Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
210/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 13.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Herr Bertram (ASW)
Protokollführung: Frau Klemm
Betreff: Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
Bewilligung im Programmjahr 2021
Prioritätensetzung 2022 und Ausblick

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 07.07.2021, GRDrs 210/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von zehn Aufstockungen im Programmjahr 2021 und den ergänzend bewilligten Mitteln 2020 für die nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) wird Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Den Antragstellungen für die verschiedenen Programme der Stadterneuerung im Programmjahr 2022 (Anlage 3) wird zugestimmt.

3. Vom Ausblick auf die Programmjahre 2023 ff. (Anlage 4) wird Kenntnis genommen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Körner (SPD) freut sich, dass die Neckarvorstadt Eingang in das Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung gefunden hat.
Herr Bertram erläutert zu den von StR Körner angesprochenen Erweiterungsbereichen (nördlich Bismarckstraße, westlich Wiener Straße, westlich Gablenberger Hauptstraße und Cannstatter Straße), diese seien bei vorangegangenen Vorbereitenden Untersuchungen (VUs) nicht berücksichtigt worden, kämen jedoch als Erweiterung oder separates Gebiet infrage. Eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung erfolge erst nach Abarbeitung aller dringenden Verfahren sowie vorrangiger, neuer VUs. Insbesondere für den Bereich zwischen Neckarstraße und Cannstatter Straße existierten bereits Planungsunterlagen, sodass auch ohne abgeschlossene VU nach Erhebung von Restdaten ein schnelleres Verfahren gewählt werden könnte, abhängig vom Zeithorizont der Aufsiedlung von Stuttgart Rosenstein. Erst dann könne man erforderliche Querverbindungen nach Stuttgart-Ost durch den Mittleren Schlossgarten festlegen. Die Umsetzung sanierungsförderwürdiger Maßnahmen im Bereich Cannstatter/Neckarstraße könnten geprüft werden, wenn man einen endgültigen Umgang mit der Cannstatter Straße und ihren Kreuzungsbereichen festgelegt habe.

Einen Hinweis des Fördergebers, die Stadt Stuttgart möge nunmehr die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts angehen, bestätigt Herr Bertram auf entsprechende Nachfrage von StR Körner. Man nehme diesen ernst, wenngleich eine Kürzung der Fördergelder in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.

Der Vorsitzende ergänzt, die finanziellen Mittel seien bereitgestellt. Einzig die dem Projekt vorzuschaltende Klausurtagung des Gemeinderates (GR) im vergangenen Jahr habe Corona-bedingt nicht stattfinden können.


BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt einstimmig wie
beantragt.

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