Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die in § 13a Abs. 1 BauGB hierfür genannten Voraussetzungen sind gegeben. 3. Aufstellungsbeschluss
Am 19. April 2016 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Uhlandshöhe/Waldorfschule im Stadtbezirk Stuttgart-Ost (Stgt 288) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einstimmig gefasst (GRDrs 53/2016). 4. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Die Ziele und Zwecke der Planung lagen in der Zeit vom 29. April 2016 bis 30. Mai 2016 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung aus. Es gingen während dieses Zeitraums keine schriftlichen Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit ein. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand am 11. Mai 2016 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Es sind keine Bürger erschienen. 5. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 2. Mai 2016 und der Frist von einem Monat durchgeführt. Die Stellungnahmen wurden, soweit erforderlich und geboten, im vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Die Äußerungen mit Stellungnahmen der Verwaltung sind in Anlage 4 dargestellt.
6. Auslegung/ Wesentliche, bereits vorliegende Stellungnahmen
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach Beschluss. Die Verfahrensbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird im zeitlichen Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die nach Einschätzung der Stadt Stuttgart wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt sowie Kultur- und sonstige Sachgüter mit auszulegen. Diese sind neben der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung – Habitatpotential-analyse (Ingenieurbüro Blaser vom 5. April 2016), der verkehrlichen Stellungnahme zum Ersatzneubau eines Schulgebäudes (BS Ingenieure vom 23. Februar 2016) sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Diese sind die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart - Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 20. Mai 2016, des Regierungspräsidiums Stuttgart - Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur vom 23. Mai 2016, des Amtes für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart vom 30. Mai 2016 und die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 2. Juni 2016. 7. Umweltbelange
Der Bebauungsplan Uhlandshöhe/Waldorfschule (Stgt 288) wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Weiterhin werden die auf Grund der Planaufstellung zu erwartenden Eingriffe gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig betrachtet, weshalb ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ist deshalb entbehrlich. Dennoch sind die Belange der Umwelt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt bezüglich der Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Luft, Klima, Landschaft, Stadtbild, Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Für eine detaillierte Ausführung der Umweltbelange wird auf die Begründung zum Bebauungsplanentwurf verwiesen (siehe Anlage 1). 8. Artenschutz
Eine Überprüfung in Form einer artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung nach § 44 BNatSchG wurde im Februar 2016 durchgeführt (Ingenieurbüro Blaser vom 5. April 2016). Es ist davon auszugehen, dass innerhalb und außerhalb des Plangebiets einen potentiellen Funktionsverlust einzelner Quartiere kurzfristig ausgleichen kann. Vertiefte Untersuchungen sind daher aus fachlicher Sicht nicht notwendig. 9. Baumschutzsatzung
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Zone 2). Es weist einen umfangreichen Baumbestand auf. Durch den kurzfristig geplanten Neubau ergibt sich ein Ersatzbedarf von insgesamt 12 Bäumen (zwei Bäume ersetzt im Verhältnis 1 : 2, 1 Baumersatz im Verhältnis 1 : 3 und 1 Baumersatz im Verhältnis 1 : 5). Diese werden im Plangebiet als Pflanzgebot festgesetzt. Eventuelle Baumverluste durch künftige Erweiterungen bzw. Arrondierungen des Bestandes müssen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren entsprechend er-setzt werden und können problemlos auf dem weitläufigen Schulcampus innerhalb des Plangebietes gepflanzt werden. 10. Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)
Innerhalb der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche sind keine Wohngebäude geplant. Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell kommt daher nicht zur Anwendung. 11. Planungs- und Verfahrenskosten
Der Vorhabenträger hat zur Übernahme der Planungs- und Verfahrenskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans und der erforderlichen Gutachten eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Stuttgart abgeschlossen. Finanzielle Auswirkungen Keine Beteiligte Stellen Referat T, Referat JB, Referat SOS Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Begründung zum Bebauuungsplanentwurf vom 14. September 2016 2. Bebauungsplanentwurf (Verkleinerung) vom 14. September 2016 3. Textteil zum Bebauungsplanentwurf vom 14. September 2016 4. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 5. Baumbilanz vom 3. Februar 2016 6.1 Planungskonzept - Entwicklungskonzept vom 14. September 2016 6.2 Planungskonzept - Lageplan vom 14. September 2016 6.3 Planungskonzept - Ansicht vom 14. September 2016 6.4 Planungskonzept - Schnitt vom 14. September 2016 <Anlagen> zum Seitenanfang