Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 575/2022
Stuttgart,
09/19/2022



Neufestsetzung der Parkentgelte, Einführung eines Energiekostenzuschlags sowie Anpassung ausgewählter Bäderpreise zum 01.12.2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
BäderausschussBeschlussfassungöffentlich07.10.2022



Beschlußantrag:

1) Mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 werden ausgewählte Bäderpreise in den Thermen Mineralbad Berg, SoleBad Cannstatt, DAS LEUZE sowie in den Hallen- und Freibädern, die Verrechnungspreise für alle Nutzergruppen, die nicht zu den Individualgästen zählen, und die Parkentgelte in der in den Anlagen 1 bis 7 vorgeschlagenen Höhe neu festgesetzt.
Alle weiteren Regelungen aus GRDrs 950/2018 bleiben unverändert bestehen.

2) Ab dem 1. Dezember 2022 wird in den Hallenbädern und Thermen der Stuttgarter Bäder ein Energiekostenzuschlag auf ausgewählte Tarife in der in Anlage 8 vorgeschlagenen Höhe bis auf weiteres erhoben.


Begründung:


1) Anpassung ausgewählter Bäderpreise

Für alle Stuttgarter Bäder wurde am 30. November 2018 in öffentlicher Sitzung ein neues Preiskonzept beschlossen (GRDrs 950/2018). Damit wurden die Bäderpreise in den Thermen Mineralbad Berg, SoleBad Cannstatt sowie im DAS LEUZE mit Wirkung zum Juni 2019 neu festgesetzt. In den Hallen- und Freibädern wurde ebenfalls unter Zugrundelegung des neuen Preiskonzepts ein neues Preisgefüge mit Wirkung zum 1. Januar 2019 aufgesetzt, wobei die Preise in den Hallen- und Freibädern jedoch nicht angehoben wurden. Die letzte Preisanpassung in den Hallen- und Freibädern fand zum 1. Januar 2017 statt.

Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde im Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 eine Preiserhöhung in allen Bädern um durchschnittlich 4 % ab Mai 2022 eingeplant. Während der Planaufstellung im Jahr 2021 wurde davon ausgegangen, dass in allen Bädern ab 2022 wieder „Normalbetrieb“ – ohne coronabedingte Einschränkungen – stattfinden kann. Da die Bäder jedoch erst ab April 2022 ohne pandemiebedingte Einschränkungen betrieben werden konnten und im 1. Quartal 2022 zunächst nicht absehbar war, wann die Coronaeinschränkungen beendet werden, wurde die Vorbereitung für die Preisanpassung zum Mai 2022 zunächst zurückgestellt. Außerdem machten sich im 1. Quartal 2022 die Einschränkungen in den Stuttgarter Bädern weiterhin mit deutlichen Besucherrückgängen bemerkbar, im Vergleich zu den Jahren, in denen noch keine Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie vorgeschrieben waren. Daher war es das Ziel der Stuttgarter Bäder, dass ab April erstmal die Besuchskapazitäten hochgefahren werden und sich die Badegäste nach zwei Jahren Pandemie wieder an einen Badebesuch ohne Beschränkungen gewöhnen konnten. Eine kurzfristige Preisanpassung zum 1. Mai wäre mit Blick auf die Besucherentwicklung zu diesem Zeitpunkt nicht von Vorteil gewesen.

Im Hinblick auf die seit Monaten stetig steigenden Energiebezugspreise sowie die allgemeine Inflationsrate, soll die ursprünglich im ersten Halbjahr 2022 geplante Preisanpassung nun mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 nachgeholt werden. Damit die Gäste nicht aufgrund der allgemein steigenden Lebenshaltungskosten gänzlich auf einen Badbesuch verzichten, wird die Preisanpassung gemeinwohlorientiert im Bereich der Hallen- und Freibäder um 50 Cent und im Bereich der Thermen um 1 Euro für ausgewählte Tarife begrenzt (siehe Anlage 1, 2, 4, 5, 6). Mit Blick auf die allgemeine Inflationsrate und die dadurch steigenden Betriebskosten sind die in 2021 durchschnittlich geplanten 4% Erhöhung jedoch nicht mehr ausreichend.

Das Rabattierungssystem bleibt unverändert erhalten, ebenso die Preise für Tageskarten im Bereich der Thermen. Die Erhöhung der Mehrfachkarten (elf für zehn) erfolgt in allen Bädern in Anlehnung an die neuen Ecktarife. Ebenfalls in Anlehnung an die neuen Ecktarife werden in den Freibädern die Preise für die Saisonkarten angehoben. Kinder und Jugendliche haben weiterhin die Möglichkeit, die Freibad-Saisonkarte aus dem Guthaben ihrer FamilienCard zu bezahlen. Ist aufgrund der altersbedingten Zutrittsregelungen der Haus- und Badeordnung der Stuttgarter Bäder die Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch begleitende Erwachsene erforderlich, so kann auch der Eintritt für diese Personen mit dem Guthaben der FamilienCard bezahlt werden.

Die mit GRDrs 950/2018 beschlossenen Ermäßigungsregeln werden unverändert beibehalten. Ebenso die nicht explizit in dieser Vorlage neu festgesetzten Tarife.


2) Neufestsetzung der Parkentgelte

Die Erhöhung der Parkentgelte ab 1. Dezember 2022 ist in Anlage 7 dargestellt.
Für die Anpassung des „Badetarifs“ in der Tiefgarage Kursaal ist ein gesonderter Beschluss notwendig, da die Zuständigkeit bei der Tiefgarage Kursaal beim Tiefbauamt liegt.

3) Neufestsetzung der Verrechnungspreise für alle Nutzergruppen die
nicht zu den Individualgästen zählen

Die Neufestsetzung der Verrechnungspreise ab 1. Januar 2023 für alle Nutzergruppen, die nicht zu den Individualgästen zählen, ist in Anlage 3 dargestellt. Die Verrechnung der Stuttgarter Schul- und Vereinsnutzung erfolgt mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Sport und Bewegung. Die höheren Preise der Nutzungspauschalen führen dort bei gleichbleibender Nutzungsintensität zu entsprechenden Mehrkosten. Dies wurde bereits zur Wirtschaftsplanaufstellung 2022/2023 an die beiden Ämter gemeldet und dort entsprechend eingeplant. Die Verrechnung der Nutzungen erfolgt zukünftig auf Basis pro 25 m Bahn bzw. pro 23 m Bahn à 60 Minuten im Schwimmerbecken. Die Nutzung von Sprung- oder Nichtschwimmerbecken wird dabei wie eine 25 m Bahn à 60 Minuten verrechnet.


4) Erhebung eines Energiekostenzuschlags

Die Anlage 8 enthält Vorschläge für die Festsetzung eines Energiekostenzuschlags ab 1. Dezember 2022 gültig bis auf weiteres auf ausgewählte Tarife aller Hallenbäder und Thermen. Der Energiekostenzuschlag besteht aus einer Mischkalkulation und wird daher in allen Hallenbädern und Thermen bei den ausgewählten Tarifen in gleicher Höhe erhoben.

Laut Hochrechnungen des Amtes für Umweltschutz vom 5. August 2022 haben die Stuttgarter Bäder aufgrund der allgemein gestiegenen Energiepreise sowie der ab 1. Oktober 2022 staatlich beschlossenen Gasumlage mit ungeplanten Mehrkosten für den Energiebezug im Vergleich zur Wirtschaftsplanaufstellung in Höhe von rund + 2.640 TEUR im Geschäftsjahr 2022 und rund + 4.270 TEUR im Geschäftsjahr 2023 zu rechnen. Um diese ungeplanten Energiemehrkosten von rund + 4.270 TEUR im Wirtschaftsjahr 2023 vollständig (100 %) durch Mehrerlöse von den Badegästen zu decken, müsste der Energiekostenzuschlag bei den Hallenbädern auf über 2 € - anstatt den vorgeschlagenen 50 Cent - und bei den Thermen auf über 4 € - anstatt dem vorgeschlagenen 1 € - festgesetzt werden.

Als sportliche und schulische Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge tragen die Stuttgarter Bäder viele Voraussetzungen in sich, um die gesundheitliche Resilienz, die sportliche Betätigung sowie den sozialen Zusammenhalt -gerade in Krisenzeiten- in der Bevölkerung jeden Alters zu stärken. Insbesondere Kindern und Jugendlichen wird das Erlernen des Schwimmens ermöglicht und Badegäste aller Altersgruppen profitieren von den gesundheitsfördernden Angeboten. Damit die Stuttgarter Bäder diese Leistungen erbringen können, müssen die Bäder vorgehalten werden und in Betrieb sein. Schließungen gilt es daher im Sinne der Beschlussvorlage BV 09/2022 der 46. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder (SMK) zu vermeiden sowie gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Stuttgarter Bäder trotz steigender Energiepreise geöffnet bleiben können. Ein Beschluss der 46. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder lautet: „1. Die SMK fordert dazu auf, Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder trotz stark steigender Energiekosten so lange wie irgendwie möglich offen zu halten und die Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern zu vermeiden.“

Infolge der Energiekrise verzichteten die fünf Stuttgarter Freibäder seit 1. Juli auf die Beckenwassererwärmung mit fossilem Gas und heizten stattdessen ausschließlich mithilfe von Solarenergie. Somit entstanden keine Aufheizungskosten und fossiles Gas wurde eingespart.

Aufgrund der allgemein anerkannten Regeln des Badebetriebs und den aktuellen Empfehlungen der Fachverbände sehen die Stuttgarter Bäder bisher von weiteren Temperaturabsenkungen (unter 26°C) ab. Bei den Stuttgarter Bädern erfolgte keine Beckenwassertemperaturabsenkung in den Hallenbädern, da wir schon seit Jahren nur mit 26°C im Schwimmerbereich fahren. Nach den Sommerferien 2022 fällt zudem in allen Hallenbädern der Warmbadetag weg. Durch den Einsatz von Biogas in den Stuttgarter Bädern werden bereits jetzt ca. 35 % von fossilem Gas eingespart. Durch die konsequente Anwendung der städtischen Energierichtlinie werden bereits nennenswerte Einsparpotenziale bei den Stuttgarter Bädern erreicht. Für die ganzheitliche Betrachtung aller Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität verweisen wir auf die erst kürzlich im Bäderausschuss vorgestellte GRDrs 220/2022 - Klimaschutz in den Stuttgarter Bädern „Gestern, heute und in der Zukunft“.



Auf eine Darstellung von Vergleichspreisen mit anderen Freizeiteinrichtungen und Bädern wurde verzichtet, da viele andere Einrichtungen Preisanpassungen im Herbst 2022 vorbereiten und umsetzen wollen. Daher hätte eine Übersicht zum jetzigen Stand keine entsprechende Aktualität. Grundsätzlich müssen sich die Stuttgarter Bäder auf ihre vorhandenen Strukturen für die Preiskalkulation ausrichten.



Finanzielle Auswirkungen


Ausgehend von den derzeit zu erwartenden Besucherzahlen in den Thermen sowie Hallen- und Freibädern erwarten die Stuttgarter Bäder aus der Preisanpassung zum 1. Dezember 2022 jährliche Mehrerlöse von netto rund 940 TEUR, von denen im Wirtschaftsplan 2023 bereits 470 TEUR berücksichtigt sind. Die Mehrerlöse führen bei ansonsten in Bezug auf den Wirtschaftsplan 2023 gleichbleibenden Prämissen in den Aufwendungen zu einer Verminderung des erforderlichen städtischen Verlustausgleichs.

Ebenfalls ausgehend von den derzeit zu erwartenden Besucherzahlen planen die Stuttgarter Bäder aus der Erhebung des Energiekostenzuschlags mit jährlichen zusätzlichen Erlösen von netto rund 1 Mio. EUR (davon ca. 13% aus der Sparte Hallenbäder und ca. 87% aus der Sparte Thermen). Dies bedeutet eine Kostendeckung durch die Badegäste von rund 23 % für die vom AfU kalkulierten Energiemehrkosten vom 5. August 2022 von rund + 4.270 TEUR im Jahr 2023. Die ungeplanten Mehrkosten für Energie, die nicht durch den Energiekostenzuschlag abgedeckt werden können, führen zu einer Erhöhung des erforderlichen städtischen Verlustausgleichs.




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Preisliste Hallenbäder
Anlage 2 Preisliste Freibäder
Anlage 3 Preisliste für alle Nutzergruppen, die nicht zu den Individualgästen zählen
Anlage 4 Preisliste DAS LEUZE
Anlage 5 Preisliste SoleBad Cannstatt
Anlage 6 Preisliste Mineralbad Berg
Anlage 7 Parkentgelte
Anlage 8 Energiekostenzuschlag


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