Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 575/2017
Stuttgart,
06/20/2017



Investitionszuschuss für Evang. Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen, Ulmer Str. 347, 70327 Stuttgart - Erweiterung sowie Erhaltungsmaßnahmen, Ulmer Str. 349a, 70327 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.07.2017
25.09.2017



Beschlußantrag:

1. Die Evangelische Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen, Ulmer Straße 347, 70327 Stuttgart, erhält für die Erweiterung sowie Erhaltungsmaßnahmen des Kindergartens, Ulmer Straße 349a einen Investitionszuschuss in Höhe von 75% der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt 123.900,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. Der Aufwand wird aus Mitteln des Finanzhaushaltes gedeckt, PSP-Element 7.513161.800.100, Sachkonto 18031800, Investitionszuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Kindergarten stammt aus den 70er Jahren und soll um einen Mitarbeiter- und Sozialraum erweitert werden, der insbesondere für Besprechungen und Elterngespräche genutzt werden kann. Derzeit steht nur das Büro der Einrichtungsleitung für Besprechungen etc. zur Verfügung. Ein Mitarbeiter- und Sozialraum ist erforderlich, da sich die Anzahl von Mitarbeitenden aufgrund von Teilzeitstellen erhöht hat.

In diesem Zusammenhang werden auch dringend notwendige Hygiene-, Sicherheits-, Lärmschutz- sowie Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. Noch nicht berücksichtigt ist das Flachdach, welches altersmäßig bereits abhängig sein müsste.

Gegenüber ursprünglichen Planungen erfolgt keine Umstellung des Angebotes von einer VÖ-Gruppe in eine GT-Gruppe, da derzeit kein Bedarf besteht. Die anstehenden Um-/Anbaumaßnahmen stehen aus planerischer und baulicher Sicht einer zukünftigen Angebotsumstellung nicht im Wege. Es ist anzunehmen, dass für eine spätere Umstellung kaum bzw. nur geringe Kosten entstehen dürften.

Gem. Stellungnahme des Hochbauamtes zur Angemessenheit der Baukosten ist ggf. mit Mehrkosten zu rechnen, da die Nebenkosten im Vergleich zu anderen Bauvorhaben zu niedrig angesetzt sind. Ggf. entstehen weitere Kosten für das Flachdach, das bei den jetzigen Planungen noch nicht berücksichtigt wurde.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 165.200,00 Euro. Der Investitionszuschuss in Höhe von 75% der anrechenbaren Kosten beträgt 123.900,00 Euro. Die Finanzmittel wurden in den Haushalten 2014-2017 bereitgestellt (GRDrs 640/2014, GRDrs 233, 650/2015).

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
165.200,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss
123.900,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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