Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 125/2018
Stuttgart,
03/26/2018



Investitionszuschuss für die Evang. Schulstiftung Stuttgart, Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart - Küchenumbau im Hort an der Johannes-Brenz-Schule, Hohe Str. 11, 70174 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich23.04.2018



Beschlußantrag:

1. Die Evang. Schulstiftung Stuttgart, Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart erhält für den Küchenumbau im Hort an der Johannes-Brenz-Schule, Hohe Str. 11, 70174 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt 99.355,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Der Aufwand wird aus Mitteln des Finanzhaushaltes gedeckt, PSP-Element 7.513161.800.100, Sachkonto 18031800, Investitionszuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Konzept „Eine Küche“ soll die qualitativ hochwertige Versorgung mit einem warmen Essen der Hortkinder von drei Schulen sicherstellen. Die bisherige Küche an der Johannes-Brenz-Schule ist für die Produktion von täglich bis zu 500 Essen nicht geeignet. Viele der vorhandenen Geräte sind zudem sehr alt und erneuerungsbedürftig. Des Weiteren muss die Lagerung der Lebensmittel optimiert werden.
Bisher wird auch noch im Hort am Evang. Heidehofgymnasium gekocht. Diese Küche soll künftig nur noch als Ausgabeküche fungieren, ebenso wie derzeit schon die Küche am Hort der Mörikeschulen.

Tägliche sollen 136 Essen für die Hortkinder der Johannes-Brenz-Schule und weitere 140 Essen für die Horte an den Evang. Mörikeschulen und am Evang. Heidehofgymnasium produziert werden.

Zudem ist die Essenszubereitung für 200 Schüler geplant, die nicht den Hort besuchen (42,02 %). Der Anteil derer ist nicht förderfähig. Somit sind nur die 276 Hortessen bzw. Hortplätze (57,98 %) förderfähig.

Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet. Für die Maßnahme wurden keine separaten Mittel veranschlagt. Der Investitionszuschuss wird deshalb aus dem laufenden Budget finanziert.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
228.480,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Förderfähiger Anteil an den Gesamtkosten (57,98 %)
132.472,70 Euro
Objektbezogene
Einnahmen
0,00 Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss

(gerundet)

99.355,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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