Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 917/2019
Stuttgart,
10/28/2019



Masterplan Erlebnisraum Neckar
Neugestaltung Wasenufer - Projektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikBeschlussfassungöffentlich12.11.2019



Beschlußantrag:

1. Für die Umgestaltung des „Wasenufers“ in Bad Cannstatt im Bereich zwischen König-Karls-Brücke und Daimler Teststrecke liegen drei Entwurfsvarianten vor. Der Umsetzung von Entwurfsvariante 3 nach Entwurfsplänen der Planungsbüros Blank Landschaftsarchitekten und IWP Bauingenieure (Anlage 3) mit einem Gesamtkostenrahmen von 12,5 Mio. EUR entsprechend Kostenübersicht (Anlage 5) wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Genehmigungsunterlagen auszuarbeiten, bei den zuständigen Behörden einzureichen und auf Grundlage des Entwurfs und der mit der Genehmigung einhergehenden Nebenbestimmungen die Ausführungsplanung zu erstellen und die Vergabe der Bauarbeiten vorzubereiten.

3. Mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stuttgart als Verwalter der Bundesliegenschaft „Bundeswasserstraße Neckar“ wird ein gesonderter Überlassungs- und Nutzungsvertrag geschlossen.


Begründung:


Im Rahmen des Masterplanes Erlebnisraum Neckar in Stuttgart - Stadt am Fluss sollen die Uferbereiche des Neckars im Stadtgebiet aufgewertet werden und so die Flussufer als attraktiver, identitätsstiftender Stadt- und Landschaftsraum zur Erholung und wohnortsnahen Freizeitgestaltung aktiviert werden. Die Umgestaltung des Wasenufers in Bad Cannstatt ist eines von sechs aktuell in Planung befindlichen Neckarprojekten (GRDrs 818/2015).

Das Neckarufer im Bereich zwischen König-Karls-Brücke und Daimler Teststrecke soll künftig zu einem städtisch geprägten Flussabschnitt mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten umgebaut und so ein Ort geschaffen werden, der ein unmittelbares Flusserlebnis ermöglicht. Neben einer hohen Aufenthaltsqualität für die Bewohner der Stadt soll mit der Schaffung einer naturnahen Flachwasserzone auch ein ökologischer Mehrwert für den Lebensraum Neckar erzielt werden.

Die Umgestaltung des Wasenufers ist in direktem Zusammenhang mit der Wasenquerung – einem weiteren Projekt des Masterplans Erlebnisraum Neckar- zu sehen. Die Wasenquerung bindet den Stadtteil Veielbrunnen sowie das neue Stadtquartier „Neckarpark“ an das Wasenufer an und ermöglicht so vielen Cannstattern, sich den Neckar im direkten Wohnumfeld fußläufig zu erschließen.

Am Wasenufer legen von Zeit zu Zeit Flusskreuzfahrtschiffe an. Das aktuelle Erscheinungsbild der Anlegestelle sowie der Zugang über die Uferböschung um das Schiff zu erreichen sind nicht befriedigend. Mit der Umgestaltung soll künftig ein adäquater Stadtauftakt vom Wasser her geschaffen werden. Über die Wasenquerung kann dann mit Stadtbahnhaltestelle Cannstatter Wasen (U19) auch der öffentliche Nahverkehr für die Schiffstouristen gut erreicht werden.

Auch nach der Umgestaltung muss das Ufer mit dem dort verlaufenden Neckartalradweg seine überörtliche Vernetzungsfunktion erfüllen können und auch der Hochwasserschutz muss weiterhin gewährleistet sein. Dies gilt ebenso für den reibungslosen Betrieb der Schifffahrt auf dem Neckar als Bundeswasserstraße.
Das Projektgebiet liegt in der Kernzone des Heilquellenschutzgebiets. Hier ist es verboten, in die mineralwasserführenden geologischen Schichten im Untergrund einzugreifen. Zur Uferumgestaltung müssen daher aufwendige technische Lösungen zur Gründung von Bauteilen eingesetzt werden.


Sachstand Projekt

Der Planung des Wasenufers ist im Jahr 2010 eine freiraumplanerische Mehrfachbeauftragung zur Konzeptfindung für die Wasenquerung vorangegangen. Hieraus ging das Planungsbüro Blank Landschaftsarchitekten als Sieger hervor. Im Anschluss an das Verfahren wurde das Konzept der Wasenquerung um die Neugestaltung des Wasenufers ergänzt.

Mit der konkreten Planung des Wasenufers wurde im Jahr 2016 begonnen. Neben Blank Landschaftsarchitekten, die sich für die Gestaltung verantwortlich zeigen, wurde das Ingenieurbüro Winkler und Partner IWP für die konstruktive Planung beauftragt.

Im Zuge der Planung hat sich aufgrund der Verlegung der Wasenquerung in Richtung Südosten, die Länge des neuzugestaltenden Uferabschnitts vergrößert und reicht nun von der Daimler Teststrecke bis hin zur König-Karls-Brücke. Ein intensiver Abstimmungsprozess mit den städtischen Ämtern, der Bundeswasserstraßenverwaltung sowie der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft, hat zahlreiche funktionale und konstruktive Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurfskonzept ergeben. Zusammen mit der allgemeinen Baukostenentwicklung hat dies zu erheblichen Kostensteigerungen und zeitlichen Verzögerungen geführt (siehe GRDrs 298/2019).

So wurde von der Branddirektion eine sogenannte Slipanlage gefordert, die dazu dient, bei Bedarf ein Rettungsboot zu Wasser lassen zu können. Damit im Rettungsfall das Wasenufer künftig auch mit technischem Gerät erreicht werden kann, soll zudem eine Verbreiterung des bestehenden Uferdammwegs auf ganzer Länge von 3 auf 4 m vorgesehen werden. Die Verbreiterung ist nur landseits ohne Inanspruchnahme von Flächen des Wasengeländes möglich, wodurch teure Stützwandkonstruktionen notwendig werden. Die Veränderung der Dammgeometrie hat zudem erhebliche Auswirkungen auf den vorhandenen Baumbestand.

Hinsichtlich der näheren Erkenntnisse zur Geologie im Projektgebiet (Mineralwasser), mussten die Konstruktionen zur Uferbefestigung und zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes durch aufwendigere Lösungen ersetzt werden.

Ein Artenschutzgutachten aus dem Jahr 2017 hat einen individuenstarken Mauereidechsenbestand in der Uferböschung festgestellt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen soweit als möglich im Projektgebiet umgesetzt werden.

Gemäß dem aktuellen Sicherheitskonzept für den Cannstatter Wasen soll das Festgelände künftig dauerhaft eingezäunt werden. Diese gestalterische Herausforderung gilt es bei der Planung des Wasenufers zu berücksichtigen. Anstatt einem Zaun soll die für die Verbreiterung des Dammweges vorgesehene Stützwand das Wasengelände abgrenzen.

Nachdem die Entwurfsplanung vorliegt, steht nun die Vorbereitung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren an. Dieses ist erforderlich für die wasser- und naturschutzrechtlichen sowie schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen. Die Verfahrensdauer nach Einreichung der Unterlagen beträgt mindestens ein Jahr.

Auf Grundlage der Entwurfsplanung sowie der mit der Genehmigung einhergehenden Nebenbestimmungen soll unmittelbar mit der Ausführungsplanung begonnen und die Vergabe der Bauarbeiten vorbereitet werden, so dass frühestens im Jahr 2022 mit dem Bau begonnen werden kann. Es wird mit einer Bauzeit von ca. drei Jahren gerechnet.

Die für die Realisierung erforderlichen Grundstücksanteile sind mehrheitlich Teil der Bundeswasserstraße Neckar und befinden sich damit größtenteils im Eigentum des Bundes. Diese Flächen werden vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stuttgart verwaltet. Um das Projekt realisieren zu können, muss mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ein Überlassungs- und Nutzungsvertrag geschlossen werden. Die benötigten Grundstücksanteile werden der Stadt kostenfrei für die Realisierung des Projektes zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug muss die Stadt dauerhaft und auf eigene Kosten für den Unterhalt und die Sicherung des Hochwasserschutzes sorgen.


Erläuterungen Entwurfsvarianten

Im Zuge der Entwurfsplanung wurden drei unterschiedliche räumliche Varianten erarbeitet. Die Varianten unterscheiden sich im zentralen Uferabschnitt zwischen Campingplatz und Berger Steg. Die restlichen Bereiche sind in allen Varianten gleich.
Zur Abwägung der Vor- und Nachteile werden die Varianten nachfolgend in einer Tabelle verglichen:



Entwurfsvariante 1 (Anlage 1)Entwurfsvariante 2 (Anlage 2)Entwurfsvariante 3 (Anlage 3)
Ausprägung Ufer im
Bereich zwischen Berger Steg und Campingplatz
- Erhalt Bestandsböschung zum Ufer hin -> keine
Aufenthaltsflächen und Uferweg am Wasser

- Keine Verbreiterung Geh- und Radweg

- Übergang zu Wasengelände durch Bestands-
böschung und nicht übersteigbarem Zaun

- Keine großkronigen Baumpflanzungen möglich

- Keine Eidechsenhabitate
-> Ausgleich muss extern erfolgen

- keine naturnahe Flachwasserzone
-> Ausgleich muss extern erfolgen
- Untergliederung in oberen und unteren Bereich
durch Spundwand ->Schaffung Aufenthaltsflächen
und Uferweg am Wasser

- Verbreiterung Geh- und Radweg von 3 auf 4 m

- Übergang zu Wasengelände durch Bestands-
böschung und nicht übersteigbarem Zaun

- Keine großkronigen Baumpflanzungen möglich

- Keine Eidechsenhabitate
-> Ausgleich muss extern erfolgen

- Schaffung naturnahe Flachwasserzone als
Ausgleichsmaßnahme
- Untergliederung in oberen und unteren Bereich
durch Spundwand -> Schaffung Aufenthalts-
flächen und Uferweg am Wasser

- Verbreiterung Geh- und Radweg von 3 auf 4 m

- Abgrenzung Wasengelände durch Mauer,
Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsflächen auf
Dammkrone (~ 9 m Breite)

- Großkronige Baumreihe auf Damm

- Eidechsenhabitate auf Damm als Ausgleichs-
maßnahme

- Schaffung naturnahe Flachwasserzone als
Ausgleichsmaßnahme
BaumbilanzBaum erhalten: 101Baum erhalten: 56Baum erhalten: 53
Baum neu: 64Baum neu: 107Baum neu: 107
Baum entfällt: 110Baum entfällt: 155Baum entfällt: 158
Kosten

(Verfügbare HH-Mittel
6.852.500,- Euro)
Projektkosten brutto: 7,7 Mio. €
Inkl. Artenschutz 476.000,00 Euro
Projektkosten brutto: 11,8 Mio. €
Inkl. Artenschutz 476.000,00 Euro
Projektkosten brutto: 12,5 Mio. €
Inkl. Artenschutz 476.000,00 Euro
Vorteile+ Günstigste Variante + Preislich im Mittelfeld
-> zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich (siehe GRDrs. 298/2019)
+ Durchgängiger Uferweg am Wasser
+ Verbreiterung Rad- und Fußweg auf Damm
+ Flachwasserzone
+ Deutlich mehr Aufenthaltsflächen auf Dammkrone
+ Durchgängiger Uferweg und Aufenthalt am Wasser
+ Großkronige Baumpflanzungen möglich
+ Verbreiterung Rad- und Fußweg auf Damm
+ Flachwasserzone
+ Eidechsenhabitate
+ Ausgleichsmaßnahmen können im Projektgebiet erfolgen
Nachteile- Keine Aufenthaltsflächen am Wasser
- Auf Dammkrone beengte Platzverhältnisse
- unschöner Zaun zum Wasengelände hin

-> Vermüllung
- nur kleinkronige Baumpflanzungen möglich
- Keine Eidechsenhabitate möglich
- Keine Flachwasserzone
- Ausgleichsmaßnahmen müssen komplett extern erfolgen
- Auf Dammkrone beengte Platzverhältnisse
- unschöner Zaun zum Wasengelände hin

-> Vermüllung
- nur kleinkronige Baumpflanzungen möglich
- Keine Eidechsenhabitate möglich
- Ausgleichsmaßnahmen müssen teilweise extern
erfolgen
- Teuerste Variante -> Zusätzliche Haushaltsmittel
erforderlich (siehe GRDrs 298/2019)



Erläuterung Vorzugsvariante

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wird trotz hoher Baukosten die Variante 3 als Vorzugsvariante empfohlen. In erster Linie werden die Möglichkeit großkronige Bäume auf dem Damm pflanzen zu können und insbesondere die deutlich höhere Flächenausnutzung als entscheidende Vorteile gewertet.

Das Entwurfskonzept verfolgt das Ziel, trotz der beengten räumlichen Situation im Uferbereich, möglichst viel Fläche mit hoher Aufenthaltsqualität am Wasser zu schaffen. Dies soll durch die weitgehende Auflösung der vorhandenen, schlecht nutzbaren Uferböschungen erreicht werden. Stattdessen soll der Höhensprung zwischen Dammkrone und Ufer mittels sichtbaren Spundwänden überwunden und so zusätzliche Flächen direkt am Wasser gewonnen werden. Auch die Böschung zum Wasengelände soll entfallen und durch eine begrünte Wand abgefangen werden. So soll den Forderungen aus dem Sicherheitskonzept für den Cannstatter Wasens nachgekommen werden, welches eine dauerhafte Einfriedung des Cannstatter Wasens vorsieht. Mit der Geländeauffüllung hintere Wand zum Wasen hin, wird die nutzbare Fläche auf dem Neckardamm deutlich verbreitert.
Die konsequente Einteilung des Uferstreifens in eine obere und untere Ebene schafft Bereiche unterschiedlichen Charakters und verschiedener Nutzungsschwerpunkte.

Auf der oberen Ebene findet sich der verbreiterte Neckartalradweg als linearer Bewegungsraum für Radfahrer sowie ein parallel dazu angegliederter Aufenthaltsbereich mit Sitzmöblierung und einer schattenspendenden Baumreihe. Als Teil des Gestaltungskonzepts sind hier auch die als Kompensationsmaßnahme erforderlichen Eidechsenhabitate vorgesehen. Etwas erhaben, bietet die obere Ebene interessante Blickbeziehungen auf den Neckar sowie auf der anderen Seite den Cannstatter Wasen mit Grabkapelle im Hintergrund.

Wer es etwas langsamer angehen und dem Fluss ganz nah sein möchte, wird sich für die untere Ebene entscheiden. Ein Flanierweg mit zahlreichen Sitzgelegenheiten auf Flussniveau lädt zum Verweilen ein. An mehreren Stellen führen Stufen direkt in die Ufervegetation der wegbegleitenden Flachwasserzone. Hier bietet sich die Möglichkeit in direkten Kontakt mit dem Element Wasser zu treten.

Den Wechsel zwischen der oberen und unteren Ebene ermöglichen an mehreren Stellen Rampen und Treppenabgänge. Die obere Ebene mit dem Radweg wird den Normen entsprechend ausgeleuchtet. Das untere Niveau soll zurückhaltend mit einer blendfreien Akzentbeleuchtung ausgestattet werden, damit auch bei Dunkelheit das spiegelnde Wasser des Neckars erlebt werden kann. Die Höhensprünge zum Wasengelände sowie am Radweg, werden dort wo erforderlich, mit den Normen entsprechenden Absturzsicherungen (Geländer) versehen. Diese werden möglichst leicht und transparent gestaltet.

Eine auf Dammniveau liegende Platzfläche mit einer großzügigen, in den Fluss mündenden Freitreppe bildet die Schnittstelle zwischen dem Wasenufer zum räumlich anschließenden Projekt „Wasenquerung“. Hier könnte später ein Biergarten etabliert werden. Der Freitreppe vorgelagert ist die Anlegestelle für Flusskreuzfahrtschiffe vorgesehen. Sie bietet künftig einen repräsentativen Ort zum Ankommen in Stuttgart vom Wasser her. Zur Versorgung der Schiffe ist die Anlegestelle anfahrbar und mit entsprechender technischer Infrastruktur ausgestattet.

In seiner Ästhetik orientiert sich das Gestaltungskonzept an dem von der Schifffahrt geprägten Umfeld der Schleuse Bad Cannstatt und wurde auch in Bezug auf die denkmalgeschützten Anlagen der Bundeswasserstraße gewählt. Aufgrund der Lage an der Bundeswasserstraße und dem Cannstatter Wasen, sollen robuste, dem Ort angemessene Materialen wie Stahl, Beton und Holzplanken verwendet werden. Der Höhensprung zum Wasser hin wird als sichtbare Spundwand aus rostbraunem Stahl ausgeführt. Im Kontrast zu den gebauten Teilen stehen die natürlichen Elemente Vegetation der Flachwasserzone, Baumpflanzungen, Eidechsenhabitat sowie kleinere blütenreiche Wiesenflächen. Mit dieser Kombination wird ein attraktiver Ort im Spannungsfeld zwischen Natur und Technik geschaffen.


Baumbestand, Eingriffe in Natur und Landschaft

Der gesamte Projektumgriff befindet sich auf dem Hochwasserschutzdamm des Neckars. Gemäß Richtlinie der Bundesanstalt für Wasserbau BAW dürfen auf Dämmen die dem Hochwasserschutz dienen, zur Gewährleistung der Dammstabilität grundsätzlich keine Bäume bzw. auf der landseitigen Dammseite keine großkronigen Bäume gepflanzt werden. Die heute auf dem Damm befindlichen Bäume sind größtenteils als Wildlinge aufgegangen und behindern im Hochwasserfall die Dammüberwachung bzw. die Dammertüchtigung. Sie sind gemäß o.g. Richtlinie nicht zulässig. Sie können daher im Zuge der Dammunterhaltung von der Wasserstraßenverwaltung bei Bedarf jederzeit entfernt werden.
Trotz der Vorgaben der BAW, sollen großkronige Bäume als wesentliches Element der Ufergestaltung ermöglicht werden. Dazu wurde die zuvor beschriebene Bauweise mit Spundwänden und Mauern im bestehenden Dammbereich gewählt. Die gewählten Bauweisen stabilisieren zusätzlich die Dammbereiche, in die für die Umsetzung der Maßnahme eingegriffen werden muss und gewährleisten zugleich, dass auch bei Windwurf mit Wurzelausbrüchen der Hochwasserschutz gesichert ist.

Aufgrund der Radwegverbreiterung sowie der geänderten Dammgeometrie müssen im Zuge der Umgestaltung 158 Bäume gefällt werden. 53 Bäume können erhalten werden und 107 Bäume werden neu gepflanzt. Auch bei den anderen beiden Planungsvarianten kann keine signifikant höhere Zahl von Bestandsbäumen erhalten werden.

Das Projektgebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung.

Für das Planfeststellungsverfahren ist die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie und eines landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. In diesem Zusammenhang werden alle Umwelteinwirkungen des Projekts qualitativ und quantitativ erfasst, bewertet und die ggfs. erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung sowie zur Kompensation möglicher erheblicher nachteiliger Umwelteinwirkungen bzw. von Eingriffen in Natur und Landschaft festgelegt.


Finanzielle Auswirkungen

Auf Grundlage der Mitteilungsvorlage GRDrs 818/2015 wurden für die Realisierung bisher Mittel in Höhe von 6.600.000 EUR zur Verfügung gestellt. Vor 2016 sind Planungsmittel zusätzlich 252.500 EUR im Teilergebnishaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 – Stadtplanung, ausgegeben worden.

Für die Umsetzung der Entwurfsvariante 3 sind im Verwaltungsvorschlag zum Doppelhaushalt 2020/2021 bzw. in der Finanzplanung die Mehrkosten von 5.648.000 EUR aus GRDrs 298/2019 enthalten.

Von den Gesamtkosten in Höhe von 12.500.000 EUR (einschließlich der bisher angefallenen Planungsmittel vor 2016) entfallen auf den Teilergebnishaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 – Stadtplanung 510.500 EUR und den Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt als Investitionsmaßnahme 11.990.000 EUR.

Die Gesamtkosten setzen sich aus den Bruttobaukosten in Höhe von ca. 10,3 Mio. EUR inkl. Artenschutzmaßnahmen, Planungskosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR brutto (inkl. 252.500 EUR Planungsmittel vor 2016) sowie aktivierbaren Eigenleistungen bei den ausführenden Ämtern in Höhe von 655.000 EUR brutto zusammen (Anlage 5).

Beim Verband Region Stuttgart wird eine Förderung des Projektes als Landschaftsparkprojekt beantragt.

Mit der Realisierung des Projektes entsteht eine neue Freianlage. Die Unterhaltung der Anlage verursacht nach Fertigstellung jährlich einen zusätzlichen Aufwand in Höhe von voraussichtlich ca. 52.000 EUR, verteilt auf die Teilhaushalte der verwaltenden Ämter Tiefbauamt (18.500 EUR), Garten-, Friedhofs- und Forstamt (24.400 EUR) sowie der AWS (9.300 EUR). Diese notwendigen Unterhaltungsmittel werden ab Inbetriebnahme von den Ämtern jeweils zum entsprechenden Haushalt angemeldet.


Beteiligte Stellen

Referate T, WFB, SOS

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Entwurfsvariante 1
2. Entwurfsvariante 2
3. Entwurfsvariante 3
4. Ansichtspläne
5. Kostenübersicht


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