauschale für Energiepreissteigerungen bei den Beteiligungsunternehmen und den Eigenbetrieben in Höhe von € 20,0 Mio. eingestellt, wovon den Stuttgarter Bädern € 2,1 Mio. zugewiesen werden.

Ursächlich für die Ergebnisverschlechterung in 2023 sind insbesondere ungeplante erhöhte Marktpreise bei der Energiebeschaffung, infolge der geopolitischen Lage. Die hohen Energiepreise wirken sich auch preistreibend auf nahezu alle bezogenen Güter und Dienstleistungen und damit auch negativ auf das Ergebnis der Stuttgarter Bäder aus. Die Hochrechnung des Halbjahresergebnisses auf das Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt ferner die ungeplanten Aufwendungen für die Sanierung der Überlaufrinne des Freibads Möhringen (GRDrs 487/2023).

Geschäftsentwicklung erstes Halbjahr 2023

Gegenüber den Vorjahren standen erfreulicherweise Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht mehr im Zentrum des Geschehens. Stattdessen ist die ungeplante allgemeine Kostenentwicklung durch die hohe Inflation und dort insbesondere die überproportionale Steigerung der Energiekosten in den Vordergrund getreten. Dieser Umstand war neben den Auswirkungen des Fachkräftemangels (vgl. GRDrs 380/2023) und einer ungeplanten Schließung des Freibads Möhringen für die Sommersaison 2023 prägend für das erste Halbjahr.

Entwicklung der Umsätze und Erträge 2023

Für das Wirtschaftsjahr 2023 war im Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 eine Eintrittspreiserhöhung in allen Bädern um durchschnittlich 4 % ab Mai 2022 eingeplant. Diese wurde gemäß Beschluss des Bäderausschusses (GRDrs 575/2022) zugunsten einer Erhöhung der Parkgebühren nicht umgesetzt. Trotz erfreulicher Besucherentwicklung konnten die geplanten Erlöswerte bisher nicht erreicht werden. Inwieweit die Hochrechnung in Bezug auf die Besucherentwicklung und damit die Erlöse realisiert werden, ist auch abhängig vom weiteren Verlauf der gesamtwirtschaftlichen Lage.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 ergeben sich in der Hochrechnung rund 1.255 TEUR geringere Umsatzerlöse.

Der Fachkräftemangel im Aufsichtsbereich führte zu einem reduzierten Badeangebot und wirkt sich damit auch auf die Umsatzerlöse der Stuttgarter Bäder aus. Da nicht genügend saisonale Aufsichtskräfte für den Betrieb der Freibäder in der Sommersaison 2023 gewonnen werden konnten, musste Stammpersonal aus den Hallenbädern in den Freibädern eingesetzt werden. Nur durch die Schließung aller Hallenbäder für die Öffentlichkeit über die gesamte Sommersaison 2023 hinweg, konnte die Öffnung der Stuttgarter Freibäder sichergestellt werden. Wobei das Hallenbad Heslach ohnehin, aufgrund der laufenden Baumaßnahmen, im Sommer 2023 komplett geschlossen war. Hingegen wurde im Plan 2023, wie in der Vergangenheit, mit geöffneten Hallenbädern der Kategorie I und folglich mit höheren Erlöse gerechnet. Bei den Hallenbädern ergeben sich dadurch in der Hochrechnung Mindererlöse gegenüber der Planung von rund 799 TEUR.

Das Höhenfreibad Killesberg konnte ab dem 29. April 2023 und die Freibäder Rosental und Sillenbuch sowie das Inselbad Untertürkheim ab dem 13. Mai 2023 den Betrieb aufnehmen. Das Inselbad Untertürkheim konnte aufgrund von fehlendem Saisonpersonal im Aufsichtsbereich nur im Einschichtbetrieb öffnen. Dies hatte negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen und damit auf die Erlöse im Vergleich zur Planung 2023.
Das Freibad Möhringen bliebt aufgrund einer ungeplanten Beckenkopfsanierung in dieser Saison geschlossen. Die dort fehlenden Badegäste mindern auch die Erlöse im Vergleich zur Planung 2023. Durch diese beiden Einschränkungen in Verbindung mit einer durchwachsenen Wetterlage liegen die Besucherzahlen unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Hochrechnung der Erlöse in der Sparte Freibäder liegt daher mit 1.550 TEUR im Vergleich zur Planung 2023 um rund 333 TEUR niedriger.

Kostenentwicklung im ersten Halbjahr 2023

a) Personalkosten

Die Personalkosten 2023 belaufen sich in der Hochrechnung 2023 auf rund 19.531 TEUR. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 ergibt sich somit eine Einsparung in Höhe von rund 457 TEUR. Im Wesentlichen resultiert die Personalkosteneinsparung in 2023 im Vergleich zur Wirtschaftsplanung aus unbesetzten Stellen - die wiederum auf den Fachkräftemangel zurückzuführen sind. Um der Mangellage an Saison-Aufsichtskräften für den Betrieb der Freibäder entgegenzuwirken wurden alle Hallenbäder, wie oben ausgeführt, für die Öffentlichkeit im Sommer 2023 zugunsten der Freibäder geschlossen.

Als Basis für die Ermittlung der Bruttobeschäftigungsentgelte in der Hochrechnung dienten zum einen die Ergebniswerte 2023 bis einschließlich Juli sowie die Kosten eines Arbeitsplatzes vom 24. Juli 2023 (Rundschreiben LHS 021/2023). Des Weiteren wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen berücksichtigt.

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit ist am 31.12.2022 ausgelaufen. Der Gemeinderat hat die Regelung freiwillig bis 31.12.2023 verlängert. Unter Berücksichtigung der auslaufenden Verträge und der zusätzlichen Verträge, die voraussichtlich bis zum Jahresende abgeschlossen werden, wurde in der Hochrechnung ein Verbrauch der Rückstellung in der Altersteilzeit auf 10 TEUR angesetzt.

b) Materialaufwand

Nach extremen Preissteigerungen an den Energiebörsen konnte das Amt für Umweltschutz die Beschaffung für 2023 im Umfeld sinkender Marktpreise realisieren bzw. fortsetzen. Im Vergleich zur Wirtschaftsplanung 2023 ergibt sich dennoch in der Hochrechnung eine Energiekostenerhöhung von rund 4.171 TEUR, die auf einer Berechnung des Amtes für Umweltschutz vom 09.08.2023 unter Berücksichtigung von Verbrauchsmengen und angepasster Preissteigerungssätzen basiert. Hierbei sind die möglichen Entlastungen der sogenannten Energiepreisbremsen in der Hochrechnung nicht in Ansatz gebracht, da bisher die konkreten Entlastungsbeträge noch nicht feststehen.

Die Preise für Dienstleistungen und Produkte wie Chlor, Reinigungsmittel und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls deutlich gestiegen. Diese schlagen sich dementsprechend auch in der Hochrechnung nieder.

Gegenüber dem Planansatz ergeben sich damit im Vergleich zur Hochrechnung insgesamt rund 4.716 TEUR höhere Materialaufwendungen.

c) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen in der Hochrechnung (ohne Berücksichtigung der Sondermaßnahmen) um rund 1.457 TEUR höher als in der Planung 2023. Davon betreffen 900 TEUR die ungeplante Sanierung der Überlaufrinne des Freibads Möhringen. Des Weiteren wurden mit rund 300 TEUR höhere Bewachungskosten aufgrund eines höheren Einsatzbedarfs an Ordnungspersonal in den Freibädern angesetzt. Höhere Kosten ergeben sich ferner voraussichtlich unter anderem aufgrund verstärkter Personalsuche.

Im Rahmen der „sonstigen betrieblichen Erträge“ werden Sonderzuschüsse der Stadt für größere Sanierungsvorhaben veranschlagt. In gleicher Höhe werden bei den „betrieblichen Aufwendungen“ die Kosten dieser Sonder-Sanierungsvorhaben abgebildet. Insoweit stellen sich diese Positionen in der Hochrechnung neutral dar.


Maßnahmen im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030+

Stadtbad Heslach
Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Stadtbad Heslach mit einem Gesamtaufwand von rd. 3.100 TEUR wurde der Baubeschluss am 08. Oktober 2021 gefasst (GRDrs 338/2021). Die Wiedereröffnung des Stadtbades Heslach erfolgte am 19. September 2023.

Aufgrund der Vielzahl an städtischen Hochbauprojekten und dem fortwährenden Personalmangel beim Hochbauamt mussten gesamtstädtische Priorisierungen vom Hochbauamt vorgenommen werden (GRDrs 378/2022). Durch diese Verschiebungen steigt das Risiko für ungeplante Ausfälle bei den Stuttgarter Bädern bevor mit den geplanten Maßnahmen begonnen werden kann. Insbesondere wirkt sich das auf folgende Maßnahmen aus:

SoleBad Cannstatt
Der Planungsstart für die geplanten Teilsanierungen im Badebereich wurde seitens des Hochbauamts von 2022 auf 2024 verschoben.

Davon Vorhaben des Investitionsprogramms

SoleBad Cannstatt
Der Planungsstart für die Modernisierung der gesamten Saunaanlage wurde seitens des Hochbauamts von 2022 auf 2024 verschoben.

Neubau Hallenbad Sonnenberg
Der Planungsstart seitens des Hochbauamts wurde für dieses Projekt von 2022 auf 2024 verschoben.

DAS LEUZE-Generalsanierung und Neubau Teensland
Der Planungsstart seitens des Hochbauamts wurde für dieses Projekt von 2023 auf 2025 verschoben.

Inselbad Untertürkheim – Sanierung Sport- und Sprungbecken
Der Planungsstart seitens des Hochbauamts wurde für dieses Projekt von 2022 auf 2024 verschoben.

Durch die Verschiebungen oben genannter Einzelmaßnahmen ergeben sich auch weitere Verzögerungen in der Realisierung der nötigen Folgeprojekte.

Mineralbad Berg – Neubau Sommergastronomie
Der Baubeschluss erfolgte am 30. Juni 2023 (GRDrs 518/2023) im Bäderausschuss. Bei einer zu erwartenden Bauzeit von eineinhalb Jahren soll die Sommergastronomie zur Sommersaison 2025 zur Verfügung stehen.

Hallenbad Zuffenhausen
Noch vor der Sommerpause 2024 soll der Projektbeschluss den Gremien vorgelegt werden können. Der Baubeschluss erfolgt voraussichtlich Anfang 2026.

Mobiles Interimsbad
Mit dem Vorprojektbeschluss GRDrs 143/2022 wurde am 01. Juli 2022 das Hochbauamt auf der Grundlage des Raumprogramms mit der Vorbereitung und Umsetzung eines Generalübernehmerverfahrens (GÜ) beauftragt. Die Inbetriebnahme soll bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme des Hallenbades Zuffenhausen Anfang 2026 stattfinden. Perspektivisch ist geplant, das Interimsbad nach Fertigstellung des Neubaus in Zuffenhausen an einem geeigneten Standort in Möhringen aufzubauen, wo es als Ersatzwasserfläche während des projektierten Neubaus des Hallenbads Sonnenberg dienen soll.

Ausblick

Aufgrund des verschlechterten Ergebnisses in der Hochrechnung insbesondere durch ungeplant erhöhte Energiepreise sowie die ungeplanten Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahme im Freibad Möhringen musste für das Jahr 2023 ein Nachtragswirtschaftsplan (GRDrs 865/2023) erstellt werden, der gemeinsam mit dem hier vorliegenden Halbjahresbericht im Bäderausschuss am 6. Oktober 2023 behandelt wird.


Klimarelevanz

Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-
-




Dirk Thürnau
Bürgermeister





Anlage zur GRDrs 499/2023 Halbjahresbericht 2023 STB

<Anlagen>


zum Seitenanfang
File Attachment Icon
GRDrs 499-2023_Anlage zu HJ-Bericht 2023.pdf