Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
890/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 15.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Frau Weiskopf (ASW)
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: BPlan u. Satzung über örtliche Bauvorschriften
Hofener/Gnesener Straße (Ca 309/1) im Stadtbez.
Stuttgart-Bad Cannstatt
- BPlan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
- Auslegungsbeschl. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 24.11.2020, öffentlich, Nr. 446
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 10.11.2020, GRDrs 890/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften
Hofener/Gnesener Straße (Ca 309/1) im Stadtbezirk Bad Cannstatt vom 25.03.2020 mit Begründung vom 25.03.2020 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.

Der Antrag Nr. 530/2020 vom 11.12.2020 (90/GRÜNE) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) erläutert den Antrag und wirbt um Zustimmung.

Zustimmung zum Bebauungsplan äußert StRin Bulle-Schmid (CDU). Die Diskussion zum Zuckerleweg werde schon seit langer Zeit geführt, weshalb die Straße als Anliegerstraße ausgewiesen sei. Sie plädiert für Kontrollen, um den Durchgangsverkehr zu beenden. Die Einrichtung von Pollern lehne sie ab, da dies auch die Anwohner/-innen behindere. Wenn eine weitere Diskussion mit den Anwohnern/-innen geführt werde, müssten im Vorfeld die Regeln geklärt seien.

Zu Antragsziffer 2 (PV-Pflicht) nimmt Frau Weiskopf (ASW) Stellung. Im Bebauungsplan sei die Möglichkeit vorgesehen, Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern anzubringen. Des Weiteren habe sich der Bauherr im Städtebaulichen Vertrag verpflichtet, die Dachflächen mit Solaranlagen auszurüsten. Zum Fernwärmeanschluss (Antragsziffer 1) erklärt sie, nach Rücksprache mit dem Amt für Umweltschutz (AfU) sei festzuhalten, dass der Fernwärmeanschluss zu weit vom Baugebiet entfernt sei, um wirtschaftlich zu sein. Es gebe jedoch Potenzial, mit der EnBW den Fernwärmeanschluss zu erweitern. Weiteres Potenzial sehe das AfU in der Rückgewinnung der Abwasserwärme oder in einem Blockheizkraft. Diese Informationen seien dem Investor übermittelt worden, der bisher noch kein Energiekonzept ausgearbeitet habe. Im Städtebaulichen Vertrag sei festgelegt, dass dieses vor Fertigstellung der Planung mit dem AfU abgestimmt werden müsse.

Den Hinweis zur Anwohnerdiskussion (Antragsziffer 3) nimmt Herr Oehler (ASW) auf. Es werde ein Vorschlag für ein passendes Format vorgelegt.

StRin Schiener (90/GRÜNE) greift den Aspekt des Artenschutzes auf. Im Gebiet seien mehrere Vogelarten vorhanden, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt seien. In der Vorlage sei vermerkt, dass lediglich nach Fertigstellung der Baumaßnahme Nistkästen angebracht würden. Sie wolle wissen, ob Vorabmaßnahmen möglich seien. Wenn über mehrere Jahre gebaut werde, seien die Vögel nicht mehr vorhanden.

Auf die geringe Größe des Gebietes verweist Frau Weiskopf. Ein Ausgleich werde durch die Umgebung am Neckar geschaffen. Im Nachhinein seien zusätzliche Nistplätze vorgesehen. Die Anregung, im Vorfeld Nistmöglichkeiten zu schaffen, nehme sie gerne auf.

BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt einstimmig wie beantragt.
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