Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
23
8
VerhandlungDrucksache:
469/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 18.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt
Betreff: Herstellung der Verkehrssicherheit an Waldrändern des Stadtwaldes - Vergabe von 4 Akkordlosen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 21.05.2021, GRDrs 469/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Ausschreibung zur Vergabe der Herstellung der Verkehrssicherheit an Waldrändern im Stadtwald - 4 VSP-Lose - als Rahmenvereinbarung soll für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis 30.09.2023 beschlossen werden.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StRin Munk (90/GRÜNE) habe den Wunsch geäußert, so BM Thürnau, diesen TOP in der heutigen Sitzung lediglich einzubringen und die Beschlussfassung auf eine der nächsten Sitzungen zu verschieben. Dieser Wunsch würde die Verwaltung jedoch in zeitliche Probleme bringen. Die Arbeiten für die Verkehrssicherungspflicht vergebe die Verwaltung dieses Mal in einem anderen Stil, als bei den sonst üblichen Einzelausschreibungen für die jeweiligen Firmen. Hierbei sei festgestellt worden, dass im Gesamtablauf ein zu großer Zeitaufwand benötigt werde. Bis zu den Arbeiten sei das


Zeitfenster immer enger geworden. Daher habe sich die Verwaltung für ein Verfahren entschlossen, welches in der Grünpflege angewendet werde. Es sollten Akkordlose, also ein Rahmenvertrag, ausgeschrieben werden. Der Submissionstermin sei für den 27.07.2021 festgelegt. Daher finde die Zuschlagserteilung Mitte August statt. Danach benötige die Verwaltung noch relativ viel Zeit für weitere Maßnahmen, da das Vorliegen verkehrsbehördlicher Anordnungen nötig sei. Dies beanspruche in der LHS allerdings erfahrungsgemäß einige Zeit. Insgesamt seien hierfür zwei Monate Zeit einkalkuliert worden, und Mitte Oktober würden die Arbeiten beginnen. Zum Zeitpunkt der beginnenden Brut- und Setzzeit im kommenden März seien die Maßnahmen beendet. Das neue Verfahren habe den Vorteil, die Firmen seien bereits ausgewählt und könnten zügig eingesetzt werden. In einer E-Mail eines Mitglieds des Waldbeirats sei inhaltlich die Frage aufgeworfen worden, welche konkreten Maßnahmen die Verkehrssicherungspflicht beinhalte und ob die Verwaltung in diesem Bereich zu hohe Standards anlege. Dieser Aspekt sei sehr ausgiebig in zwei Sitzungen des Waldbeirats diskutiert und in zwei Waldbegehungen dargestellt worden. Eine entsprechende Antwort sei dem Mitglied des Waldbeirats mitgeteilt worden. Falls in der heutigen Sitzung des AKU der Auftrag für die geänderte Form der Ausschreibung erteilt werde, gehe es nicht um die Inhalte der Verkehrssicherung, sondern lediglich um die Gewinnung von Firmen auf dem freien Markt. Die Frage, welche Tätigkeiten die jeweilige Firma im Rahmen der Verkehrssicherung durchführt, lege die Fachverwaltung vorher in der Verkehrskontrolle fest. Daher verfügten die Firmen über keine anderen, hiervon abweichenden Vorgaben.

BM Thürnau verweist darauf, das Thema stehe auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Waldbeirats. Er warnt davor, eine Arbeitsuntergruppe wie vorgeschlagen zu bilden. Die Verwaltung komme sonst schnell zu dem Punkt, aussagen zu müssen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht verhandelbar sei. Versicherungspflichtig und haftungsrechtlich stehe die Verwaltung in der Verantwortung. Falls das Anliegen an die Verwaltung herangetragen werde, weniger Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen, werde er dieses nicht mittragen. Ein Beschluss über das geänderte Vergabeverfahren bringe mehr zeitliche Flexibilität für die Verwaltung mit sich. Die Maßnahmen würden eng mit dem AfU beispielsweise hinsichtlich geschützter Arten besprochen.

Im Waldbeirat finde eine intensive Beratung statt, so StRin Munk. Aufgrund der ehrenamtlichen Mitglieder*innen werde ein Konsens erzielt. Der vorliegende TOP werde in der heutigen Sitzung des AKU und in der kommenden Woche im Waldbeirat behandelt. Durch einen heutigen Beschluss dürfe nicht das Miteinander zwischen AKU und Waldbeirat gefährdet werden. Sie entnehme den Ausführungen von BM Thürnau, in den Ausschreibungsvorgaben müssten Anforderungen hinsichtlich der Inhalte und des Umfangs der Maßnahmen beinhaltet sein. Bei der Vertragslaufzeit handle es sich um zwei Jahre. Zu diesem Thema habe es lediglich eine Einführung im Rahmen eines sehr ausführlichen Berichts gegeben. Allerdings sei keine Abstimmung durchgeführt werden. An der nächsten Sitzung des Waldbeirats könne sie ebenso wie weitere Stadträte*innen nicht teilnehmen. Der Aspekt des doppelten Waldabstands sei im Waldgesetz nicht vorgeschrieben. Da die Vergabe inhaltlich nicht festgelegt werde und eine Zeitnot bestehe, müsse zwangsläufig abgestimmt werden - allerdings mit der Maßgabe, dass die Inhalte nicht vorweggenommen würden.

Für StR Hill (CDU) sind die Ausführungen von BM Thürnau durchaus nachvollziehbar, dass es ab einem gewissen Punkt nicht mehr um einen Konsens gehe. Vielmehr müsse die Verwaltung bei versicherungstechnischen Aspekten klar mitteilen, welche Inhalte sie mittrage und welche nicht. BM Thürnau habe ausgeführt, im Falle einer heutigen Vertagung des TOPs in Zeitdruck zu geraten. StR Hill unterbreitet den formalen Vorschlag, diesen TOP in der heutigen Sitzung ohne Beschlussfassung einzubringen. Die Beschlussfassung solle in der VA-Sitzung am 30.06.2021 und in der Sitzung des Gemeinderats am 01.07.2021 erfolgen. In der heutigen Sitzung könnten daher lediglich formal Fragen gestellt werden.

BM Thürnau widerspricht und verweist auf die finale Beschlussfassung in der heutigen Sitzung des AKU, worauf StR Hill erklärt, er habe sich irrtümlich auf eine falsche Vorlage bezogen. StR Hill betont, er könne die Vorlage mit der Maßgabe beschließen, dass StRin Munk die Möglichkeit besitze, inhaltliche Aspekte nachzuvollziehen und zu beeinflussen. Allerdings sollte die Prämisse bestehen, die Verwaltung solle bei diesen versicherungstechnischen Inhalten die schlussendliche Entscheidung treffen. Er habe den Eindruck, die Verwaltung komme dem Waldbeirat sehr entgegen, und es handle sich um eine kooperative Zusammenarbeit.

Falls die Inhalte im Nachgang präzisiert werden könnten, so StR Gottfried (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), könne der Auftrag vergeben werden.

StRin Schanbacher (SPD) betont, bei der Auftragsvergabe gehe es darum, welche Firmen den Zuschlag erhielten, und nicht darum, wie die Maßnahmen durchgeführt würden. Daher könne ihre Fraktion diesen TOP beschließen. Die StRe Serwani (FDP) und Zaiß (FW) schließen sich dieser Auffassung an.

BM Thürnau führt aus, bei dem Aspekt der Verkehrssicherheit handle es sich um ein Dauerthema, welches ebenso nach der Festlegung der Forsteinrichtung bestehen werde. Der Waldbeirat habe hinsichtlich der Forsteinrichtung das Hauptziel, eine Empfehlung an den Gemeinderat abzugeben, wie die zukünftige Forsteinrichtung ausgestaltet werden könne. Ein Kernthema für die Verwaltung stelle die Notwendigkeit eines Waldumbaus aus Klimaschutzsicht dar. Dabei gehe es inhaltlich darum, ob der Wald hierbei sich selber überlassen werden solle oder ob die Verwaltung in den Wald eingreifen solle, um mehr klimaresistente Baumarten zu erhalten. Diese Frage müsse bis zum Thema Forsteinrichtung beantwortet werden. Beim Aspekt der Verkehrssicherheit könne an gewissen Stellen im Wald eine Eingriffstiefe von 30 Metern ab einer Straße fachlich angemessen sein oder eine größere Entfernung aufgrund der Gefahr eines Dominoeffekts notwendig sein. Diese Fragen könnten zwar dauerhaft diskutiert werden, schlussendlich müsse die Verwaltung jedoch eine Entscheidung treffen. Die Verkehrssicherungspflicht stelle eine gesetzliche Maßnahme dar. Vor eineinhalb Jahren, so BM Thürnau, seien im Kreis Böblingen zwei Menschen im Auto von einer Eiche erschlagen worden. Dieses gelte es in der LHS unbedingt zu vermeiden. Seine Verwaltung werde keinerlei Verantwortung übernehmen, falls ein Dritter eine Verringerung der verkehrspflichtigen Maßnahmen verlange (z. B. durch Reduzierung der Fällungsarbeiten sowie der Einschnitts- und Astungsarbeiten). In vielen Fällen werde nicht der gesamte Baum entnommen, sondern lediglich Schnittmaßnahmen durchgeführt. Obwohl das Thema bereits aus rechtlicher Sicht umfangreich diskutiert worden sei, könne es erneut in der nächsten Sitzung des Waldbeirats behandelt werden.



BM Thürnau stellt, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt beschließt einstimmig wie beantragt.

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