Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
85
2a
VerhandlungDrucksache:
398/2021
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 21.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Ausübung des Vorkaufrechts an dem Grundstück Flst. 574/4, Charlottenstraße 26, Rosenstraße 45, Gemarkung Stuttgart(-Mitte)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 18.05.2021, GRDrs 398/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der preislimitierten Ausübung des Vorkaufsrechts an dem Grundstück
Gemarkung Stuttgart (-Mitte)

Flst. 574/4 Charlottenstraße 26, Rosenstraße 45 -: 471

zum Kaufpreis von
"Betrag 1" *)

2. Der Kaufpreis in Höhe von "Betrag 1" *) wird im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzhaushalt 230- Liegenschaftsamt, Projekt 7.232000-Immobilien, AuszGr. 782-Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen, finanziert.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Schon mehrfach sei der Käufer hinsichtlich dieses Grundstücks vom Kaufvertrag zurückgetreten, so BM Fuhrmann. Er schlägt vor, zum wiederholten Male das Vorkaufsrecht auszuüben. StR Conzelmann (SPD) betont, als neuer Stadtrat sei er förmlich entsetzt über die Schilderung der Verwaltung des Vorgangs in der Vorlage. Mit allen möglichen Tricks werde versucht, ein kommunales Vorkaufsrecht auszuhebeln. Es sei begrüßenswert, dass die Verwaltung dieses Vorkaufsrecht mit den in der Vorlage beschriebenen geringen Risiken ausüben wolle. Seine Fraktion unterstütze dieses Vorhaben. Die Stadt mische sich in den Vertrag zweier Geschäftspartner ein, um diesen Vertragsabschluss zu verhindern, so StR Mörseburg (CDU). Es sei nicht richtig, es als unanständig darzustellen, wenn zwei Vertragspartner ihren privaten Vertrag durchsetzen wollten und dafür kämpften. BM Fuhrmann betont, es werde wiederholt versucht, weit über dem Verkehrswert zu verkaufen. Jedes Mal, wenn die Verwaltung ein preislimitiertes Vorkaufsrecht ausübe, würden die privaten Vertragspartner vom Kaufvertrag zurücktreten.


BM Fuhrmann stellt die Ausübung des Vorkaufsrechts (GRDSrs 398/2021) zur Abstimmung und stellt fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen beschließt einstimmig wie beantragt.

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