Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
76
3
Verhandlung
Drucksache:
367/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin:
10.07.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Kappallo
fr
Betreff:
Überführung der Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in den Schulversuch AVdual im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs Schule - Beruf des Landes Baden-Württemberg
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 27.06.2023, GRDrs 367/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Überführung der Bildungsgänge Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf (VAB), Berufseinstiegsjahr (BEJ) und Ausbildungsvorbereitung (AV) in Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) an den öffentlichen beruflichen Schulen in Stuttgart wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 die Schulart AVdual umzusetzen sowie hierzu erforderliche vorbereitende Prozesse bzw. Antragstellungen und das regionale Übergangsmanagement sukzessive im Jahr 2023 einzuleiten und aufzubauen.
3. Vom zusätzlichen Personalbedarf von 1,5 Stellen (1,0 in Bes.Gr. A13 h. D. und 0,5 in Bes.Gr. A12) zum Stellenplan 2024 beim Schulverwaltungsamt für den Aufbau und die Umsetzung des neuen Schulangebots AVdual mit seinen Bausteinen AVdual-Begleitung und Städtisches Regionales Übergangsmanagement wird Kenntnis genommen. Eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 77.000 EUR durch Mittel des Landes ist möglich. Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 entschieden.
4. Das Schulverwaltungsamt wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2024/2025 beauftragt, Träger mit der Bereitstellung von AVdual-Begleitungen zu beauftragen. Hierfür werden ab 2024 im THH 400 - Schulverwaltungsamt, die unter der Rubrik "Finanzielle Auswirkungen" dargestellten zusätzlichen Mittel benötigt. Diese werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.
5. Für die räumliche und sächliche Ausstattung der Beruflichen Schulen werden ab 2024 einmalig Mittel in Höhe von 570.000 EUR im THH 400 - Schulverwaltungsamt benötigt. Diese werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die
Vorsitzende
führt in die Vorlage ein und informiert, das Land Baden-Württemberg habe 2014 die Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf mit dem Baustein AVdual in Modellregionen auf den Weg gebracht. Die Modellphase werde 2025 laut Koalitionsvertrag der Landesregierung enden und AVdual flächendeckend ausgerollt. Die Einführung von AVdual müsse sorgfältig vorbereitet werden. AVdual werde als Prinzip der Berufsorientierung sowie des Übergangs von der Schule in den Beruf eingeführt, damit für die Schüler*innen wie für die Betriebe, in denen ausgebildet werde, ein besserer Übergang gelinge. Ein maßgeblicher Aspekt sei die Bereitstellung von Praktikumsplätzen für die Schüler*innen sowie die Zusammenführung von Schulen und Betrieben. Die Bereitschaft aller Akteure, sich aktiv mit einzubringen, liege vor. Heute werde mit der Vorlage vorgeschlagen, die Vorbereitung für das regionale Übergangsmanagement sowie die AVdual-Begleitung, die essenziell sei, auf den Weg zu bringen. Für diese Situation werden finanzielle Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Stuttgarter öffentlichen beruflichen Schulen im Rahmen der Überführung in AVdual benötigt. Mit der Beschlussvorlage werde ein entsprechender Vorschlag unterbreitet.
Eine Zustimmung zu der Vorlage artikuliert StR
Lazaridis
(90/GRÜNE). Ihn interessiert, ob die Jungarbeiterklasse in diesen Übergang mit aufgenommen werde. Die
Vorsitzende
bejaht die Übernahme der Jungarbeiterklasse in das Übergangssystem.
StRin
Ripsam
(CDU) lobt die Vorlage, die von den Referaten AKR und WFB mitgezeichnet worden sei. StRin
Meergans
(SPD) geht wie ihr Vorredner auf die AVdual-Begleitung der Träger der Jugendsozialarbeit ein und betont, durch die Begleitung könne die Jugendhilfe an den beruflichen Schulen verstärkt werden. Hinsichtlich der Sorge um fehlende Praktikumsplätze bei der Einführung von AVdual, die von der Vorsitzenden in der Sitzung ausgeräumt worden sei, möchte die Stadträtin wissen, wie sichergestellt werde, dass vor allem qualitätsvolle Praktikumsplätze angeboten werden. Die
Vorsitzende
äußert, dieses Thema sei heute Morgen bei einem Gipfelgespräch angesprochen worden und müsse geklärt werden. Verschiedene Akteure seien beteiligt und müssten sich auf Qualitätsstandards verständigen, wobei Betriebe "Handreichungen" an die Hand bekommen müssten. Eine weitere Frage liege in der Länge der Praktika, bemerkt die
Vorsitzende
. Die Betriebe wünschten sich eher Tagesblöcke als einzelne Tage, damit eine gewisse Arbeitsroutine bei den jungen Erwachsenen entstehen könne.
Auf eine Frage von StRin
Hübsch
(PULS), ob vonseiten der Stadtverwaltung Praktikumsplätze mitgedacht worden seien, um auch einen wichtigen Beitrag beim Entgegenwirken des Fachkräftemangels zu leisten, antwortet die
Vorsitzende
, hinsichtlich des Potenzials für die Stadtverwaltung werden kulturell-spezifische Hintergründe zu Ausbildungsberufen vermittelt. Die Stadtverwaltung habe gute Erfahrungen sowie gute Erfolge dahingehend erzielt.
Herr
Käpplinger
merkt an, die bestehende gut arbeitende Jugend- und Sozialarbeit an den beruflichen Schulen müsse genutzt werden, um die Bedarfe der Jugendlichen zu erkennen. Er äußert die Sorge, ob genügend Personalressourcen an den Schulen vorhanden seien, damit flächendeckend alle Übergangsklassen erreicht werden. Aus Sicht der Träger seien die Personalressourcen nicht ausreichend mitgedacht worden. Hierzu erwidert die
Vorsitzende
, die Vorlage beinhalte einen sukzessiven Ansatz. Es werde nicht begonnen, den Schulversuch AVdual flächendeckend einzuführen. Die Einführung befinde sich im Aufbau. Allerdings, sobald Jugendliche in AVdual überführt seien und demnach Praktikumsplätze benötigten, stehe der AVdual-Begleiter zur Verfügung, betont die Vorsitzende.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss hat von der GRDrs 367/2023
Kenntnis genommen
.
zum Seitenanfang