Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 846/2017
Stuttgart,
10/04/2017



Rückkehrberatung in der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Internationaler Ausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
16.10.2017
18.10.2017



Beschlußantrag:




Begründung:


Ausführlicher Bericht

1. Rückkehrberatung EU-Projekt „Zweite Chance Heimat“

Seit vielen Jahren berät und unterstützt die Rückkehrberatung der ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR DIE EINE WELT e. V. (AGDW e. V.) Flüchtlinge, Drittstaatsangehörige und auch EU-Bürger/-innen, die in ihr Heimatland zurückkehren. Die Rückkehrberatung hilft, Abschiebungen zu vermeiden, Perspektiven für Menschen zu entwickeln, deren Aufenthalt hier nicht gesichert ist und trägt so auch dazu bei, Ausgaben von Sozialleistungen zu verringern. Eine Darstellung der geleisteten Arbeit kann dem 37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht (s. GRDrs 498/2017) entnommen werden.

Mit Mitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) werden Asylbewerber/-innen, Flüchtlinge und ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige unterstützt. Die Landesförderung richtet sich ebenfalls an diese Zielgruppen, fördert darüber hinaus aber auch EU-Bürger/-innen, bedürftige Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthalt aus nicht-humanitären Gründen (z. B. Erwerbstätigkeit oder familiäre Gründe) sowie Spätaussiedler/-innen.

Das Projekt „Zweite Chance Heimat“ leistet Hilfe bei der Passbeschaffung, finanziert Reisekosten und -beihilfen, den Transport von Hausrat, gibt finanzielle Starthilfen, unterstützt Vorhaben zur Existenzgründung und trägt zur Sicherung der medizinischen Versorgung im Heimatort bei.

Für die Rückkehrberatung der Stuttgarter Flüchtlinge und Rückkehrwilligen stehen aktuell im o. g. EU-Projekt (AMIF) 1,5 Stellen zur Verfügung. Die derzeitige Arbeit der Rückkehrberatung wird noch bis zum Ende des bewilligten Projektzeitraums 01.04.2015 - 31.03.2018 in der bisherigen Form fortgeführt.

Statistik EU-Projekt (AMIF) 2015 - 2016

Ausreisen 2015
Westbalkan­staatenIrakAfghanistanIranPakistansonstigePersonen
4912165312538
Rückkehrhilfen 2015
Gesamt: 77.795,95 EUR

Ausreisen 2016
Westbalkan­staatenIrakAfghanistanLibanonSyriensonstigePersonen
144311711830241
Rückkehrhilfen 2016
Gesamt: 35.854,25 EUR

Seit 2014 gelten die Förderrichtlinien des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union. In dieser Förderperiode wurde bereits 2014 ein Antrag für die Jahre 2015 - 2018 gestellt. In der Förderperiode 2015 - 2018 fördert die Europäische Union mit Mitteln aus dem AMIF Maßnahmen der Rückkehrberatung mit 70 %; mindestens 15 % der Kosten trägt das Land Baden-Württemberg, für die restlichen 15 % kommt die Landeshauptstadt Stuttgart auf.


Bewilligte Förderung 2015 - 2018 pro Förderjahr für die Rückkehrberatung (AMIF)
Laufzeit: 01.04.2015 - 31.03.2018

Ausgaben
Personalkosten (1,5 Personalstellen)88.392,84 EUR
Sachkosten16.066,50 EUR
Rückkehrhilfen54.000,00 EUR
Summe158.459,34 EUR

Einnahmen
Zuwendung der EU in Höhe von 70 %110.921,54 EUR
Zuwendung Land Baden-Württemberg in Höhe von 15 %23.768,90 EUR
Zuwendung Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 15 %23.768,90 EUR
Summe158.459,34 EUR

Planung für den Projektzeitraum 2018 - 2020 (AMIF)
Laufzeit: 01.04.2018 - 31.03.2020

Aufgrund der steigenden Zahl an ausreisepflichtigen Flüchtlingen verbunden mit einer schnelleren Bearbeitung der Anliegen der Rückkehrwilligen, bleibt der Bedarf an einer qualifizierten Rückkehrberatung für die nächsten Jahre bestehen. Die AGDW e. V. plant, das Rückkehrprojekt von 2018 - 2020 im bisherigen Umfang weiter zu führen.

Die nächste Ausschreibung der EU für Projektförderung für die Jahre 2018 - 2020 ist Anfang August 2017 erfolgt.

Die AGDW e. V. benötigt weiterhin 1,5 Stellen für die Rückkehrberatung in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die geplante Projektlaufzeit beginnt am 01.04.2018 und endet zum 31.03.2020. Die Antragstellung findet im September 2017 statt, die Bewilligung frühestens im Dezember 2017.

Mögliche Förderung 2018 - 2020 pro Förderjahr:

Ausgaben
Personalkosten (1,5 Personalstellen)92.000 EUR
Sachkosten18.000 EUR
Rückkehrhilfen54.000 EUR
Summe164.000 EUR
Der Projektantrag geht von einer Förderung der EU (wie bisher) in Höhe von 70 % aus. Die Anteile des Landes Baden-Württemberg sowie der Landeshauptstadt Stuttgart würden weiter je 15 % betragen.


Einnahmen
Zuwendung der EU in Höhe von 70 %114.800 EUR
Zuwendung Land Baden-Württemberg in Höhe von 15 %24.600 EUR
Zuwendung Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 15 %24.600 EUR
Summe164.000 EUR

Die Ko-Finanzierung des Projekts „Zweite Chance Heimat“ führt zu einer Reduzierung der Ausgaben bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Hilfeanspruch von 300 EUR/Person und einer Verkürzung des Aufenthalts um drei Monate, errechnet sich bei 120 Personen jährlich eine Einsparung bei den Leistungen von 108.000 EUR.


2. Zusätzliche Förderung der Rückkehrberatung

In der Beratung zeigen sich immer wieder Bedarfe für Zielgruppen, die mit EU-Mitteln nicht gefördert werden können. Mit einer zusätzlichen Förderung der Rückkehrberatung in Höhe von jährlich 20.000 EUR könnte bei diesen Zielgruppen (Wiedereinreise-Fälle, Überstellungen in EU-Länder, Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten) die Zahl der freiwilligen Ausreisen um ca. 15 Personen erhöht werden. Die Mittel würden für folgende Zwecke verwendet:

· Übernahme von Rückreisekosten für Folgeantragsteller (Wiedereinreise-Fälle),
· Übernahme von Reisekosten im Dublin-Verfahren für freiwillige Überstellung in den für das Asylverfahren zuständigen EU-Staat (also keine Rückkehr ins Herkunftsland),
· Unterstützung der Rückkehr von Arbeitsmigranten aus humanitären Gründen (Alter, Krankheit).

Dieser Personenkreis würde bei einem Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland aller Voraussicht nach Transferleistungen beziehen und zu erwartende Kosten in Höhe von 54.000 EUR/Jahr verursachen (bei Transferleistungen i. H. v. 300 EUR mtl.).

Die ADGW e. V. würde jährlich berichten, in welcher Höhe die Mittel tatsächlich in Anspruch genommen wurden.


3. Rückkehrberatung von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten

Im Dezember 2015 bewilligte der Gemeinderat Mittel zur Einrichtung einer verstärkten Rückkehrberatung von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten (Albanien, Mazedonien, Serbien, Bosnien, Kosovo) durch die AGDW e. V. Dies umfasste die Übernahme der Personalkosten in Höhe von 56.500 EUR und ein Budget für Rückkehrhilfen von 65.000 EUR/Jahr für die Jahre 2016 und 2017 (vgl. GRDrs 1324/2015 „Rückkehr von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten“).

Grund für die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel für die Rückkehrberatung war die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsländer und der damit verbundene Ausreisedruck auf die ca. 1.500 Personen, die damals in Stuttgart untergebracht waren.

Die Stelle konnte durch die AGDW e. V. erst ab 01.06.2016 besetzt werden und hat bis zum 31.07.2017 die Ausreise von 401 Personen organisiert.

Aufgrund leicht rückläufiger Zahlen im laufenden Jahr (Ausreisen 2016: 304 Personen; Ausreisen 01.01. - 31.07.2017: 97 Personen) wurde der Stellenanteil ab 01.04.2017 von 100 % auf 80 % reduziert.

Ausreisen 2016
AlbanienMazedonienSerbienBosnienKosovoPersonen
10092662917304
Rückkehrhilfen 2016
Gesamt: 47.281,62 EUR


Ausreisen Januar bis Juli 2017
AlbanienSerbienBosnienMazedonienKosovoPersonen
22217321597
Rückkehrhilfen Januar bis Juli 2017
Gesamt: 17.946,81 EUR

Da zum Stichtag 31.07.2017 noch ca. 400 Personen aus den Westbalkanstaaten in Unterkünften des Sozialamtes leben, soll die Rückkehrberatung für Flüchtlinge aus diesen Ländern für weitere drei Monate durch die AGDW e. V. bis zum 31.03.2018 verlängert werden.

Die Übergangsfrist durch die Verlängerung des Projekts zur Rückkehrberatung der Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten um drei Monate bis zum 31.03.2018 ist sinnvoll, damit sich bis dahin die Zahl der verbliebenen Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten in Stuttgart soweit reduziert, bis die Aufgabe der Organisation der Ausreise der verbliebenen Personen durch das EU-Projekt (AMIF) mit übernommen werden kann.

Der Aufwand 2018 für Personalkosten für eine 80 %-Stelle in EG 9 TVöD beläuft sich auf 11.300 EUR. Für die Übernahme von Reisekosten, Kosten der Reisebeihilfen und Passbeschaffung für die Rückkehrer werden weitere 16.000 EUR benötigt.

Geht man in 2018 von weiteren 45 freiwilligen Rückkehrern aus und legt man Kosten von 300 EUR pro Rückkehrer und Monat zugrunde, so ergibt sich eine finanzielle Einsparung von 40.500 EUR durch eine verkürzte Verweildauer von drei Monaten.



Kooperation der Rückkehrberatung mit einem Integrationsscout (GIZ)

Als innovatives Element soll die Rückkehrberatung in der Landeshauptstadt Stuttgart durch die Arbeit eines „Reintegrationsscouts“ ergänzt werden, der von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Rahmen des Rückkehrerprogramms „Perspektive Heimat“ zur Verfügung gestellt wird.

Das Programm wird aufgrund einer gemeinsamen Rückkehrinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) durch die GIZ umgesetzt.

Ziel des Vorhabens ist es, Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, bei der Planung einer nachhaltigen Reintegration zu unterstützen. Potentielle Rückkehrer/-innen sollen schon vor der Ausreise über die Reintegrationsangebote und Fördermöglichkeiten des BMZ in ihren Heimatländern informiert werden.

Zusätzlich stehen nach der Ausreise in mehreren Rückkehrländern Migrationsberatungszentren zur Verfügung, die mit Beratung und Vermittlung behilflich sein können, um die wirtschaftliche und soziale Reintegration zu erleichtern. Zu den Zielländern gehören zum derzeitigen Stand: Albanien, Kosovo, Serbien, Tunesien, Marokko, Nigeria, Senegal, Ghana, Irak und Afghanistan.

2017 sollen bundesweit 17 - 20 Reintegrationsscouts vorzugsweise bei Rückkehrberatungsstellen der freien Träger angesiedelt werden. In Baden-Württemberg wird sich voraussichtlich der Caritasverband für Stuttgart e. V. um einen Scout für die Rückkehrkooperation Mannheim – Heidelberg bewerben.

Als Vermittler/-innen zwischen Rückkehrberatungsstelle, dem Reintegrationsangebot der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und weiteren Akteuren in den Herkunftsländern sollen die Reintegrationsscouts die Arbeit der Rückkehrberatungsstellen unterstützen. Es erfolgt keine eigene Beratung von Rückkehrern durch die Reintegrationsscouts. Die Reintegrationsscouts sollen folgende Aufgaben erfüllen:

· Sie identifizieren Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Arbeit der Rückkehrberatungsstellen in Deutschland und Reintegrationsangeboten in wichtigen Herkunftsländern.
· Sie unterstützen die Vernetzung und stellen Informationen über relevante Länder, vorhandene und geplante Angebote zur Reintegration sowie zu staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und internationalen Akteuren in den Herkunftsländern zur Verfügung.

Ein Vertragsabschluss für den Einsatz eines Reintegrationsscouts erfolgt zwischen der GIZ und dem Träger der lokalen Rückkehrberatung (AGDW e. V.). Die Dauer des Vertrags soll sich nach der Projektlaufzeit des AMIF-Projektes (2018 - 2020) richten. Die GIZ ist Arbeitgeberin der Scouts und übt das fachliche und disziplinarische Weisungsrecht aus. Das Einsatzgebiet eines Scouts soll sich auf die Rückkehrkooperation Württemberg erstrecken, in der neben dem Rückkehrprojekt der AGDW e. V. auch die Rückkehrprojekte der Stadt Schwäbisch Gmünd sowie der Landkreise Biberach und Ravensburg verankert sind.

Für die Weiterentwicklung des Rückkehrprojekts der AGDW e. V. zu einem Kompetenzzentrum für ein nachhaltiges Rückkehrmanagement wäre die Unterstützung durch einen Reintegrationsscout ein wichtiger Baustein.

Durch die Arbeit des Reintegrationsscouts fallen für die Landeshauptstadt Stuttgart keine Kosten an. Personal- und Sachkosten werden von der GIZ übernommen. Die GIZ würde eine Kooperation mit der AGDW e. V. eingehen und ein Büro bei der Landeshauptstadt Stuttgart anmieten.




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt

Maßnahme / Kontengr.!Tex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex ff.
TEUR
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte
440 sonstige ordentliche Aufwendungen
71,744,6
Finanzbedarf71,744,6

Für diesen Zweck im Haushaltplanentwurf/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:

Maßnahme / Kontengr.!Tex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex ff.
TEUR
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte
440 sonstige ordentliche Aufwendungen
161,5161,5

Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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