Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 26.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:Herr Dietz (VVS)
Protokollführung: Frau Kappallo fr
Betreff: "Freifahren im ÖPNV für vom Diesel-Fahrverbot betroffene Stuttgarter und Stuttgarterinnen"
- Antrag Nr. 32/2019 vom 25.01.2019 (SÖS-LINKE-PluS)
- mündlicher Bericht -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.03.2019, öffentlich, Nr. 114

Ergebnis: Vertagung


Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) stellt den Antrag Nr. 32/2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS kurz vor und begründet ihn. Langfristig werde das Ziel angestrebt, so StR Rockenbauch, für alle Bürgerinnen und Bürger einen kostenlosen ÖPNV zu erreichen. Bezogen auf den Antrag Nr. 125/2019 "Das Fahren mit Bussen und Bahnen noch attraktiver machen: mit einem 365-€-Ticket im ganzen Verkehrsverbund für 1 € am Tag fahren können!" der SPD-Gemeinderatsfraktion äußert StR
Rockenbauch, wenn der vorliegende Antrag Nr. 32/2019 nicht angenommen werde, könnte er sich im ersten Schritt vorstellen, sich dem Antrag Nr. 125/2019 der SPD-Gemeinderatsfraktion anzuschließen.


Mit der großen Tarifreform, die am Montag, 01.04.2019 in Kraft trete, weist Herr Dietz darauf hin, dass dadurch viele Verbindungen günstiger werden. Vor zwei Wochen sei bei der Verwaltung nach der Anzahl der vom Diesel-Fahrverbot betroffenen Stuttgarter/-innen nachgefragt worden, informiert Herr Dietz. Stand Dezember 2018 seien es rund 21.200 Dieselfahrzeuge gewesen, die die Abgasnorm Euro IV oder älter aufwiesen. Wenn alle Euro IV-Dieselfahrzeuge, rund 13.000 betroffene Fahrzeuge, berücksichtigt würden, entstünde als Finanzierungsbetrag unter der Annahme, dass 25 % der Betroffenen das Angebot annähmen, eine Summe in Höhe von 3,6 Mio. €/Jahr, die aufgebracht werden müsse. Bei einer 10 %igen Annahme des Angebots ergäbe sich eine Summe in Höhe von 1,4 Mio. €/Jahr. Aktuell gebe es im Stadtgebiet ca. 20 % der Bevölkerung, die bereits ein VVS-Abo oder ein Zeitticket des VVS besitzen, erörtert Herr Dietz.

OB Kuhn unterrichtet, man habe eruiert, ob es rechtlich die Möglichkeit gäbe, Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot zu unterbreiten und Auswärtigen nicht. BM Dr. Mayer erläutert, die Verwaltung sei an das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot gebunden. Es könnte an eine Diskriminierung all derjenigen gedacht werden, die nach Stuttgart ein- und auspendeln und gleichermaßen von dem Fahrverbot betroffen seien. Diese Materie, das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, sei rechtlich sehr komplex, unterrichtet BM Dr. Mayer; es ließen sich für beide Gruppen Argumente finden. Eine vertiefende Betrachtung wäre aufgrund der weitreichenden Folgen dafür erforderlich. Darüber hinaus müsste eine entsprechende Verwaltungsstruktur für die Administration ausgebaut werden. Gleichsam schwierig gestalte sich der Vollzug der im Antrag benannten Voraussetzung, dass kein neues Fahrzeug in dem jeweiligen Haushalt mehr angemeldet werden dürfe. Angesichts der Dimension dieser Maßnahme müsse rechtlich eine zweite Meinung eingeholt werden. Zunächst gehe es um ein Stimmungsbild im Ausschuss für Umwelt und Technik, ergänzt BM Dr. Mayer.

StR Kotz (CDU) beschreibt den Antragsgedanken des Anreizes als charmante Komponente. Die Ausführung und der Vollzug seien, wie BM Dr. Mayer erklärt habe, schwierig. Der Antrag könnte auch auf Euro V-Diesel-/Euro VI-Dieselfahrzeuge ausgeweitet werden, was die Situation noch erschwere. Insgesamt sehe er die Situation und die Umsetzung der Maßnahme als kritisch an. Diese Ansicht teilt StR Peterhoff (90/GRÜNE) und bezieht sich auf weitere Unklarheiten, wie das mögliche Fahrverbot der Euro V-Dieselfahrzeuge sowie die mögliche Dauer der Maßnahme. Seine Fraktion sehe in der im Antrag genannten Möglichkeit ausschließlich einen Umstiegsanreiz, beispielsweise für einen Zeitraum von ca. drei Monaten. Darüber hinaus müsse die Nachhaltigkeitsförderung, wie es sie bei der Lastenradförderung gebe, betrachtet und kontrolliert werden.

StR Körner (SPD) regt an, dass die Verwaltung für die Sitzung in vierzehn Tagen einen Vorschlag unterbreitet, der das Grundanliegen der Fraktionsgemeinschaft aufgreift. Der Vorschlag sollte die Kontrollmöglichkeit des Fahrzeugneukaufs sowie die Haushalte erfassen, die zum 01.01.2019 ihr Euro IV-Dieselfahrzeug abgemeldet haben und eine zeitliche Begrenzung für 2019 berücksichtigen. Die Ungleichbehandlung Dritter sollte ausgeschlossen werden.

Der Vorsitzende teilt mit, die Frage könne rechtlich weiterverfolgt werden, damit eine Unbedenklichkeit vorliege. Die bisherige Haltung der Verwaltung schließe ein "Freifahren im ÖPNV" nicht aus. Allerdings müsse aufgrund des Restrisikos eine weitere Überprüfung erfolgen. Zu dem von StR Körner erbetenen Vorschlag bemerkt OB Kuhn, die Basis für die Ermittlung müsse bekannt sein, da es Bedenken vonseiten der Verwaltung sowie bezüglich der Finanzierung der Maßnahme gäbe. Bezogen auf das übliche Verfahren, so der Vorsitzende, bringen die Fraktionen den Vorschlag ein, wobei die Verwaltung assistieren könne. Ein Verwaltungsvorschlag werde demnach nicht erbracht.

BM Dr. Mayer richtet sich an die Fraktionen und merkt an, eingedenk des Beitrags des Oberbürgermeisters müsse vonseiten der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS überlegt werden, wie sie den Änderungsvorschlag von StR Körner bewerteten. StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS) merkt an, das Fraktionsinteresse liege in einer pragmatischen Lösung ähnlich der Lastenradförderung. Er bittet die Verwaltung um einen Vorschlag eines pragmatischen Ansatzes - die Handhabbarkeit betreffend - neben den Rahmenbedingungen, die erörtert werden müssten. Ebenso äußert sich StR Zeeb (FW), er habe an einen pragmatischen Ansatz ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand Interesse. Die von StR Körner eingebrachte Variante stellt für StR Kotz eine Umstiegsprämie dar, die für weitere Fahrzeughalter in Betracht käme. StR Conz (FDP) ergänzt, die Stadt Stuttgart wolle "Geld verschenken", was nicht leicht zu handhaben sei. Er könne sich in der heutigen Sitzung keiner "Umstiegsprämie" anschließen.

Der Vorsitzende sagt eine juristische Klärung und eine verwaltungsmäßige Einschätzung des Kontrollaufwands zu. Die Fraktionen werden aufgefordert, wenn möglich, einen einheitlichen Antrag zu stellen.


OB Kuhn stellt fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat von dem mündlichen Bericht Kenntnis genommen.

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