Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1492/2023
Stuttgart,
12/08/2023



Auswahl des Betriebsträgers der Tageseinrichtung für Kinder in der Kremser Straße 1, 3, 5, 70469 Stuttgart nach Trägeraufruf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.12.2023
22.01.2024



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Beschlussantrag 1:

Das Trägerauswahlverfahren wurde am 14. September 2023 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf). Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die jeweilige Trägerschaft zu bewerben.


Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu der geplanten Kindertageseinrichtung, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsätzen. Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-) Gründen für den Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkonzeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption. Nach Eingang der Bewerbung wurde eine verwaltungsinterne Auswertung durchgeführt durch Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung. Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit des Bewerbers geprüft.

Vorgesehen sind sechs Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk Feuerbach ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:


Die Inbetriebnahme ist zum zweiten Quartal 2025 geplant.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf in Stuttgart abdecken, vorrangig im Stadtbezirk Feuerbach und insbesondere im neuen Quartier am Wiener Platz.

Folgende Bewerbung ist für die Übernahme der Betriebsträgerschaft eingegangen:

Nach Auswertung des eingesandten Konzepts schlägt die Verwaltung vor, dem Träger Diakonie Stetten e.V. die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Kremser Straße 1, 3, 5 zu übertragen.

Der Träger erfüllt grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Kindertageseinrichtung.

Der Träger erzielt in der Nutzwertanalyse ein gutes Ergebnis und trägt dem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag Rechnung.
Durchgängig deutlich wird eine diakonische und pluralistische Grundhaltung. Der auf dem Early-Excellent-Konzept basierende Bildungsansatz und die ganzheitliche Sprachförderung werden ausführlich und überzeugend dargestellt. Die Ausführungen zum Qualitätsmanagement, Personalmanagement und Beschwerdemanagement sind fundiert und angemessen.

Der Träger überzeugt insbesondere durch folgende Punkte:

· Die hohe Motivation, die Quartiersentwicklung am Wiener Platz aktiv mitzugestalten und die fundierten Kenntnisse über den laufenden Prozess und die Akteure der Quartiersentwicklung. Unter anderen sieht der Träger zusätzliche Stellenanteile für die Quartiersarbeit vor. · Der durchgängig sehr gut dargestellte inklusive Ansatz, der zum Kompetenzprofil des Trägers gehört und der bereits eigene Erfahrungen bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung in einer weiteren Stuttgarter Tageseinrichtung hat. · Die Ausrichtung der Arbeit auf die ganze Familie im Rahmen des Konzepts Early Excellence.

Zu Beschlussantrag 2:

Die städtische Förderung für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Kremser Str. 1,3,5 im Stadtgebiet Feuerbach erfolgt nach den Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen“ in der jeweils aktuellen Fassung.

Der vorgeschlagene Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist. Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das bedeutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inklusive Essensgeld sowie unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städtischen Kostenbeitrag maximal um 20 % überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.

Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete nach den Standards der jeweils gültigen Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete laut Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höherer Preise/qm) wird zusätzlich zu 100 % gefördert.


Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Mittel sind im Haushalt enthalten (vgl. GRDrs 661/2021).





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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