Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
827/2016
GZ:
StU/T/SOS
Sitzungstermin: 06.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Oehler (ASS)
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël fr
Betreff: Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd und Stuttgart-Bad Cannstatt
Einführungsbeschluss für die 3. Umsetzungsstufe

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport, des Referats Städtebau und Umwelt und des Technischen Referats vom 23.11.2016, GRDrs 827/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem im Lageplan zur Gebietseinteilung der 3. Umsetzungsstufe festgelegten Straßenraum (Anlage 1) zum 1. November 2017 und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen (Anlagen 2 und 3) wird zugestimmt

2. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung insgesamt 14,75 Stellen geschaffen,
3. Der Besetzung ab dem 01.05.2017 wird zugestimmt.

4. Die weitere Umsetzung des Parkraummanagements in Stuttgart-Ost wird vollumfänglich in den Gebieten, in denen die Voraussetzungen für die Einführung in einer 4. Umsetzungsstufe vorliegen, ab 2018 vorgesehen (5 Teilgebiete). Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und für den Haushalt 2018/2019 eine entsprechende Beschlussvorlage mit der Darstellung der personellen und finanziellen Auswirkungen vorzulegen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


Einführend bemerkt BM Dr. Schairer, laut Beschlusslage des Gemeinderats und auf Vorschlag der Verwaltung werde das Parkraummanagement in den inneren Stadtbezirken und auf Bad Cannstatt ausgeweitet. Auch im Luftreinhalteplan werde ein eindeutiges Bekenntnis zur Ausweitung des Parkraummanagements gemacht. Das Parkraummanagement sei nicht nur ein Mittel, den Parksuchverkehr und den Pendlerverkehr zu reduzieren, was die Bewohner entlaste und eine bessere Urbanität bringe, sondern trage auch zur Umweltverbesserung bei.

Herr Oehler berichtet im Sinne der Präsentation. Er erläutert zunächst kurz die Grundsätze und Ziele des Parkraummanagements und benennt als rechtliche Voraussetzungen und Randbedingungen für die Einführung von Bewohnerparkausweisen den Nachweis eines erheblichen Parkdrucks sowie die bis 1.000 Meter zu begrenzende Ausdehnung der Teilgebiete. Anschließend stellt er die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt im Stuttgarter Westen und die erste Umsetzungsstufe des Parkraummanagements seit 01.10.2015 mit der Gebührenzone City Ci1 - Ci3 und den Bewohnerparkgebieten Süd S1 - S4, Mitte M1 - M2 und Nord N1 dar. Die positiven Auswirkungen des Parkraummanagements - der Rückgang des Parkdrucks und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch weniger Falschparker - seien mit der Notwendigkeit einer entsprechenden Überwachung verbunden. Die 2. Umsetzungsstufe sei seit 01.06.2016 in Kraft und betreffe die Teilgebiete Süd S4(2) und S5, Mitte M3 - M4, Nord N2 - N4 und Ost O1. Erste Ergebnisse der Nachuntersuchung würden Ende 2016 vorliegen.

Mit der GRDrs 827/2016 schlage die Verwaltung vor, in der 3. Umsetzungsstufe zum 01.11.2017 in Bad Cannstatt in den 4 Teilgebieten Ca1 - Ca4 das Parkraummanagement einzuführen sowie in Nord (N5) und Süd (S6) Ergänzungen vorzunehmen, fährt Herr Oehler fort. Die konkreten Teilgebietsabgrenzungen habe man in den Bezirken mit Einbeziehung der Bezirksbeiräte erörtert, nicht nur, weil der Beteiligungsprozess ohnehin erforderlich sei, sondern auch, weil man die Erfahrung der Menschen vor Ort benötige, um vernünftige Abgrenzungen für die Teilgebiete zu finden. Dieser Prozess laufe immer begleitend mit der Umsetzung des Parkraummanagements ab. In Bad Cannstatt sei der erste Verwaltungsvorschlag zunächst ein anderer gewesen als in der Vorlage hinterlegt. Nach Kritik im Bezirksbeirat Bad Cannstatt an der Gebietsabgrenzung seien die Wünsche aus dem Stadtbezirk aufgenommen und weiterentwickelt worden.

Das Teilgebiet S6 in Stuttgart-Süd habe berücksichtigt werden können, weil die Verwaltung von dem ursprünglich für die 3. Umsetzungsstufe vorgesehenen Teilgebiet O2 abgerückt sei. Auf Antrag aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik und auf mehrfachen Wunsch aus dem Stadtbezirk hin habe die Verwaltung vor allem die Nachfragesituation für den Stadtbezirk Ost erheben lassen und dabei festgestellt, dass, wenn nur ein Teilgebiet im Osten in das Parkraummanagement hineingenommen werde, Verdrängungen aus diesem neu bewirtschafteten Gebiet in Bereiche erzeugt werden, in denen heute schon ein sehr hoher Parkdruck besteht. Die Verwaltung empfehle daher, das Parkraummanagement in einer 4. Umsetzungsstufe im Stadtbezirk Ost in Gänze einzuführen, in den Bereichen, wo die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Diese Empfehlung habe man im Bezirksbeirat Ost vorgestellt, der sich daraufhin mehrheitlich dafür ausgesprochen habe, das gesamte Gebiet bereits in der 3. Stufe umzusetzen. Dies wiederum sei aber von der Verwaltung nicht zu leisten. Die Information der Bürgerinnen und Bürger erfordere sehr viel Arbeit und Betreuung. Wenn man sich nicht die Mühe mache und die Zeit nehme, in diesem Schritt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitzunehmen, finde man auch keine Akzeptanz für das Parkraummanagement. Deshalb schlage die Verwaltung vor, den Osten in einer 4. Stufe zu bearbeiten, mit dem Ziel, dort voraussichtlich ab 2018 das Parkraummanagement umsetzen zu können.

Seit der Einführung, so Herr Oehler weiter, gebe es auch zunehmend Rückmeldungen aus äußeren Stadtbezirken, Degerloch, Möhringen, Neckarvorstadt, Vaihingen sowie Zuffenhausen, dass dort verstärkt Pendler im ÖPNV-Einzugsbereich parken, verbunden mit der Bitte, dort den Parkraum zu erheben. Eine solche Untersuchung könne zeigen, wie sich das Parkraummanagement in den Innenstadtbezirken für die Außenbezirke auswirke. Was sich heute schon abzeichne sei, dass je nach Entwicklung des Parkraummanagements in der 3. und 4. Umsetzungsstufe eine Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt in Bad Cannstatt und in Stuttgart Süd Sinn mache.

Im Grundsatz seien die Beschlüsse schon gefasst worden, ergänzt BM Dr. Schairer. Die Einführung der 3. Umsetzungsstufe werde zum 01.11.2017 erfolgen. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 müsse der Verwaltungsausschuss die notwendigen Stellen beschließen, die schon vorgesehen seien. Wegen der notwendigen Einarbeitung würden die Stellen zum 01.05.2017 besetzt werden. Am heutigen Tag müsse auch ein Beschluss zur weiteren Umsetzung des Parkraummanagements in Stuttgart-Ost gefasst werden.

StR Hill (CDU) betont, insbesondere in den hochverdichteten Wohnlagen sei Parkraum ein knappes Gut in Stuttgart. Um ein Maximum an Nutzen für alle zu erzielen, müsse der Parkraum intelligent gemanagt werden. Seine Fraktion sehe dabei an erster Stelle die Anwohner, die in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung einen entsprechenden Parkplatz benötigten. Zu den Nutzern gehörten aber auch die vielen Handwerker und Gewerbetreibenden und diejenigen, die die Stadtteile mit Logistik versorgen. Seit der Einführung des Parkraummanagements habe man gelernt, dass Pendler, die morgens kommen und den Parkplatz für 8 - 10 Stunden belegen, ein großes Problem darstellen, Seine Fraktion befürworte das Parkraummanagement trotz der Beschwernisse, die es mit sich bringe, weil es allen Beteiligten am meisten bringe.

Was die Vorlage angehe, so seien die Empfehlungen für den Stadtbezirk Ost nachzuvollziehen. In den Bezirken Nord und Süd gehe es um Arrondierungen. Bei zweien der vier Teilgebiete in Bad Cannstatt, Ca1 und Ca2, halte er die Einführung des Parkraummanagements für nicht so dringend. Er bitte, bei diesen Gebieten eine besondere Evaluierung vorzunehmen, insbesondere was die Auswirkungen für die angrenzenden Gebiete angehe. Insoweit werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) stellt zunächst die positiven Auswirkungen des Parkraummanagements dar, auch am Beispiel der Stadt Wien. In Stuttgart seien die letzten Umsetzungsstufen vonseiten der Verwaltung sehr professionell durchgeführt worden. Positiv sei auch die Anpassung der Teilgebietsabgrenzungen in Bad Cannstatt hervorzuheben. Das knappe Ergebnis für das Parkraummanagement im Bezirksbeirat sei noch unter dem alten Abgrenzungsvorschlag zustande gekommen. Erfreulich sei auch, dass die Situation in den äußeren Stadtbezirken in den Blick genommen werden solle. Er hoffe, dass entsprechende Erkenntnisse rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen vorlägen. Die Argumentation zur Verschiebung des Parkraummanagements im Bezirk Ost sei schlüssig, wenn auch bedauernswert. Die Einführung der 4. Stufe solle so schnell wie möglich kommen.

StR Körner (SPD) regt an, unter Beschlussziffer 4 bei der Umsetzung des Parkraummanagements in Stuttgart-Ost die Formulierung "spätestens zum 01.11.2018" anstelle von "ab 2018" zu wählen. Die Situation rund um den Urachplatz sei heute schon hochproblematisch aufgrund eines Verdrängungseffekts aus der Innenstadt heraus. Eine entsprechend klare Ansage führe zu mehr Verständnis bei den Anwohnern und könne auch unterstützend bei den Haushaltsplanberatungen wirken.

StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS) dankt für die Art und Weise, wie das Parkraummanagement von der Verwaltung umgesetzt wird. Um ein Signal an den Stadtbezirk Ost zu geben, sollten die Kosten für die Umsetzung der 4. Stufe vonseiten der Verwaltung in den Haushaltsplan mit aufgenommen werden.

StR Zeeb (FW) bittet um weitere Erläuterungen zu den Teilgebieten Ca1 und Ca2 in Bad Cannstatt.

Für StR Klingler (AfD) ist beim Parkraummanagement der dritte Schritt vor dem zweiten und ersten gemacht worden. Die wichtigste Voraussetzung für das Funktionieren des Parkraummanagements sei das Vorhandensein von großen Quartiersgaragen. Um zu verhindern, dass viele Autofahrer in die Innenstadtbezirke fahren, müsse endlich das Ein-Zonen-Ticket im ÖPNV für ganz Stuttgart eingeführt werden. In den Außenbereichen müssten größere P+R-Parkplätze angelegt werden. Wenn dann noch Quartiersgaragen für die Anwohner gebaut würden, könne auch seine Fraktion dem Parkraummanagement zustimmen.

StR Conz (FDP) hält es nicht für notwendig, dass das Parkraummanagement um das Teilgebiet S 6 erweitert wird, weil in dem Gebiet der Parkdruck tagsüber nicht so hoch sei. Allerdings räumt er einen Parkdruck abends und nachts ein. Ohne Quartiersgarage sei das Problem nicht zu lösen.

Für StR Dr. Schertlen (STd) ist das Parkraummanagement "viel Dienstleistung mit wenig Effekt".

Herr Oehler geht auf die Bitte von StR Körner ein, die Einführung des Parkraummanagements "spätestens zum 01.11.2018" in den Beschlussantrag der Vorlage aufzunehmen. Eine Einführung "Ende 2018" betrachte er als ausreichend genau und realistisch. Wenn der entsprechende Beschluss gefasst werde, könne er aber zusagen, dass gleich zu Beginn des nächsten Jahres mit den Arbeiten für den Stadtbezirk Ost begonnen werde und im Frühjahr 2017 eine Vorlage für die 4. Umsetzungsstufe in den Ausschuss komme.

Bezüglich der Teilgebietsabgrenzung in Bad Cannstatt erläutert Herr Oehler, dass sich die Verwaltung nach der Kritik aus dem Bezirksbeirat weniger akribisch an die Ausdehnung der Teilgebiete gehalten habe und es so zu einer Abgrenzung gekommen sei, die mehr Sinn mache und den Bedenken Rechnung trage. Es sei kein neuer Prozess im Bezirk gestartet worden, um nicht zu viel Zeit zu verlieren. Der Veränderungsprozess sei im Stadtbezirk bekannt und werde über den Bezirksvorsteher kommuniziert.

Im Teilgebiet S6 sei eine Parkraumerhebung zu Nachfrage/Angebot gemacht worden. Über längere Zeit seien mehrfach Rückmeldungen aus dem Stadtbezirk gekommen, dass der Parkdruck so hoch sei. Das habe sich durch die Untersuchung bestätigt. Positive Effekte nachts würden mit der Einführung des Parkraummanagements auch schon dadurch entstehen, dass Anwohner ihre Garage ausräumten und ihr Auto in die Garage stellen.

BM Dr. Schairer ergänzt, die Teilgebiete Ca1 und Ca2 müssten vor dem Verdrängungseffekt aus den Gebieten Ca3 und Ca4 geschützt werden. Die neue Teilgebietsabgrenzung in Bad Cannstatt mache Sinn. Eine Einführung des Parkraummanagements im Stadtbezirk Ost spätestens Ende 2018 könne die Verwaltung zugestehen.


Der Vorsitzende stellt abschließend fest:

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