Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 215/2018
Stuttgart,
03/26/2018


Tätigkeitsbericht des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Menschen mit Behinderung
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.06.2018
23.07.2018

Bericht:


Nach § 15 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG BW) vom 17. Dezember 2014 ist in jedem Stadt- und Landkreis eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler Behindertenbeauftragter) zu bestellen. Die kommunalen Behindertenbeauftragten arbeiten unabhängig und weisungsungebunden und sollen die Stadt- und Landkreise in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen beraten und mit der Verwaltung zusammenarbeiten. Sie sind bei allen Vorhaben der Gemeinden und Landkreise, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen. Sie sollen von öffentlichen Stellen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht im Rahmen der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten. Zudem sind sie Ombudsfrau beziehungsweise Ombudsmann; die individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen hat für den Behindertenbeauftragten einen hohen Stellenwert, er ist eine Anlauf- und Beratungsstelle vor Ort mit „Wegweiserfunk-tion“.

Das bedeutet, dass auch der Stuttgarter Behindertenbeauftragte sowohl grundsätzliche und strukturelle als auch sehr individuelle und einzelfallbezogene Aufgaben wahrzu-nehmen hat.

Seit 01. Juli 2015 ist Herr Walter Tattermusch als Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart tätig. Die Funktion des Behindertenbeauftragten ist seit 01. August 2016 im Referat für Soziales und gesellschaftliche Integration angesiedelt. Mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht und der Statistik werden die Schwerpunkte der Arbeit des Behindertenbeauftragten für das Jahr 2017 näher dargestellt (s. Anlagen 1 und 2).



Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Werner Wölfle
Bürgermeister





Anlage 1 Tätigkeitsbericht des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Stuttgart für das Jahr 2017
Anlage 2 Statistik



Tätigkeitsbericht des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Stuttgart für das Jahr 2017


Aufgabenstellung

Meine Aufgabenstellung ergibt sich im Wesentlichen aus § 15 des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-Bgg BW) vom 17.12.2014.
Danach ist in jedem Stadt- und Landkreis eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler Behindertenbeauftragter) zu bestellen, der seine Aufgaben unabhängig und weisungsungebunden wahrnimmt.

Die Beauftragten beraten die Stadt- und Landkreise in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeiten mit der Verwaltung zusammen. Zudem sind sie Ombudsfrau beziehungsweise Ombudsmann. Sie sind bei allen Vorhaben der Gemeinden und Landkreise, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen. Über die jeweilige Stellungnahme informiert die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Gemeinderat sowie die Landrätin oder der Landrat den Kreistag. Öffentliche Stellen sollen die Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht im Rahmen der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.


Die Tätigkeiten des Stuttgarter Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vollziehen sich demnach in den folgenden Bereichen:

a) Ombudsstelle
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen nutzen gerne die Möglichkeit, sich mit Fragen, Anliegen, Beschwerden etc. direkt an den Behindertenbeauftragten zu wenden und ihn um Hilfe und Unterstützung zu bitten. Ich nehme das Anliegen auf, prüfe und kläre offene Punkte, informiere den Menschen mit Behinderung über Sachverhalte, Zuständigkeiten, Rechtslagen, berate ihn hinsichtlich des weiteren Vorgehens und leite ihn ggf. auch an eine zuständige Stelle weiter. Es kann aber auch notwendig sein, direkt Kontakt zu einer anderen Stelle aufzunehmen, das Anliegen des Menschen mit Behinderung zu be- oder verstärken, in einem Konflikt zu vermitteln oder auch eine Fallkonferenz mit allen Beteiligten anzuregen oder einzuberufen.

Leider berichten Ratsuchende auch immer wieder von Diskriminierungen, die sie erleben mussten. Es gehört auch zu meinen Aufgaben, dies aufzugreifen und zu beanstanden.

Dabei stellt sich oft heraus, dass diese Diskriminierungen nicht wissentlich und willentlich, sondern unbewusst, aus Gedankenlosigkeit oder versehentlich geschehen sind. Meine Nachfrage oder Reklamation löst in der Regel ein Nachdenken, Bewusstwerden und eine Entschuldigung aus. Die Betreffenden sind dann in der Regel für die Zukunft sensibilisiert hinsichtlich des angemessenen Umgangs mit Menschen mit Behinderung.

b) Grundsätzliche Bedeutung von Beschwerden
Zur Aufgabenstellung gehört es auch, die mir bekanntwerdenden Einzelfälle daraufhin zu überprüfen, ob und ggf. in welchem Umfang sie von grundsätzlicher Bedeutung sind. Ist dies der Fall, wirke ich dann bei den zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung auf eine Veränderung von Abläufen, Strukturen, Ausstattungen und Verfahrensweisen hin.

c) Vernetzung
Ich befördere und unterstütze auch die Arbeit und die Vernetzung der verschiedenen Akteure vor Ort (Selbsthilfegruppen, Behinderteninitiativen, Dienste und Einrichtungen usw.) und versuche dadurch zu erreichen, dass sich diese verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen und ihre Anliegen und ihre Arbeit wirkungsvoller darstellen können.

Die Behindertenbeauftragten arbeiten vernetzt. Ich arbeite regional, landesweit und bundesweit mit anderen Behindertenbeauftragten zusammen. Wir tauschen uns aus und klären, ob und ggf. wie Entwicklungen in anderen Städten auch für Stuttgart von Bedeutung sind. Ggf. gebe ich entsprechende Informationen in die Verwaltung.

d) Ämter der Stadtverwaltung
Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für die Ämter der Stadtverwaltung und andere öffentliche Stellen und berät diese zu behindertenspezifischen Fragestellungen. Dazu gab es im Jahre 2017 eine ganze Reihe von Gesprächen mit ganz unterschiedlichen rechtlichen und praktischen Schwerpunkten aus vielen Verwaltungsbereichen.

Besonders zu erwähnen ist der seit 2016 bestehende regelmäßige Austausch (2 x jährlich) mit dem Tiefbauamt und dem Stadtplanungsamt. Mit diesem Austausch soll sichergestellt werden, dass die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Gestaltung des öffentlichen Raums berücksichtigt und Erfahrungen und neue Erkenntnisse ausgetauscht werden, die dann bei weiteren Planungen berücksichtigt werden können.
Unabhängig davon gab es im Berichtszeitraum eine Fülle von einzelfallbezogenen Kontakten gerade mit dem Tiefbauamt. Die dort Verantwortlichen greifen idie benannten Anliegen und Probleme auf und bemühen sich um schnelle Abhilfe.

e) Öffentlichkeit
Der Behindertenbeauftragte wirbt in der Öffentlichkeit für ein größeres Verständnis für die Belange, Probleme, Sorgen und Nöte von Menschen mit Behinderung und versucht, die Entwicklung der Landeshauptstadt Stuttgart zu einem inklusiven Gemeinwesen zu befördern. Dazu habe ich über meine Aufgabenstellung und die Situation von Menschen mit Behinderung in Stuttgart in verschiedenen Verbänden, Vereinigungen, in Bezirksbeiräten usw. referiert sowie an Diskussionsrunden teilgenommen und auch Pressegespräche geführt.

f) Beirat für Menschen mit Behinderung
Zu meinen Aufgaben gehört es auch, die Arbeit des Stuttgarter Beirats für Menschen mit Behinderung zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern und die Geschäfte dieses Gremiums zu fördern.

g) Stuttgarter Aktionsplan
Der Behindertenbeauftragte begleitet, fördert und unterstützt gemeinsam mit dem Stuttgarter Beirat für Menschen mit Behinderung die Umsetzung des Stuttgarter Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. Dazu gehört es auch, die einzelnen Themen, Projekte usw. nachzuhalten und dafür zu sorgen, dass sie nicht ins Hintertreffen geraten.


Arbeitsschwerpunkte im vergangenen Jahr

Innerhalb der o.g. Aufgabenbereiche ist ein Schwerpunkt die persönliche Ansprechbarkeit des Behindertenbeauftragten als Ombudsmann. Die Problemlagen der Menschen, die sich an mich wenden, sind in der Regel komplex und vielschichtig. Eine Behinderung löst oft Fragestellungen in mehreren Lebensbereichen aus; zum Beispiel lässt sich vielfach im täglichen Leben „Mobilität“ nicht von „Sozialer Teilhabe“ trennen.

Dabei sind die Fragestellungen so vielfältig und kompliziert wie das Leben. Von daher ist auch der Verlauf eines Gespräches im Voraus kaum zu planen. Wesentliche Voraussetzung für ein „erfolgreiches“ Gespräch ist die Bereitschaft, geduldig und konzentriert zuzuhören, sich in die Situation des Gesprächspartners hinein zu denken und dabei einzuschätzen, wie selbständig der Fragesteller ist, welche Selbsthilfepotentiale er hat und in welchen Bereichen er wirklich Hilfe und Unterstützung benötigt.

Manchmal reicht ein informatives Gespräch mit Weiterverweisung an eine andere zuständige Stelle aus, manchmal hilft eine Vermittlung des Fragestellers oder seines Anliegens an einen konkreten Ansprechpartner bei einer anderen Stelle. Aber oft ist schon ein langer schmerzvoller Weg zurückgelegt worden, bis sich jemand an den Behindertenbeauftragten wendet. Viele Menschen oder Familien haben eine längere Geschichte hinter sich und dadurch so komplexe Probleme und Fragestellungen, dass mehrere Gespräche auch für die Verabredung des weiteren Vorgehens notwendig sind. Es kommen natürlich auch Menschen, die Probleme haben, sich zu artikulieren und ihr Problem verständlich zu machen. Die Beratung und Unterstützung für die Ratsuchenden daher oftmals recht zeitaufwändig. Am Ende eines jeden Gesprächs steht eine konkrete Vereinbarung über das weitere Vorgehen und natürlich auch die Frage, ob das Anliegen des Fragestellers richtig verstanden und aufgenommen wurde.

Nicht selten kommt es vor, dass Ratsuchende mit der Erwartung an mich herantreten, dass ich über ein (umfangreiches) Budget verfüge, aus dem ich in Einzelfällen helfend schöpfen kann. Darüber hinaus ist es auch schon vorgekommen, dass ein Hilfebedürftiger die Erwartung hatte, dass ich selbst „mit anpacke“ und praktische Hilfe leiste. Solche Erwartungen werden dann natürlich enttäuscht und die Fragesteller an entsprechende leistungsbewilligende Stellen weitergeleitet.

Für die Statistik wurde jeder ratsuchende Mensch mit einer Behinderung nur einmal erfasst, egal, wie aufwändig die jeweilige Hilfestellung war. Außerdem wurde bei jeder Anfrage nur der im Vordergrund stehende Themenbereich gezählt: Mobilität, Soziale und kulturelle Teilhabe, Wohnen, Arbeit, Gesundheit / medizinische Versorgung, Wirtschaftliche Situation / finanzielle Unterstützung, Schule (Bildung in Kita und Schule) sowie Barrierefreies Bauen.

Ich bin im Ehrenamt tätig und an zwei Tagen pro Woche (Montag und Mittwoch) tagsüber in der Geschäftsstelle im Rathaus zu festen Sprechzeiten erreichbar. Darüber hinaus werden bei Bedarf besondere Termine vereinbart. Die Besucher kommen entweder spontan oder nach Vorankündigung. Die durchgängige Erreichbarkeit an allen Werktagen stellen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle sicher. Da beide Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle im vergangenen Jahr (erfreulicherweise) zum zweiten Mal Mutter geworden sind, war die Geschäftsstelle ab Sommer nur teilweise besetzt und ab Anfang September nicht mehr. Dies hatte zur Folge, dass nicht alle ratsuchenden Menschen mit einer Behinderung den Beauftragten erreichen konnten. Das Ergebnis ist ein deutlicher Rückgang bei den Beratungszahlen im Jahre 2017. Während im Jahr 2016 noch 349 Menschen in ihren persönlichen Anliegen beraten, informiert und unterstützt werden konnten, sank diese Zahl im Jahre 2017 auf 275.
Allerdings ist die Gesamtzahl der Einzelberatungen im Vergleich mit anderen Großstädten im Jahre 2017 dennoch recht hoch. Das ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die einzelnen Behindertenbeauftragten unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkte haben.
Die Geschäftsstelle ist seit Anfang 2018 wiederbesetzt, was sich auch in der gestiegenen Anzahl von Anfragen seit Anfang 2018 zeigt.

Die Themen der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, die sich persönlich an den Behindertenbeauftragten gewendet haben, spiegeln sich auch in den Grundsatz-themen wieder, die im Laufe des Jahres in den Sitzungen des Beirats für Menschen mit Behinderung sowie in den Haushaltsplanberatungen behandelt wurden. Außerdem wurden diese Themen in Kontakten zu einzelnen Verbänden, Selbsthilfegruppen und Vereinen und den verschiedenen Netzwerktreffen von Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg oder deutschlandweit bewegt.

Zu den einzelnen Themenbereichen:

Mobilität

Ein wichtiges Thema, das durch die Beschwerde eines einzelnen Menschen mit Behinderung ausgelöst wurde und schließlich Eingang fand in die Haushaltsplan-beratungen, war das Thema Rollstuhl-Taxen (Rolli-Taxen). In Stuttgart fehlt bisher es an Rolli-Taxen, mit denen die Mobilität der Menschen mit Gehbehinderung, die an ihren Rollstuhl gebunden sind und die diesen auch bei einer Autofahrt nicht verlassen können, wesentlich verbessert werden kann. Zunächst gab es dazu in wechselnden Zusammensetzungen auch mit dem Bürgermeister für Soziales und Integration, Herrn Wölfle, Gespräche mit Mietwagen- und Taxiunternehmen, mit der Straßenverkehrsbehörde usw. Dann erfolgte (per Mail) ein bundesweiter Informationsaustausch mit anderen Behindertenbeauftragten. Im Weiteren wurden bundesweit Erhebungen zu den Umbaukosten von Taxen zu Rolli-Taxen angestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse bildeten danach die Grundlage für weitere Gespräche mit den Stuttgarter Taxi-Unternehmen.

Der Gemeinderat hat erfreulicherweise in den Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 ein Budget beschlossen, mit dem jetzt der Umbau von bis zu 10 Taxen in Rolli-Taxen bezuschusst werden kann. Das Amt für öffentliche Ordnung wird Anfang 2018 die Förderrichtlinien erarbeiten. Nach der Vergabe der Zuschüsse und vor der Inbetriebnahme der Rolli-Taxen werden Schulungen für die Taxi-Unternehmer bzw. Taxi-Fahrer durchgeführt, um diese für den Umgang mit Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren sowie über die technischen Aspekte des Rolli(-fahrer)-Transports zu informieren (Unfallverhütung). Hierzu habe ich schon Kontakte zur Lebenshilfe (Landesverband) und zur Verkehrsberufsgenossenschaft aufgenommen.


Nutzung des ÖPNV
In den letzten Jahren hat sich ein sehr guter Kontakt zur SSB aufgebaut. Ich werde beispielsweise bei der Planung von technischen Änderungen oder Neuerungen beteiligt. Hierbei hat sich das jährliche Gespräch am Ende jeden Jahres, zu dem die SSB einlädt und bei dem die Behindertenverbände und und ich über Planungen und Maßnahmen der SSB informiert werden, bewährt. Auch finden immer wieder vor Ort Termine statt.

Die Zusammenarbeit mit dem VVS muss noch intensiviert werden.

E-Scooter in Bus und Stadtbahn
Mehrfach haben sich Fahrer von E-Scootern bei mir gemeldet und sich über die mangelnden Nutzungsmöglichkeiten von Bussen und Bahnen beklagt. E-Scooter sind anders konstruiert als Rollstühle und daher weniger geeignet, Hindernisse bzw. Schwellen oder gar kleinere Stufen wie z.B. den Einstieg in Busse und Bahnen zu überwinden. Besonders problematisch ist der höhere Schwerpunkt der Fahrzeuge, der eine Rutsch- und Kippgefahr bei starken Bremsungen oder Kurvenfahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln mit sich bringt. Da auch die Behindertenbeauftragten bundesweit unterschiedliche Positionen zu dem Thema einnehmen und die betroffenen Menschen in unterschiedlicher Weise beraten, habe ich es sehr begrüßt, dass das Land Baden-Württemberg im Jahr 2017 die Mitnahme von E-Scootern in Bussen verbindlich geregelt hat. Der Hersteller des E-Scooters muss zukünftig in der Bedienungsanleitung des Scooters die Freigabe zur Nutzung in öffentlichen Verkehrsmitteln bescheinigen. Dafür sind technische Mindeststandards festgelegt worden. Außerdem muss auch der Bus, der einen E-Scooter befördert, bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Die SSB geht davon aus, dass derzeit ca. 50% der bei der SSB eingesetzten Busse diese Anforderungen erfüllen.


Barrierefreie Bushaltestellen
Der ÖPNV soll nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) bis 2022 "vollständig barrierefrei" sein. Immer wieder beklagen sich Menschen mit Behinderung, dass sie Probleme haben, die Linienbusse der SSB zu benutzen, weil bisher nur etwa 30 % der Haltestellen barrierefrei sind. Dankenswerterweise hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 die Mittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen deutlich aufgestockt, so dass mit einer gewissen Zuversicht der Zielvorgabe 2022 entgegengesehen werden kann.
Regelmäßig wiederkehrendes Thema an mich herangetragener Beschwerden waren (vielfach durch Vandalismus verursachte) Aufzugsdefekte an Haltestellen, die die Mobilität der Menschen mit Behinderung oft für Tage oder Wochen erheblich einschränken. Hier habe ich versucht, bei den zuständigen Stellen bei SSB und Deutscher Bahn auf eine zügige Reparatur hinzuwirken.

Wiederholt gab es konstruktive Gespräche mit der Deutschen Bahn wegen der Probleme, die Menschen mit besonderen Behinderungen bei der Nutzung der Züge haben. Es war dann möglich, auch sehr individuelle Lösungen zu finden.


Soziale und kulturelle Teilhabe

Ein wichtiges Anliegen von Menschen mit Behinderung ist die Teilhabe an der Gesellschaft, an kulturellen Veranstaltungen und an politischer Wirksamkeit. Eine Grundbedingung der Teilhabe ist die Information über das Vorhandensein und die Erreichbarkeit von Angeboten. Immer wieder wurde ich nach barrierefreien (Fach-) Arztpraxen, barrierefreien Zugängen zu Veranstaltungsräumen oder öffentlichen Veranstaltungen und Einrichtungen gefragt. Oft sind diese Fragen nicht einfach zu beantworten, sondern erfordern weitere Erkundigungen und Nachfragen. Diese Erkundigungen lösen vielfach bei den Adressaten erst einmal ein Problembewusstsein und dann Maßnahmen zur Verbesserung der Situation aus. Insofern kommt dann das Tätigwerden für den Einzelnen einem größeren Betroffenenkreis zugute.
Stadtführer für Menschen mit Behinderung:
Eine wichtige Hilfestellung kann in diesem Zusammenhang ein „Stadtführer für alle“ sein, der seit Jahren ein besonderes Anliegen der Stuttgarter Behindertenverbände ist. Auch viele einzelne Menschen mit Behinderung haben sich immer wieder an mich gewandt und mich gebeten, mich für dieses Projekt einzusetzen. Mit einem Online-Stadtführer werden im Internet die notwendigen Informationen bereitgestellt, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen, kulturellen und gemeinschaftlichen Leben teilhaben zu können. Der Stuttgarter Behindertenbeirat hatte den Stadtführer für die Haushaltsplanberatungen mit höchster Priorität versehen. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 die notwendigen Mittel zur Erstellung eines Online-Stadtführers zur Verfügung gestellt. Auch für die Datenpflege und damit verbundene Sicherung der Aktualität dieses Stadtführers wurden für die Folgejahre die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Neben der Online-Version soll auch eine Printversion hergestellt werden.

Viele Institutionen und Organisationen in Stuttgart befassen sich inzwischen mit dem Thema Inklusion und der Frage, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an unserem Gemeinwesen verbessert werden kann. Ein besonderes Interesse an diesen Themen besteht im Kultur- und Sportbereich, der schon seit Jahren bemüht ist, auch den behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Zugang zu seinen Angeboten zu erleichtern.


Zum Amt für Sport und Bewegung bestanden im Berichtszeitraum immer wieder Kontakte, weil sich dieses Amt in besonders vorbildlicher Weise für das Thema Inklusion einsetzt.
In der Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung im Februar 2017 wurde der Sportwegweiser auf der Stuttgarter Internetseite www.stuttgart.de/ sportwegweiser vorgestellt. Das Amt für Sport und Bewegung wollte vom Beirat wissen, wie der Sportwegweiser erweitert werden kann, damit mehr Menschen ein passendes Sportangebot finden. Es ergab sich eine fruchtbare Diskussion mit Ergebnissen, die inzwischen in den Sportwegweiser eingefügt wurden.


Inklusive Angebote bei der vhs stuttgart
Einen regelmäßigen und fruchtbaren Austausch gibt es mit der vhs Stuttgart, dem wichtigsten Stuttgarter Träger der Erwachsenenbildung. Die vhs hat eine Reihe von inklusiven Angeboten entwickelt und darüber z.B. auch in der Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung im Mai 2017 berichtet. Die vhs Stuttgart ist Ende 2014 mit 7 inklusiven Angeboten gestartet. 2017 gab es schon 39 inklusive Kurse aus allen Themenbereichen der vhs. In den vergangenen Jahren ist also Inklusion ein festes Element im Angebot der vhs stuttgart geworden.

Nun werden durch diese Angebote wiederum auch bisher nicht offenkundige Barrieren offenbar: Ein junger Mann mit geistiger Behinderung, der einen Sonderschulabschluss hat und in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet, hatte sich entschlossen, das Angebot der vhs Stuttgart zu nutzen und dort den Hauptschulabschluss zu machen. Dazu hat er dort mit Erfolg verschiedene Kurse besucht. Nun steht der abschließende (Vollzeit-) Hauptkurs an und es wird offenbar, dass sowohl die Werkstatt als auch das Sozialamt Probleme damit haben, den jungen Mann für diesen Kurs freizustellen. Es zeigt sich, dass das eigentlich fördernde System der Eingliederungshilfe und der Werkstatt für Menschen mit Behinderung durchaus auch fesselnde und hemmende Anteile hat. Wir sind seit längerer Zeit dabei, an der Lösung dieses Problems zu arbeiten.

In Stuttgart gibt es drei Universitäten, die natürlich auch von Studierenden mit Behinderung besucht werden, die in der Regel in Stuttgart leben und wohnen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei übergreifenden Fragestellungen hat deshalb im Jahre 2017 ein erstes Treffen mit den Behindertenbeauftragten der Universitäten im Stuttgarter Rathaus stattgefunden. Diese Treffen sollen fortgesetzt werden.


Wohnen

In Stuttgart herrscht Wohnungsmangel, der besonders Menschen mit Behinderungen oder mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen betrifft, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind. Sehr häufig melden sich Menschen mit Gehbehinderung, die dringend barrierefreien Wohnraum suchen. In einzelnen dringenden Einzelfällen konnte in Kooperation mit dem Vorstand der SWSG eine Lösung gefunden werden, aber das Grundsatzproblem bleibt bestehen. Zwar entstehen durch die laufende Bautätigkeit auch barrierefreie Wohnungen. Dies reicht aber zur Deckung des aktuellen Bedarfs nicht aus. Deshalb soll innerhalb des Wohnungsbestands zusätzlicher barrierefreier Wohnraum geschaffen werden. Dies soll über die gezielte Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart von zusätzlichen rollstuhlgerechten Wohnungen im Neubau und bei Gebäudesanierungen, individuellen Wohnungsanpassungen im Bestand und der barrierefreien Erschließung von Bestandsgebäuden erreicht werden. Maßnahmen, die zu einem Zuwachs an barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen führen, sollen finanziell gefördert werden, damit ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in ihren eigenen Wohnungen verbleiben können oder schneller eine geeignete Wohnung finden. Dafür hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 Mittel bereitgestellt. Anfang 2018 wird es darum gehen, Förderrichtlinien zu erarbeiten.

Ausgelöst durch einen Einzelfall hat sich auch gezeigt, dass barrierefreier Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen (z.B. barrierefreie Fürsorgeunterkünfte) noch eine offene Fragestellung ist, die weiter diskutiert und bearbeitet werden muss.

Gleich mehrfach haben sich Menschen mit Behinderung an mich gewandt, weil in ihren Wohnanlagen die Aufzüge über längere Zeit nicht oder nicht zuverlässig funktionierten, was in mehreren Fällen bedeutete, dass die Betroffenen für Tage ihre Wohnungen nicht verlassen konnten und in einem Fall dazu führte, dass eine behinderte Frau über einige Stunden im Aufzug gefangen war. Während es in einem Fall wochen- und monatelanger Gespräche und Verhandlungen bedurfte, hat in einem anderen Fall das Tätigwerden des Behindertenbeauftragten sehr schnell „wahre Wunder“ bewirkt.

Mehrfach wurde ich von alten und inzwischen behinderten Menschen um Hilfe und Unterstützung gebeten, die in einer Eigentumswohnung leben, die aber keinen barrierefreien Zugang hat und bei denen die anderen Wohnungseigentümer die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verweigern. Ich kann in diesen Fällen einerseits beraten und andererseits vermittelnde Gespräche anbieten, die sich aber leider immer wieder sehr mühsam gestalten, wenn die Betroffenen „eine längere gemeinsame Geschichte“ haben.

Es muss in diesem Zusammenhang aber auch darauf hingewiesen werden, dass sehr viele Beispiele für ein gutes Miteinander der Menschen in unserer Stadt gibt, die zeigen, wie Nachbarn, Bekannte und „Unbeteiligte“ den Menschen mit Behinderung helfen und damit ihren ganz persönlichen Beitrag zu einer inklusiven Stadtgesellschaft und zu einem guten Miteinander leisten. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben offensichtlich im Bewusstsein, dass das Schicksal, behindert zu sein, einen jeden betreffen kann.


Arbeit, berufliche Teilhabe

Viele Menschen mit Behinderung, die selbstverständlich berufstätig sein wollen, fühlen sich be- und gehindert – oft schon bei der Arbeitssuche. Deshalb bewegen sich viele Fragen in den Sprechstunden um die Themen Arbeitssuche, um Rechte und Pflichten von Menschen mit einer Behinderung während des Bewerbungsverfahrens oder der Arbeitsaufnahme. Auch berichten Ratsuchende immer wieder davon, dass sie nach Vorlage ihres Schwerbehindertenausweises beim Arbeitgeber von Vorgesetzten und Kollegen kritische Bemerkungen hören müssen oder gar gemobbt werden. In diesen Fällen versuche ich, Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung oder zur Mitarbeitervertretung herzustellen, oder die Gewerkschaft oder einen Sozialverband einzuschalten. So kann es gelingen, zu einer Problemlösung beizutragen.

Die persönlich in den Beratungsgesprächen gewonnenen Eindrücke wurden im vergangenen Jahr durch eine Studie der Aktion Mensch von Ende 2017 bestätigt, welche u.a. aussagt „Nach wie vor sehen Personalentscheider eher die Defizite als die oft große Expertise der Suchenden mit Behinderung". Dabei würden Unternehmen, die Personal mit Behinderung beschäftigen, gute Erfahrungen machen. Die Mehrheit der Unternehmen bestätigt, dass zwischen Beschäftigten mit und ohne Behinderung keine generellen Leistungsunterschiede bestehen. … Siehe https://www.aktion-mensch.de/presse#/pressreleases/arbeitslose-mit-behinderung-suchen-377-tage-nach-einem-job-2397777

Zur Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung besteht ein guter Kontakt und ein Austausch bei Querschnittsthemen. Auch habe ich an Arbeitstreffen der Schwerbehindertenvertreter aus Stuttgarter Unternehmen teilgenommen. Es ist vereinbart, dass Herr Schneider Anfang 2018 seinen Arbeitsbereich im Beirat für Menschen mit Behinderung vorstellt.


Wirtschaftliche Situation / Finanzielle Fragestellungen

In der Sprechstunde melden sich regelmäßig Menschen mit einer Behinderung oder Familien mit einem behinderten Kind, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation in einer prekären finanziellen Lage sind. Die Rolle des Behindertenbeauftragten besteht in diesen Fällen in der Information, der Beratung, der Interessenvertretung gegenüber den Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern, Ämtern oder in der unterstützten Vermittlung an die zuständigen Behörden und insbesondere an die Fachämter der Stadtverwaltung. Die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt und Gesundheitsamt funktioniert seit Jahren gut und zuverlässig.

Die Klärung von Problemstellungen mit den Krankenkassen verläuft sehr unterschiedlich. Inzwischen gibt es bei einigen Krankenkassen „bewährte“ Ansprechpartner/-innen, die aber natürlich auch in einen bestimmten Rahmen eingebunden sind. Manche Fälle lassen sich schnell und unkompliziert lösen, bei anderen Fällen tauchen ungeahnte Probleme auf, so dass dann gelegentlich den ratsuchenden Menschen auch nur empfohlen werden kann, eine gerichtliche Klärung zu suchen.


Bildung in Kita und Schule

Im vergangenen Jahr haben mehrere Familien vorgesprochen, die Fragen zur Beschulung ihres Kindes mit Behinderung in einer Regelschule oder zu einer geeigneten Sonderschule hatten. Soweit die Fragen nicht unmittelbar geklärt werden können, wird in der Regel an das Staatliche Schulamt weitergeleitet.

Im Beirat für Menschen mit Behinderung wurde im vergangenen Jahr die „Pilotstudie zur Inklusion an der Schule“ vorgestellt und eingehend besprochen. Es ist sehr zu begrüßen, dass diese Studie fortgesetzt werden kann, nachdem der Gemeinderat in den Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 hierfür weitere Mittel zur Verfügung gestellt hat.

Neuerdings werden vermehrt Anfragen von Eltern mit einem behinderten Kind zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen gestellt. So haben sich Eltern gemeldet, deren behindertes Kind in einer Kita inklusiv betreut wird und die mit der Situation der Kita nicht so zufrieden sind. Allerdings bestand in diesen Fällen meistens bei den Eltern eine Scheu, diese Unzufriedenheit auf einem offiziellen Weg zum Ausdruck zu bringen. Hier wurde/wird in der Beratung daran gearbeitet, den Eltern diese Scheu zu nehmen.


Beirat für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart
Der Beirat für Menschen mit Behinderung tagte im vergangenen Jahr vier Mal; einige der behandelten Themen sind oben bereits angesprochen worden.

Weitere Themen, die im Beirat behandelt wurden, waren zum Beispiel:
· Priorisierung der Themen für die Haushaltsplanberatungen im Herbst 2017
· Förderbudget für inklusive Freizeitangebote
· Begleitete Elternschaft
· Umsetzung der Barrierefreiheit: Bericht der Deutschen Bahn AG und der SSB AG sowie der Bericht des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung und des Tiefbauamtes
· Einrichtung eines/einer hauptamtlichen Behindertenbeauftragten bei der Stadt Stuttgart


Vernetzungsarbeit, Initiativen und Aktuelles

Seit 2016 finden zwei Treffen der Behindertenbeauftragten aus der Region Stuttgart pro Jahr statt. Die Vernetzung hier ist sehr wichtig und hilfreich bei der täglichen Arbeit, weil die kommunalen Behindertenbeauftragten in der Region viele gemeinsame bzw. übergreifende Themen haben. So ist das Thema des barrierefreien ÖPNV ein ständiges Thema mit immer neuen Anlässen - seien es die immer noch reichhaltig bestehenden Barrieren für Rollstuhlfahrer an Haltestellen oder die „unendliche Geschichte“ der defekten Aufzüge an S-Bahnhaltestellen.

Über die Region Stuttgart hinaus finden regelmäßige Zusammenkünfte im Netzwerk Inklusion des Städtetages BW statt. Auch gibt es einen Internet-gestützten Austausch im Netzwerk der Behindertenbeauftragten der Deutschen Großstädte.


Ausblick auf 2018

2018 findet der 81. Deutsche Fürsorgetag in Stuttgart statt – ein Großereignis für den Sozialbereich, welches im vergangenen Jahr intensiv vorbereitet wurde. Im Rahmen dieses Fürsorgetages wird es auch ein Netzwerktreffen von kommunalen Behindertenbeauftragten aus allen Teilen der Bundesrepublik geben, zu dem rd. 100 Teilnehmer erwartet werden. Der Themenbereich Inklusion / Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird in verschiedenen Fachveranstaltungen (Foren, Vorträgen, Workshops) aufgegriffen und behandelt werden.


Notwendiger Hinweis

Wenn ich hier über meine Aufgaben und meine Arbeit berichte, dann ist es offensichtlich, dass diese Arbeit ohne die tatkräftige und engagierte Hilfe und Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle nicht geleistet werden könnte. Dafür danke ich den Kolleginnen ganz herzlich.


Stuttgart, 23. März 2018

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Anlage 2 zur GRDrs 215_2017.pdf