Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 862/2016
Stuttgart,
11/10/2016



Neufestsetzung der Bäderpreise für die Mineral-, Hallen- und Freibäder



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
BäderausschussBeschlussfassungöffentlich25.11.2016



Beschlußantrag:

Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 werden die Bäderpreise in den Mineralbädern Cannstatt und LEUZE sowie in den Hallen- und Freibädern in der in den Anlagen 1 bis 6 vorgeschlagenen Höhe neu festgesetzt.



Begründung:



In den drei Mineralbädern Cannstatt, LEUZE und Berg sowie in den Hallen- und Freibädern waren die Preise zuletzt am 1. Januar 2015 erhöht worden. Außerdem musste ab dem 1. Januar 2016 die seit 1. Juli 2015 von 7 % auf 19 % erhöhte Mehrwertsteuer für Saunen auf die Sauna-Eintrittspreise umgelegt werden. Im LEUZE Mineralbad war es aufgrund des kombinierten Eintrittspreises erforderlich, die höhere Mehrwertsteuer auf alle Eintrittspreise – mit Ausnahme der Kinderpreise – umzulegen. Nähere Einzelheiten können der GRDrs 1301/2015 entnommen werden.

Die jetzige Preisanpassung erfolgt im üblichen zweijährigen Turnus und in Anlehnung an die Kostensteigerungen seit der Preiserhöhung vom 1.1.2015.

Nach den in den Anlagen 1 bis 5 enthaltenen Vorschlägen werden die Ecktarife (Einzeleintrittspreise) wie folgt angehoben:

Erwachsene +0,40 EUR
Kinder/ Jugendliche +0,30 EUR
LEUZE Kinder 3 Jahres bis unter 14 Jahre +0,20 EUR

Sauna MineralBad Cannstatt Erwachsene +0,40 EUR
Sauna MineralBad Cannstatt Kinder/ Jugendliche +0,30 EUR

Erwachsene +0,20 EUR
Kinder/ Jugendliche +0,10 EUR

Sauna Hallenbad Heslach Erwachsene +0,20 EUR
Sauna Hallenbad Heslach Kinder/ Jugendliche +0,10 EUR

Sauna Hallenbad Zuffenhausen Erwachsene +0,20 EUR
Sauna Hallenbad Zuffenhausen Kinder/ Jugendliche +0,10 EUR

Die Erhöhung der Preise für Mehrfachkarten (Zehnerkarten) erfolgt in allen Bädern in Anlehnung an die neuen Ecktarife. Es wird eine prozentuale Ermäßigung von 10 % auf den jeweils aktuell geltenden Einzeleintrittspreis gewährt. Weitere Einzelheiten zu den Preiserhöhungen können den Anlagen 1 bis 5 entnommen werden.

Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, sowohl Einzeleintrittskarten als auch Mehrfachkarten oder die Freibad-Saisonkarte aus dem Guthaben ihrer Familiencard zu bezahlen.

Die Erhöhung der Nutzungspauschalen für Schul- und Vereinsnutzung in den Hallenbädern ab 1. Januar 2017 ist in Anlage 6 dargestellt. Die Verrechnung der Schul- und Vereinsnutzung erfolgt mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Sport und Bewegung. Die höheren Preise der Nutzungspauschalen führen dort bei gleichbleibender Nutzungsintensität zu entsprechenden Mehrkosten.


Mit Einführung der gesicherten Öffnungszeiten im Freibad Möhringen ein bis zwei Wochen vor Beginn der offiziellen Freibadsaison und ein bis zwei Wochen nach Ende der Freibadsaison in den übrigen Freibädern im Jahr 2000 war auch die Erhebung eines Vor- und Nachsaisonzuschlags in Höhe von derzeit 0,60 EUR für Erwachsene und 0,30 EUR für Kinder/ Jugendliche eingeführt worden. Leider wurde dieser Zuschlag, der jährlich – je nach Wetterlage in der Vor- und Nachsaison – in etwa zusätzliche Erlöse in Höhe von netto 3.000 bis 7.000 EUR einbringt, von den Badegästen von Anfang an und bis zum heutigen Tag nicht akzeptiert. An der Bäderkasse des Freibades Möhringen werden massiv Beschwerden eingelegt und das Kassenpersonal wird teilweise lautstark beschimpft. Hinzu kommt, dass in 2016 im Umland teilweise längere Öffnungszeiten angeboten wurden, für die kein gesonderter Zuschlag erhoben wurde.

Um hier mehr Kundenzufriedenheit zu erreichen und zu vermeiden, dass Badegäste, die Einzeltickets kaufen, ins Umland abwandern, erscheint es tragbar, dass ab der Freibadsaison 2017 auf die Erhebung des Zuschlags im Freibad Möhringen verzichtet wird. Aus der Erfahrung mit Möhringen lässt sich eine generelle Zuschlagserhebung bei Verlängerung der Freibadsaison nicht durchsetzen.


Finanzielle Auswirkungen

Ausgehend vom derzeitigen durchschnittlichen Besucheraufkommen in den Mineral-, Hallen- und Freibädern erwarten die Bäderbetriebe Stuttgart aus der Preiserhöhung zum 1. Januar 2017 unter Berücksichtigung des wegfallenden Vor- und Nachsaisonzuschlages im Freibad Möhringen jährlich zusätzliche Umsätze von netto rd. 400.000 EUR, die im Wirtschaftsplan 2017 berücksichtigt sind.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

1 Preisliste LEUZE Mineralbad
2 Preisliste MineralBad Cannstatt
3 Preisliste Hallenbäder Heslach, Sonnenberg, Zuffenhausen und Leo-Vetter-Bad
4 Preisliste Hallenbäder Cannstatt, Feuerbach, Plieningen und Vaihingen, 5 Preisliste Freibäder
6 Nutzungspauschalen Schwimmbadnutzung durch Schulen und Vereine
7 Vergleichspreise Mineral-/ Thermal- und Freizeitbäder des Umlandes


<Anlagen>



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