Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 507/2021
Stuttgart,
08/16/2021


Frühe Hilfen in Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich18.10.2021

Bericht:


Das Jugendamt legt hiermit den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Stuttgarter Konzeptes „Frühe Hilfen“ vor. Mit diesem Sachstandsbericht wird eine Übersicht aller Bausteine des Rahmenkonzepts gegeben. Es werden die aktuellen Entwicklungen dargestellt:

Das Stuttgarter Konzept „Frühe Hilfen in Stuttgart“, das seit Oktober 2010 umgesetzt wird (GRDrs 685/2010), setzt auf Prävention und hat das vorrangige Ziel, Eltern in ihrer Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit zu unterstützen. Dabei können frühzeitig Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes wahrgenommen und Familien vielfältig unterstützt werden. Frühe Hilfen wenden sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und an Eltern mit ihren Kindern mit einem Schwerpunkt auf die Altersgruppe 0 bis 3 Jahren.

Zentrale Zielstellungen des Konzeptes sind: (Quelle: Leitbild Frühe Hilfen, NZFH)
· Frühe Hilfen sind geprägt von einer wertschätzenden und auf Vertrauen basierenden Grundhaltung in der Arbeit mit Familien.
· Frühe Hilfen sind Angebote an (werdende) Familien und ihren Kindern ab der
Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr der Kinder.
· Für die vielfältigen Familienkonstellationen und Lebenslagen der Familien werden vielfältige Entlastungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten angeboten.
· Familien bzw. werdende Mütter werden möglichst schon in der Schwangerschaft erreicht.
· Frühe Hilfen in Stuttgart sind eine gesamtstädtische Aufgabe und werden im Netzwerk Frühe Hilfen gestaltet und koordiniert.
· Die konkreten Verfahrensschritte an den Schnittstellen zum Kinderschutz sind bekannt. Die Akteure Frühe Hilfen kennen die Unterschiede zwischen den Aufträgen der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes und können Übergänge konstruktiv mitgestalten.

Gesetzliche Grundlagen der Frühen Hilfen
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG), das seit 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, werden die Zielstellungen des Stuttgarter Konzeptes Frühe Hilfen bestätigt und gestärkt:
§ 1 KKG (4) Frühe Hilfen für Mütter und Väter sowie werdende Mütter und Väter zur Unterstützung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft.
§ 2 KKG (1)+(2) (Soll-)Information für werdende Mütter und Väter über die örtlichen Leistungsangebote. Inhalt: Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklungen des Kindes in den ersten Lebensjahren. Dazu die Befugnis, ein persönliches Gespräch anzubieten. Auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung.
§ 3 KKG (1) Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz. Flächendeckende verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz zur gegenseitigen Information, zur strukturellen Klärung von Angebotsgestaltung und -entwicklung und zur Abstimmung des Verfahrens im Kinderschutz.

Das Stuttgarter Konzept Frühe Hilfen
Mit dem präventiven Ansatz in Stuttgart richten sich die Frühen Hilfen an alle Familien um den Start als Familie zu erleichtern und an Familien mit Unterstützungsbedarf. Die Übergänge gestalten sich fließend. (Eine Beschreibung der Angebote in den Jahren 2019 und 2020 findet sich in der Anlage 1).
Zur Finanzierung des Stuttgarter Konzepts werden neben kommunalen Mitteln auch Bundesmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen und Landesmittel des Landesprogramms STÄRKE abgerufen. (Eine Übersicht der Finanzen wird in Anlage 2 dargestellt.)

Das Stuttgarter Konzept Frühe Hilfen in Stuttgart umfasst die unten aufgelisteten Bausteine, die im Rahmenkonzept Frühe Hilfen ausführlich dargestellt werden (Anlage 3).


I. Vernetzung
II. Information, Beratung und Vermittlung zu den Angeboten Frühe Hilfen




III. Angebote Frühe Hilfen
Familienbildung
Spezifische Familienbildung für Familien in besonders belasteten Situationen
Familienentlastung
Familienunterstützung Caritasverband für Stuttgart e.V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.


Aktuelle Entwicklungen
Das Stuttgarter Konzept Frühe Hilfen bewährt sich gut und die einzelnen Maßnahmen haben sich in der Umsetzung etabliert.
Nach intensivem Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen liegt der Fokus auf der Entwicklung von qualitätssichernden Maßnahmen der Angebote Frühe Hilfen und auf das Ermöglichen eines unkomplizierten Zugangs mit der Website Frühe Hilfen für (werdende) Eltern zu Angeboten für Familien vor und nach der Geburt des Kindes.
Allerdings war und ist die Pandemie seit März 2020 ein tiefer Einschnitt für die werdenden Eltern und Familien und für die Frühen Hilfen. Die pandemiebedingten Einschränkungen veränderten das Leben aller Menschen und waren herausfordernd für die Umsetzung der Angebote Frühe Hilfen.

1. Anzahl Geburten in Stuttgart
Laut Prognosen des Statistischen Amts der Stadt Stuttgart ist davon auszugehen, dass die Geburtenzahlen in Stuttgart weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben werden. Faktisch ist aber bei dem Vergleich der Geburten 2020 eine Verringerung um 357 Geburten festzustellen. Es bleibt abzuwarten, wie der Geburtenstand sich weiterentwickelt.

201520162017201820192020
Anzahl Geburten in Stuttgart6.2326.7736.7256.5346.6136.256





2. Pandemiebedingte Einschränkungen und deren Auswirkungen auf Eltern vor und nach der Geburt des Kindes Die Zusammenfassung ist ein stadtweites Austauschergebnis auf der operativen Fachebene im Bereich Frühe Hilfen. Diese entsprechen auch den aktuellen, bundesweiten, wissenschaftlichen Forschungsergebnissen (vgl. dji: „Kind sein in Zeiten von Corona“, 2020; NZFH: Befragung der Gesundheitsfachkräfte zur Situation in Familien, 2020; Bmfsfj: Familie heute. Fakten. Trends. Familienreport 2020)

:
Die nachfolgenden Eindrücke wurden im Rahmen von Austauschrunden der regionalen Netzwerker/innen und Netzwerker Frühe Hilfen gesammelt. In Form von kurzen schlaglichtartigen Statements wird die Bandbreite der Verunsicherung durch die Pandemie für junge Familien deutlich. Viele Familien haben sich in den letzten Monaten arrangiert, immer gepaart mit der Hoffnung, die gefühlte „Normalität“ wieder zurück zu bekommen. Zukunftsängste und Sorgen treiben aber viele Familien um, auch die Angst vor Jobverlust und vor finanziellen Auswirkungen.
Werdenden Eltern standen nur eingeschränkte Vorbereitungsmöglichkeiten auf die anstehende Geburt zur Verfügung. Auch die Hygienevorschriften in den Kliniken und die dadurch bedingte Zutrittsverweigerung für Väter hatte in zwei Kliniken Auswirkungen. Eltern bevorzugten 2020 die St. Anna-Klinik, da dort Väter durchgehend im Familienzimmer dabei sein konnten.
Für die Eltern waren die Ämter zur Anmeldung des Kindes und zur Beantragung des Kindergelds erschwert, da nur telefonisch erreichbar.
Der persönliche Austausch und Kontakt fehlte den (werdenden) Eltern, wie auch das
familiäre oder aus Freunden bestehende Unterstützungssystem. Großeltern konnten z.B. nicht nach Deutschland einreisen, um die Familien vor und nach der Geburt des Kindes zu begleiten. Eltern machen sich Sorgen um die Entwicklung ihrer Kinder, die sich nur eingeschränkt mit anderen Kindern treffen konnten. Es war mühselig Babykleidung für die
heranwachsenden Kinder zu organisieren, da die Babyflohmärkte (in den geschlossenen Stadtteil- und Familienzentren) fehlten.
Mit dem Wegfall der Kinderbetreuung bzw. mit der nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Notbetreuung war es für Eltern schwierig, den Alltag zu strukturieren und dem Spagat zwischen Familie und Beruf gerecht zu werden. Aufgaben in der Familie mussten neu verteilt werden: Einkaufen, Betreuung der Kinder, Kochen, im Wechsel Homeoffice, Begleiten der Kinder im Homeschooling. Besonders belastend war die Situation in Familien ohne Garten/Balkon in beengten Wohnverhältnissen. Eine „Online-Müdigkeit“ ist bei vielen Eltern festzustellen, was Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der digitalen Beratungsangebote hat.

Inzwischen haben die Familien gelernt, mit Corona zu leben und somit ist auch eine Art Normalität eingekehrt. Die Familien trauen sich, Unterstützung ins Haus zu holen und sie freuen sich über persönliche Kontakte mit den Fachkräften.
Gleichzeitig gibt es Familien, die ein ganzes Bündel von Belastungen zu bewältigen haben und mit großen Unsicherheiten leben müssen. Unter anderem wurden folgende Belastungen benannt: beengte Wohnverhältnisse, Überlastung im Alltag, Anstieg der Stresssituationen und psychischen Belastungen, dadurch höheres Gewaltpotenzial.
Für Eltern ist das besonders belastend, denn sie müssen nicht nur für sich selbst Problemlösungen finden, sondern auch ihren Kindern Sicherheit vermitteln, wo gerade viel Unsicherheit herrscht.
Vor allem Alleinerziehende sind von der Krise sehr betroffen und oft auf sich allein gestellt.



Die Akteure der Frühen Hilfen konnten sehr schnell auf die Veränderungen bei den Familien und in der Gesellschaft reagieren und das Ausüben der beruflichen Tätigkeiten auf pandemiebedingte Regeln anpassen, wobei es auch auf Seiten der Fachkräfte mit Unsicherheiten und Sorgen umzugehen galt.
Es wurden neue Schutzkonzepte erarbeitet und Schutzausrüstung beschafft. Um Kontakt zu den Familien zu ermöglichen, haben viele Beratungsstellen/Einrichtungen ihre telefonische Erreichbarkeit und Beratung verstärkt und teilweise Sprechzeiten verlängert.
Die aufsuchende Tätigkeit fand unter Berücksichtigung der Infektionsschutz-Auflagen statt. Ausgewählte Angebote wurden in digitale Formen überführt, wie beispielsweise Online-Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse sowie Videotelefonie im Bereich Stillberatung.
Insgesamt zeigt sich in Stuttgart eine sehr hohe Fachlichkeit im Umgang mit der andauernden Krisensituation und die Fachkräfte versuchten trotz aller Schwierigkeiten mit den Eltern in direktem Kontakt zu stehen.
Herausfordernd wird es im Bereich Frühe Hilfen sein, neben der Finanzierung und Beschaffung von fehlender Technik, kreative/innovative Angebotsformen zu entwickeln, die für die Zielgruppe praktikabel und zugleich datenschutzkonform sind. Immer wieder fehlt aber auch die technische Ausstattung zur Umsetzung digitaler Beratungsformate.

Die Stuttgarter Netzwerke Frühe Hilfen sind sehr etabliert und haben eine gute Kommunikationsstruktur. 2020 waren die Netzwerkarbeiten/Kooperationen im gewohnten Rahmen pandemiebedingt nicht möglich. Nach Anfangsschwierigkeiten konnten die Netzwerktreffen auf verschiedenen Wegen stattfinden, z.B. telefonisch, via Videokonferenzen oder auf einer digitalen Informations- und Austauschplattform.


3. Qualitätssichernde Maßnahmen in den Frühen Hilfen

3.1 Fortbildungen Frühe Hilfen

a. Fortbildungen zu Frühen Hilfen in Stuttgart für Mitarbeiter*innen des Jugendamtes.
b. Qualitätssicherung durch Fortbildungsmodule Frühe Hilfen für die Mitarbeiter*innen in Stadtteilhäusern zur Sensibilisierung für die Bedarfe von Familien


3.2 Qualitätssicherung durch Fachtag Frühe Hilfen
2020 war ein Fachtag Frühe Hilfen zum Thema: „Digitale Medien in der frühen Kindheit ab dem 1. Lebenstag“ geplant. Aufgrund der Pandemie musste er abgesagt werden, konnte jedoch 2021 mit großem Erfolg digital umgesetzt werden.
Mit der Entscheidung, den Fachtag digital durchzuführen, wurde Neuland betreten. Eine intensive Einarbeitung in die digitalen Formate und Instrumente war erforderlich und damit wurden für zukünftige digitale Vorhaben wesentliche Erkenntnisse gewonnen.
Es nahmen 85 Stuttgarter Fachkräfte Frühen Hilfen am Fachtag teil. Referent*innen aus größeren Entfernungen konnten für den Fachtag gewonnen werden, da eine Anreise für sie nicht erforderlich war. Das digitale Format beinhaltete Vorträge zugeschalteter Referent*innen und Austausch, sowie Diskussion über die das Gehörte in vielen Kleingruppen. Die Dokumentation des Fachtags wurde über das digitale Instrument Padlet umgesetzt.
Auch das Thema für den Fachtag Frühe Hilfen im Jahr 2022 konnte über eine digitale Befragung festgelegt werden. Dieser wird unter der Überschrift „Eltern-Kind-Interaktion/Bindung in verschiedenen Kulturen – wie gelingt ein wertfreier Blick?“ stattfinden.


3.3 Qualitätssicherung im Angebot Guter Start für Familien – gesund und geborgen aufwachsen in Stuttgart
Im November 2020 wurde ein Leitfaden vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) bundesweit veröffentlicht mit dem Titel: „Zentrale Qualitätskriterien für Lotsendienste der Frühen Hilfen in Geburtskliniken – Fachliche Anforderungen für die weitere Profilierung“. Diese Veröffentlichung war Anlass, das trägerübergreifende Angebot „Guter Start für Familien – gesund und geborgen aufwachsen in Stuttgart“ fachlich zu beleuchten. Im Rahmen eines Qualitätsdialoges werden die Ergebnisse der bundesweiten Forschung diskutiert. Ziel ist es, einen Stuttgarter Leitfaden für die Gespräche am Wochenbett zu entwickeln und dabei zentrale Prozessschritte und Qualitätsstandards zu beschreiben. Der Leitfaden soll bis Ende 2021 fertiggestellt sein.

5 Jahre Guter Start für Familien – gesund und geborgen aufwachsen in Stuttgart
Das Kooperationsangebot „Guter Start für Familien – gesund und geborgen aufwachsen in Stuttgart“ feiert sein fünfjähriges Jubiläum. Dies wird zum Anlass genommen, die Kooperation zwischen den Geburtskliniken und der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Mit den beteiligten Kliniken wird die bisherige Kooperationserfahrung ausgewertet und ein gemeinsamer Rahmenvertrag entwickelt. Hierzu findet am 11. November 2021 eine Fachveranstaltung statt.


3.4 Evaluation der Willkommensbesuche
Seit Oktober 2010 wird jede Familie mit einem neugeborenen Kind in der Stadt Stuttgart von Mitarbeiter*innen des örtlichen Beratungszentrums des Jugendamts besucht. Auf diese Weise sollen die Eltern über Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Frühen Hilfen informiert und bei Bedarf gezielt beraten werden. Der Willkommensbesuch hat dabei eine Informations- und Vermittlungsfunktion, basiert auf Freiwilligkeit und orientiert sich an den Bedürfnissen und Bedarfen der Familie. Damit soll der Willkommensbesuch unter anderem einen Beitrag zur Aktivierung der Elternverantwortung leisten.
Über den zurückliegenden Zeitraum von zehn Jahren haben sich eine Reihe von Veränderungen und Entwicklungen in der Lebenslage von Familien sowie in den familienunterstützenden Strukturen vollzogen. Hierzu sind zu nennen:

· Veränderte Fragestellungen der Eltern aufgrund der Auswirkungen von familienpolitischen Maßnahmen (Elterngeld, Elternzeit, Rechtsanspruch KiTa-Platz etc.)
· Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfelandschaft
· Veränderte Bedarfslagen von Familien (z.B. durch Migration, Immobilienmarkt, Wirtschaftslage etc.)
· Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Familienleben und die Willkommensbesuche

Das inzwischen zehnjährige Bestehen des Angebots Willkommensbesuch und die Veränderungen und Entwicklungen in diesem Zeitraum geben Anlass, die bisherige Umsetzung im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung zu evaluieren. Dabei sollen insbesondere die strukturellen Rahmenbedingungen, die Methodik der Durchführung hinsichtlich Strukturierung und Organisation, die Akzeptanz, der Nutzen und mögliche Herausforderungen des Angebots in den Fokus genommen werden. In die Evaluation soll sowohl die Perspektive der Fachkräfte als auch die der Eltern einbezogen werden. Zielsetzung der Evaluation ist die Überprüfung und ggf. Anpassung des Angebots Willkommensbesuch, sodass Eltern in Stuttgart im Rahmen der Frühen Hilfen bedarfsgerecht unterstützt werden können. Hierzu sollen konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung bzw. Optimierung des Angebotes aufgezeigt werden. In den Blick genommen werden:

· die zugrundliegende Konzeption hinsichtlich notwendiger Aktualisierungen und Anpassungen
· die organisatorische Verankerung hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Durchführung der Willkommensbesuche bei den Beratungszentren
· die Schulung und fortlaufenden Begleitung der durchführenden Fachkräfte (z.B. regel-
mäßiger Turnus zur Reflexion des Willkommensbesuchs mit allen durchführenden Fachkräften mit ggf. ergänzenden Schulungseinheiten)

· die Vor- und Nachteile der Methodik hinsichtlich der Durchführung des Besuchs
· Systematisierung des Ablaufs und Erarbeitung eines Leitfadens zur Durchführung

Den Zuschlag für die wissenschaftliche Durchführung der Evaluation bekam gemäß Vergabeordnung der Landeshauptstadt Stuttgart (BVO) das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism).
Die Finanzierung der Evaluation ist durch die Restmittel vom kommunalen Budget Frühe Hilfen gesichert. Die Restmittel resultierten aus nicht abgeflossenen Mittel des familienunterstützenden Angebotes durch Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern und Familienpflege, deren Einsätze im Jahr 2020 pandemiebedingt eingeschränkt waren.


4. Website „Frühe Hilfen in Stuttgart“
Nach einer langen Planungs- und Abstimmungsphase konnte für den Aufbau der Website „Frühe Hilfen in Stuttgart“ die IT-Firma, GEBIT aus Münster gewonnen werden. Die konstruktive Zusammenarbeit und Umsetzung des Vorhabens starteten im Januar 2020.
Die Anbieter und Träger der Frühen Hilfen wurden rechtzeitig in die Konzeptionsentwicklung im Rahmen einer Qualitätswerkstatt und einer Fragebogenaktion einbezogen.
Im Herbst 2020 konnten durch einen Workshop die ersten Erfahrungen mit dem Eingabesystem gesammelt werden. Diese wurde explizit für die Anbieter der Frühen Hilfen entwickelt, damit sie ihre Angebote unkompliziert, schnell und flexibel auf der Website veröffentlichen können.

Die Website soll Familien, Interessierte und Fachkräften eine niedrigschwellige, unkomplizierte Nutzung ermöglichen. Familien und Fachkräften erhalten bei Nutzung der Website Informationen und eine stadtweite, gebündelte Übersicht über Angebote der Frühen Hilfen und Ämterdienstleistungen in Stuttgart.


Folgende Themen sind auf der Startseite vorgesehen:
Zur Bedarfsermittlung von Familien mit Kindern 0 – 3 und werdenden Eltern soll die Website für digitale Umfragen genutzt werden können.

Die Fertigstellung der Website ist für den Herbst 2021 geplant.



5. Bundesstiftung Frühe Hilfen
Durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen konnten die Maßnahmen zur Sicherung der Netzwerkstrukturen und bei den Einsätzen von Gesundheitskräften in den Frühen Hilfen weiterhin umgesetzt werden.
In der Anlage 2 ist die Verwendung der Bundesmittel pro Förderbereich dargestellt. Es wird deutlich, dass der Schwerpunkt der Mittelverwendung weiterhin (wie in vergangenen Jahren) in der Finanzierung der Netzwerkkoordinationsstellen liegt.
Da die Netzwerke Frühe Hilfen dauerhaft gesetzliche Aufgabe sind und die Netzwerkkoordinator*innenstellen als Voraussetzung dafür ausreichend finanziert sein müssen, ist langfristig eine kommunale Förderung dieser Stellen notwendig. Ziel der Bundesinitiative/Bundesstiftung Frühe Hilfen war und ist die Förderung von modellhaften Ansätzen, die in eine Regelförderung übergehen sollen.



6. Still- und Wickelmöglichkeiten in Stuttgart
Die Verbesserung der öffentlich zugänglichen Still- und Wickelmöglichkeiten in der Landeshauptstadt ist das Ziel einer Maßnahme, die im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplanes „Kinderfreundliche Kommune Stuttgart“ GRDrs 331/2019 festgeschrieben wurde.
Es werden folgende Ziele mit der Maßnahme verfolgt:
Die Vorgehensweise wurde gemeinsam mit dem Kinderbüro und dem Gesundheitsamt unter Federführung des Jugendamtes abgestimmt. Als erster Schritt wurde eine Bestandsaufnahme aller Still- und Wickelmöglichkeiten in öffentlichen Einrichtungen durchgeführt.
Die Ergebnisse werden auf der im Herbst 2021 an den Start gehenden Website Frühe Hilfen in Stuttgart veröffentlicht.



7. Enge Kooperation mit dem Gesundheitsamt
Die enge Kooperation mit dem Gesundheitsamt bewährt sich für die Frühen Hilfen.
An der ämterübergreifend besetzten Großen Steuerungsrunde Frühe Hilfen ist der Hebammenmangel in Stuttgart ein fortlaufendes Thema. Daraus entstand 2018 ein Arbeitskreis Hebammenversorgung, an dem der Hebammenkreisverband Stuttgart, Vertreter*innen des Jugendamtes und Gesundheitsamtes, Gynäkolog*innen, Familienhebammen, Schwangerenberatungsstellen, und Vertreterinnen der Hebammenschule Stuttgart teilnahmen. Es wurde der Beschluss für eine Hebammenkoordinierungsstelle im Gesundheitsamt als Anlaufstelle für Eltern, Hebammen, Ärzt*innen, Akteuren der Frühen Hilfen zur Verbesserung der Hebammenversorgung in Stuttgart gefasst. Das Gesundheitsamt hat mit der Vorlage GRDrs 359/2019 Stellenanteile beantragt und seit Oktober 2020 stehen zwei Hebammen mit jeweils 0,5 Stellenanteilen als Ansprechpartnerinnen und Koordinatorinnen zur Verfügung.
Aktuell werden enge Kooperationsstrukturen zwischen den Mitarbeiter*innen der Hebammenkoordination beim Gesundheitsamt und dem Angebot der Frühen Hilfen „Guter Start für Familien – gesund und geborgen aufwachsen in Stuttgart“ aufgebaut. Ziel der Kooperation ist eine niederschwellige Vermittlung von Frauen mit erhöhtem Hilfsbedarf zu den zwei Teams Familienunterstützung für die Zeit nach dem Aufenthalt in der Geburtsklinik durch die Hebammenkoordinierungsstelle.
Frauen, die keine Hebamme für die Wochenbettbetreuung finden, werden durch die Hebammenkoordinierungsstelle im Gesundheitsamt bei der Hebammensuche unterstützt.

2021 gab es bis zum 31.07.2021 bereits 908 Anfragen von Eltern bei der Hebammenkoordinierungsstelle im Gesundheitsamt Stuttgart, die keine Hebamme für die Betreuung finden konnten. Davon konnten mindestens 14% an freiberufliche Hebammen vermittelt werden.


8. Landesprogramm STÄRKE
Das Landesprogramm STÄRKE wurde bis einschließlich 2023 verlängert und konnte auch 2019 - 2020 erfolgreich fortgesetzt werden. Es konnten für Stuttgarter Familien mit den Landesmitteln Familienbildungswochen, Offene STÄRKE-Treffs in Stadtteil- und Familienzentren und Kurse für Eltern in besondere Lebenslagen in großer Themenvielfalt von Stuttgarter Träger der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. 2020 war allerdings die Umsetzung erschwert durch die Pandemie.


9. Fazit
Die Struktur der Angebote Frühe Hilfen hat sich auch während der Pandemie bewährt. Die pandemiebedingten Erfahrungen und Herausforderungen haben neue digitale Zugangswege ermöglicht, die weiter zu verfolgen und auszubauen sind. An mehreren Stellen wird die Praxiserfahrung der letzten Jahre nun evaluiert und in gemeinsame Rahmenverträge oder Praxishilfen gefasst. Damit etabliert sich das Stuttgarter System weiterhin und die Qualität der Angebote wird trägerübergreifend abgestimmt und weiterentwickelt.

Auch die Frühen Hilfen werden durch das neue Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) ihren fachlichen Anspruch erweitern und alle Familien, auch die mit einem behinderten Kind, in den Focus nehmen. Durch die enge und gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssystem sind tragende Strukturen geschaffen, die Umsetzung des Gesetzes bis 2028 in Stuttgart zu realisieren. Die Öffnung der Angebote für diese Zielgruppe wird eine wichtige Zukunftsaufgabe in den Frühen Hilfen sein.




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin





Anlage 1: Sachstandsbericht Frühe Hilfen in Stuttgart 2019/20
Anlage 2: Finanz-/Personalressourcen Frühe Hilfen Stuttgart
Anlage 3: Rahmenkonzept


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Anlage 2_GRDrs 507_2021_Finanzen Frühe Hilfen.002.pdf
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Anlage 3_GRDrs 507_2021_Rahmenkonzept Frühe Hilfen.002.pdf
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Anlage 1_GRDrs 507_2021_Sachstandsbericht Frühe Hilfen.pdf