Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 735/2011
Stuttgart,
09/21/2011


Schoch-Areal, Stuttgart-Feuerbach
Finanzbedarf für Workshop und städtebaulichen Wettbewerb




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.10.2011
05.10.2011

Bericht:


Die Landeshauptstadt Stuttgart hat im April 2009 ihr Vorkaufsrecht für das Schoch-Areal ausgeübt. (GDRrs 287/2009). Nach schwierigen Auseinandersetzungen mit dem Erwerber ist die Stadt seit August 2011 durch Grundbucheintrag Eigentümer der Fläche.

Es besteht gemeinderätlich und verwaltungsintern Konsens darüber (vgl. UTA 26. Juli 2011), dass für diese in zentraler Lage Feuerbachs gelegene Fläche ein städtebaulicher Wettbewerb durchzuführen ist. Dieser soll der hochkomplexen Gesamtsituation Rechnung tragen. Insbesondere sind die extreme Kontamination mit Altlasten, die Lärmproblematik, die Integration und Erweiterung des benachbarten Gewerbebetriebs Klumpp, ggf. die Integration erhaltenswerter Bausubstanz zu berücksichtigen sowie eine städtebauliche Lösung der „Gelenkfunktion“ des Areals zwischen Bahnhof Feuerbach und Zentrum Stuttgarter Straße zu erarbeiten. Der Wettbewerb soll eingebunden werden in ein Verfahren, das eine transparente Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation gewährleistet.

Diese Vorgehensweise wurde im UTA am 26. Juli 2011 durch mündlichen Bericht vorgestellt und fand fraktionsübergreifend Zustimmung.

Es ist geplant im ersten Halbjahr 2012 einen nicht offenen städtebaulichen Planungswettbewerb für das Schoch-Areal durchzuführen. Das gesamte Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 2,8 ha (Anlage 1). Es gliedert sich in einen Ideenteil / Masterplan (1,8 ha) und einen Vertiefungsteil (ca.1,0 ha).

In Vorbereitung auf den Wettbewerb soll ein ganztägiger Workshop mit Bürgern, Nachbarschaft und Vor-Ort-Institutionen durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die durch die HSK reduzierten Planungsmittel in Höhe von jeweils 260.000 € (ohne Radverkehrsplanung) sind im Wesentlichen für rechtlich vorgeschriebene bzw. kontinuierlich anfallende Vergaben veranschlagt.

Für Gutachten zu Schall, Schadstoffen, Schwingungen, Klima usw., Vergabe von Umweltberichten, Rechtsgutachten und Moderationen bei Planungswerkstätten im Rahmen der Bauleitplanung sind je Haushaltsjahr 150.000 € vorgesehen, für die regelmäßig stattfindenden Verkehrszählungen 40.000 €, für die Baumsachverständigen im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung 20.000 €.

Die restlichen 50.000 € sind für notwendige Konzepte und Einzelgutachten der Stadtentwicklungsplanung (Vergnügungsstätten, Einzelhandel, Wohnen), Konzepte und Einzelgutachten der Verkehrsplanung, Städtebauliche Rahmenpläne, Erarbeitung von Planungsvarianten zu Einzelprojekten sowie Untersuchungen im Rahmen des Artenschutzes und der Landschaftsplanung reserviert, jedoch voraussichtlich bei weitem nicht ausreichend.


Als Planungskosten sind für den Doppelhaushalt 2012/13 zu veranschlagen:

Ganztägiger Workshop, extern moderiert 12.000.- €
Nicht offener Planungswettbewerb 130.000.- €


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 204/2011 vom 17.05.2011 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
keine




Matthias Hahn
Bürgermeister





1. Lageplan Planungsbereich



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