Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
870/2019
GZ:
T
Sitzungstermin: 05.11.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Entgeltordnung für Fahrradsammelgaragen
- Vertagung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 25.10.2019, GRDrs 870/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Benutzungsentgelte für Fahrradsammelgaragen der Stadt Stuttgart werden gemäß Anlage 1 zum 1. Dezember 2019 erstmalig festgesetzt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StRin Dr. Lehmann (90/GRÜNE) begrüßt zunächst grundsätzlich die Einrichtung von Fahrradsammelgaragen sowie die Standorte Paulinenbrücke und Hauptbahnhof. Dennoch beantragt sie die Zurückstellung der Vorlage aus mehreren Gründen. So sei die Höhe der Parkentgelte zu hoch. Wenn an stark frequentierten Orten 90 Euro pro Jahr für einen Stellplatz anfielen, müsste die Möglichkeit bestehen, einen Stellplatz zu reservieren. Das Konzept sei für Anwohnergaragen nicht geeignet und müsse neu entwickelt werden. Idee sei gewesen, Anwohnerinnen und Anwohnern wohnortnahe, gesicherte


Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrräder zu bieten, die aber keinesfalls mehr kosten dürften als ein Autostellplatz im Parkraummanagement. Denkbar sei, Inhaber eines Polygo-Abonnements günstiger parken zu lassen.

Die Preiskonstruktion sieht StR Kotz (CDU) ebenfalls kritisch. Es werde eine Gebühr verlangt, ohne die Sicherheit eines Stellplatzes zu geben. Falls jedoch eine Stellplatzgarantie gegeben werde, halte er 90 Euro pro Jahr für angemessen. Er schlage einen bilateralen Austausch zwischen den Fraktionen vor, um eine gute Lösung zu erarbeiten.

Das grundlegende Problem liegt für StR Ozasek (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) darin, "dass Schritt B vor Schritt A gemacht werde." Schritt A bestehe darin, zunächst über ein Konzept für Fahrradsammelgaragen zu diskutieren. Dementsprechend sei ein quartiersbezogenes Konzept beantragt worden, das bisher leider nicht umgesetzt worden sei. Nun stelle die Verwaltung ein Modulkonzept an lediglich zwei Standorten vor. Für den Hauptbahnhof müssten mindestens 500 Stellplätze eingerichtet werden. Hier könnten zudem zusätzliche Services angeboten werden. Speziell in Gebieten mit Altbaubestand, also wenig nutzbaren Flächen auf den Grundstücken oder in den Häusern, müsse es im öffentlichen Raum Systeme geben, wo die Bewohnerinnen und Bewohner Fahrräder witterungsgeschützt und diebstahlsicher abstellen könnten. Der Preis dafür dürfe nicht über der Gebühr des Parkraummanagements liegen. Er formuliert den Prüfauftrag, ein derartiges System von der Stadt selbst - beispielsweise über AWS oder Stadtwerke - zu organisieren und nicht an einen externen Betreiber zu vergeben. "Schritt B", die Entgeltordnung, müsse dementsprechend heute vertagt werden.

Für StRin Schanbacher (SPD) geht es darum, schnell Fahrradgaragen zu installieren. Leider habe man sich in der Vorlage wenig Gedanken darum gemacht, wer die Nutzerinnen und Nutzer sein werden. In Anwohnersammelgaragen parkten Nutzer mit anderer Intention als an Hauptbahnhof oder Paulinenbrücke. Trotzdem gebe es nur eine einzige Entgeltordnung. In der Preisbildung müssten alle Gruppen berücksichtigt werden. Sie schlage vor zu prüfen, welche Arten von Stellplätzen (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahrestickets) an den jeweiligen Standorten eingerichtet werden müssten, um dem Bedarf zu entsprechen. Die Zielgruppen seien genauer zu analysieren. Abschließend möchte sie wissen, ob Lastenräder in das Konzept miteinbezogen werden können.

Die Entgelte sind für StR Serwani (FDP) im Vergleich zu den Kosten für Kfz-Stellplätze ebenfalls zu hoch angesetzt. Zudem schlage er vor, an allen S-Bahn-Stationen, speziell in der Innenstadt, mehr Sammelboxen zu installieren.

StR Zeeb (FW) geht davon aus, dass die Sammelgaragen eine baurechtliche Genehmigung benötigen. Er wolle wissen, ob der Begriff der Fahrradsammelgaragen mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen abgedeckt sei oder ein Sonderstatus definiert werden müsse.

Das Thema Anwohnerparken wird von StRin Köngeter (PULS) aufgegriffen. Die von StR Kotz aufgeworfene Frage einer - eventuell stadtweiten - Stellplatzgarantie stelle sich auch für sie. Den Standort an der Paulinenbrücke sehe sie kritisch; sinnvoller seien, wie von StR Serwani vorgeschlagen, Standorte an S-Bahn-Stationen. Offensichtlich sei dieser Standort als Pilotprojekt gewählt worden, weil dort problemlos umgesetzt werden könne. Die dort gewonnenen Erkenntnisse bezüglich Nutzungsdauer u. ä. entsprächen jedoch nicht dem tatsächlichen Bedarf an anderen Standorten. Zudem habe ihre Fraktionsgemeinschaft einen Antrag gestellt, für die an der Paulinenbrücke ansässige Drogenszene Infrastruktur bereitzustellen. Eine Verdrängung dieser Menschen müsse vermieden werden.

StR Dr. Korneffel (AfD) sieht die Einrichtung von Sammelgaragen grundsätzlich kritisch. Stuttgart sei keine Fahrradstadt. Alle Verkehrsmittel müssten gleichrangig behandelt werden. Das Abstellen eines Fahrrades sei eine "persönliche Sache". Das Thema werde zu hoch angesiedelt.

BM Thürnau betont, es handle es sich um ein Pilotprojekt, bei dem diese Art von Garage getestet werden solle. Bei quartiersbezogenem Anwohnerparken gehe es um weit größere Dimensionen. Es sollten zunächst Erfahrungen bezüglich der Nutzung gesammelt werden. Gegenüber StR Kotz bestätigt der Vorsitzende, dass bei einer Buchung eine Stellplatzgarantie über die gewählte Dauer gegeben werde. Problematisch sei, für die derzeit geplanten zwei Standorte eine städtische Betreibung aufzubauen. Wenn ein quartiersbezogenes Konzept mit zahlreichen Standorten vorliege, könne eine Kalkulation für den städtischen Betrieb erstellt werden. Bei der Gebührenordnung orientiere man sich an anderen Großstädten. Innerhalb des Baurechts erhielten die Garagen eine Typengenehmigung und würden damit an den Standorten genehmigungsfähig. Der Standort an der Paulinenbrücke werde nahe am Kaufhaus Gerber angesiedelt; die genaue Lage werde bei der erneuten Darstellung mitgeteilt. Abschließend weist er darauf hin, dass ein Beginn der Testphase am 16.12.2019 angestrebt werde. "Deadline" für die Beschlussfassung sei die Sitzung des Gemeinderates am 05.12.2019. Die Entgeltordnung könne zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich wieder geändert werden.

An StR Ozasek gerichtet ergänzt BM Pätzold, dass für Stuttgart-West eine Gesamtkonzeption auf Basis der Empfehlungen des Bezirksbeirates erarbeitet worden sei. Diese 20 Standorte befänden sich derzeit in der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung, da zum Teil Kfz-Stellplätze genutzt würden. Nach Abschluss der Prüfung würden die Standorte im Bezirksbeirat vorgestellt. Die in der Vorlage dargestellten Module seien gewählt worden, da sie auf einem Stellplatz platziert werden könnten. In dicht besiedelten Bezirken mit kleineren Modulen zu arbeiten, halte er für falsch. Für die Paulinenbrücke sei eine Radservicestation mit Abstellgarage beschlossen worden. Dies sei zurückgestellt worden, bis eine Gesamtkonzeption vorliege. Nun wolle man dort Sammelgaragen als "Minimalvariante" einrichten. Am Hauptbahnhof sei selbstverständlich Ziel, nach Abschluss der S21-Baustelle ein Radparkhaus aufzubauen. Alternativ werde derzeit die Klett-Passage geprüft.

StR Ozasek schlägt vor, die Pilotphase ohne Gebührensystem ablaufen zu lassen. Im Sinne einer Evaluation sei dies sinnvoller.

Dem widerspricht StR Kotz. Eine Evaluation ohne Gebühren bringe nicht die gewünschten Ergebnisse. Dem stimmt BM Thürnau zu.

Speziell beim Abrechnungssystem wolle man Erfahrungen über den gesamten Ablauf sammeln, so Herr Hutt (TiefbA). Zudem werde der Betreiber aus den Gebühreneinnahmen finanziert.




Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt der Vorsitzende fest:

Die GRDrs 870/2019 wird auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik am 19.11.2019 vertagt.

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