Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
658/2016
GZ:
JB
Sitzungstermin: 10.10.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende, Herr Herweg, Frau Dr. Heynen,
Frau Wagner (alle JugA)
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2016
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse von 2010/2011
bis 2016/2017 sowie der Beschlüsse in den zugehöri-
gen Sachstandsberichten
- Anträge zu Angebotsveränderungen und zum weite-
ren Ausbau

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.09.2016, GRDrs 658/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011, der Beschlüsse aus dem 1. Sachstandsbericht 2010 (GRDrs 464/2010), dem 2. Sachstandsbericht 2011 (GRDrs 7/2011), der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015, dem 5. Sachstandsbericht 2014 (GRDrs 640/2014) sowie dem 6. Sachstandsbericht 2015 (GRDrs 233/2015) zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen und -erweiterungen (Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 7) wird zugestimmt. Damit verbunden ist die Schaffung von 30 Plätzen für unter 3-Jährige, 515 Ganztagsplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie ein Platzausbau bei den 3- bis 6-Jährigen insgesamt von 274 Plätzen. Die Umwandlung von Hortplätzen in Plätze für unter 6-Jährige führt zu einem Platzabbau von 255 Hortplätzen.

2. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen
(Anlage 4, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).


3. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 38,8032 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1 und Liste 2). Das Jugendamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen auf 38,8032 Stellen (0,1129 Stellen in S 13, 12,3814 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 3,7065 Stellen in Entgeltgruppe S 8b für Springkräfte, 19,6428 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,7160 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 0,2436 Stellen in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2017 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 2,15 Stellen in der Entgeltgruppe S 3 gestrichen werden.
Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2018/2019 entschieden.

4. Bei bedarfsgerechter Angebotsumstellung von Kleinkindplätzen in Plätze für 3- bis 6-Jährige bei freien Trägern fördert die Landeshauptstadt Stuttgart den anteiligen Rückerstattungsbetrag der Bundeszuschüsse für Investitionen mit 75 % der anrechenbaren Aufwendungen (vgl. Anlage 6, Liste 1.1).

5. Der dargestellten Finanzierung (Anlage 2, Finanzübersicht) wird zugestimmt.
Die Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zielsetzung der Vorlage ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. über die Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben, berichtet die Vorsitzende. Ebenfalls werden aktuelle Anträge auf Angebotsveränderungen vorgelegt. BMin Fezer weist darauf hin, zu den Anträgen zur Neuverwendung frei gewordener Mittel gebe es in diesem Jahr einen Schwerpunkt im Hinblick auf die Erhaltung und Schaffung von Plätzen für 3- bis 6-Jährige. Bei diesen Plätzen sei man bei einem Versorgungsgrad von über 100 % gut ausgestattet. Allerdings sage dieser stadtweite Versorgungsgrad nicht unbedingt etwas hinsichtlich der Versorgung in den Stadtteilen aus. Eine Versorgung hergestellt zu haben, bedeute nicht, dass es bei dieser guten Versorgung bleibe. Durch den Zuwachs an Kinderzahlen im Bereich der 3- bis 6-Jährigen komme es teilweise zu Engpässen. Die erhöhte Kinderzahl sei auf Zuzüge von Familien und Flüchtlingskinder zurückzuführen - insgesamt 253 Kinder. Zudem konstatiert die Familieninformation zunehmend unterjährige Zuzüge von Familien, die die Schwierigkeit hätten, im laufenden Kindergartenjahr einen Platz für die 4- oder 5-jährigen Kinder zu finden.

Durch die vorgelegten Anträge werden 274 Plätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen, ergänzt die Vorsitzende. Erreicht worden sei dies z. B. dadurch, dass die Hortumwandlung zunächst gezielt für die Schaffung von Ganztags(GT)- und VÖ-Gruppen (Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten) für 3- bis 6-Jährige genutzt werde, insbesondere in Bezirken mit hohem Bedarf wie Weilimdorf, Freiberg, Stammheim und Zuffenhausen. Unter Berücksichtigung der hochgerechneten Entwicklung der Kinderzahlen könne so der statistische Versorgungsgrad mit 104,7 % in den kommenden Jahren gehalten werden. Der statistische GT-Versorgungsgrad bei den 3- bis 6-Jährigen werde sich in den nächsten Jahren aufgrund der bereits beschlossenen Maßnahmen sowie der aktuell vorgelegten Anträge auf rund 71 % verbessern. Durch die vorgelegten Anträge der Träger könnten rund 30 zusätzliche Plätze für die 1- bis 3-jährigen Kleinkinder und durch die beschlossenen Maßnahmen rund 2.200 Plätze geschaffen werden. Die statistische Versorgungsquote bei den Kleinkindern steige dadurch, sofern alle beschlossenen Vorhaben umgesetzt werden und je nach Entwicklung der Kinderzahlen und der Fachkräftesituation, in den nächsten Jahren auf ca. 55,5 %.

Die anfallenden Investitionskosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen können durch nicht benötigte und damit freie Investitionsmittel aus den vorherigen Haushalten finanziert werden (rd. 2,3 Mio. €), informiert BMin Fezer.

StRin Ripsam (CDU) bedankt sich für die umfassende Arbeit der Verwaltung und bemerkt, dass mit Abstimmung und Umsetzung der Vorlage zukünftig 55,5 % der unter 3-jährigen Kinder mit einem Platz versorgt seien. Bei der Ganztagsversorgung für die 3- bis 6-Jährigen könne mit einem Versorgungsgrad von 71,3 % gerechnet werden. Zur Schulkindbetreuung stellt sie eine Frage nach der Anzahl von 45 % für den Bereich der Verlässlichen Grundschule, der Schülerhäuser und der Ganztagesschulen. Für die Hortentwicklung sei in der Vorlage eine Quote von 11,7 % aufgeführt. Ob es sich nicht um 56,7 % handeln müsste, möchte StRin Ripsam wissen. Hierzu unterrichtet Herr Herweg, in Anlage 4 sei aufgeschlüsselt, wie sich die Versorgungszahlen ermitteln ließen. Die 45 % würden sich inklusive der zur Verfügung stehenden Hortplätze verstehen.

Eine weitere Frage von StRin Ripsam bezieht sich auf die Gründe für die Entwicklung des Anstiegs der Zahl der Kindergartenkinder. Dazu erklären die Vorsitzende und Herr Herweg, der Grund seien mehr Geburten, mehr Zuzüge von Familien nach Stuttgart und weniger Wegzüge. Auf eine weitere Frage von StRin Ripsam nach einem Konzept für die Betreuung von Flüchtlingskindern bemerkt die Vorsitzende, eine entsprechende Vorlage befinde sich in Arbeit und werde im Dezember vorgestellt. Mit den Trägerspitzen, so Herr Herweg, sei man diesbezüglich in regem Fachaustausch. Aktuell gebe es eine Warteliste mit 220 Kindern, wovon ein Drittel Kinder mit Fluchterfahrung seien. Diese Liste werde nach Stadtteilen ausgewertet. Mit der kommenden Vorlage werde auf diese Bezirke reagiert, über Angebotsveränderungen Plätze für 3- bis 6-Jährige zu schaffen.

StRin Ripsam schildert, sie verstehe nicht, dass einzelne Vorhaben (s. Anlage 6) wie die Rominger-Krippe in Stuttgart-Nord und die Kita des elementi-Bildungshauses am Wallgraben in Vaihingen nicht befürwortet worden seien bzw. keine Baugenehmigung erhalten hätten. Es sei schwierig, diesen Sachverhalt der Bevölkerung zu erklären. Frau Wagner geht auf die Liste der nicht befürworteten Anträge ein. Die Rominger-Krippe konnte nicht befürwortet werden, da es sich um eine neue 6-gruppige Kita handle. Einrichtungen in dieser Größe würden ausschließlich zu den Haushaltsberatungen beraten. Der Bedarf an Kinderbetreuung sei in Stuttgart-Nord zu den üblichen Öffnungszeiten durch die vorhandenen Kitas bzw. durch die beschlossenen Vorhaben ausreichend gedeckt. Das Vorhaben Rominger-Krippe sei perspektivisch eine 24 Stunden-Kita. Hierzu sei im letzten Haushalt entschieden worden, dass die Träger das Bundesprogramm Kita-plus in Anspruch nehmen sollten. Die Rominger-Krippe habe allerdings keinen Zuschlag für diese Form der Betreuung erhalten. Bei dem elementi-Bildungshaus sei festgestellt worden, dass sich dieses Vorhaben weit über den Investitionskosten bewege, die im Rahmen des Sachstandsberichts befürwortet werden konnten. Bezogen auf die Betriebsmittel seien nicht ausreichend freie Mittel vorhanden. In Vaihingen dagegen sei man bei der Versorgung durch die Fertigbau-Kita sehr gut aufgestellt.

Der Sachstandsbericht beinhalte die zur Verfügung stehenden Mittel durch nicht umgesetzte Vorhaben. Die frei gewordenen Betriebskostenmittel würden nicht zur Finanzierung aller beantragten Vorhaben ausreichen, erklärt Frau Wagner auf Nachfrage von StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE). Die Betriebskosten im Jahr 2017 könnten durch nicht verbrauchte Mittel der Betriebskostenpauschale gedeckt werden, bemerkt die Vorsitzende. Die anfallenden Betriebskosten könnten allerdings nur zum Teil über freie Mittel finanziert werden. Der darüber hinaus erforderliche Finanzierungsbedarf in 2018 und ab dem Jahr 2019 werde als Vorbelastung bei der Haushaltsaufstellung 2018/2019 berücksichtigt.

StRin Ripsam äußert, sie könne nicht nachvollziehen, dass die Einrichtung von Betriebskitas abgelehnt worden sei, da nicht ausreichend Betriebskostenmittel vorhanden seien. Herr Herweg stellt klar, es stehe ein Budget aufgrund nicht umgesetzter Vorhaben zur Verfügung. Darüber hinaus gebe es keinen finanziellen Spielraum.

Die Vorlage könne zu Vergleichszwecken mit den Vorjahren herangezogen werden, bemerkt lobend StR Lazaridis (90/GRÜNE). Man erkenne, was die Stadt und die freien Träger in der Kinderbetreuung in den letzten Jahren geleistet hätten. Zwischen "echten Plätzen" und "virtuellen Plätzen" herrsche seiner Meinung nach allerdings eine Diskrepanz, wenn eine Versorgungsquote von 104,7 % ausgewiesen werde und gleichzeitig 220 Kinder derselben Altersgruppe keinen Betreuungsplatz hätten. Diese Tatsache erwähnt auch StRin Vowinkel (SPD). Auf eine Frage von StR Lazaridis nach Transfer-Kitas äußert die Vorsitzende, die Verwaltung werde einen Vorschlag im nächsten Jugendhilfeausschuss mit ganz spezifischen Angeboten für Flüchtlingskinder in der Kindertagesbetreuung unterbreiten. Die Vorlage zum Thema Transfer-Kitas sei so gut wie fertig.

Das Hauptproblem bei der Kitaplatzgewinnung sei der Fachkräftemangel, stellt StR Lazaridis fest. Diesem müsste über eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten über die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) und über die Beibehaltung des "Tarif Plus" entgegengewirkt werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie Teilzeitkräfte motiviert werden könnten, auf Vollzeit umzusteigen. Zudem spreche er sich für ein zentrales Anmeldeverfahren aus und meint: "Wir müssen uns ehrlich machen, auch gegenüber den Eltern". Auf eine weitere Frage dieses Stadtrats und von StRin Vowinkel nach dem Stand der aktuell unversorgten Flüchtlingskinder und nach einem zeitnahen Konzept für diese Gruppe antwortet die Vorsitzende, eine Vorlage zur Versorgung von Flüchtlingskindern und eine weitere zur zentralen Vormerkliste seien in Arbeit. Die Vorlage könne nicht ohne den Flüchtlingsbericht und nicht ohne die Personalgewinnung diskutiert werden, argumentiert StRin Vowinkel. Es sollten entsprechende Anreize für Teilzeitkräfte, wie z. B. eine Großstadtzulage, auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus erkundigt sie sich, was mit den Systembauten bei Nichtbesetzen der Erzieherstellen geschehe, da diese nur für eine bestimmte Dauer als Kita errichtet worden seien. Im weiteren Verlauf äußert sie Unverständnis, dass die Eigenbetriebe keine Betriebskitas installieren würden.

StR Walter (SÖS-LINKE-PluS) und StR Klingler (AfD) sprechen sich für weitere Personalgewinnungsmaßnahmen mit entsprechenden Anreizen aus. Die Beibehaltung des Tarif Plus in der bisherigen Höhe ist für StR Walter und Herrn Schulze-Gronemeyer maßgeblich. Zu der zentralen Platzvergabe interessiert Herrn Schulze-Gronemeyer die weitere gemeinsame Vorgehensweise der Verwaltung und der freien Träger. Dazu erklärt die Vorsitzende, man sei an einer gemeinsamen Vormerkliste dran. Sie begrüßt ausdrücklich die Hinentwicklung der freien Träger zu einer gemeinsamen Vormerkliste für Kitaplätze.

StR Klingler äußert sich im weiteren Sinne zur Bundespolitik und meint, durch eine Änderung der Bundesgesetzgebung Beschäftigungsmöglichkeiten für Erzieherinnen und Erzieher zu erreichen. Herr Schulze-Gronemeyer plädiert für eine flächendeckende Einführung des Jobtickets für Erzieherinnen und Erzieher. Eine Leitungsfreistellung sei für ihn darüber hinaus sehr wichtig, um die PIA-Auszubildenden gut in der Praxisphase zu begleiten.

Herr Wohlfahrt kritisiert die Planzahlen der Verwaltung und regt eine Elternbefragung an. Zu den Vorhaben, die nicht wie geplant umgesetzt werden, erkundigt er sich nach dem Stadtbezirk Stuttgart-Nord, warum die Investitionskosten so hoch gewesen bzw. die Betriebsmittel nicht vorhanden gewesen seien. Die Vorsitzende bemerkt, es sei bei vorhandenen Ressourcen nicht möglich, jedem Elternhaus seine Wunschkita zu ermöglichen. Das hätte in manchen Stadtteilen eine Überversorgung und in anderen Stadtteilen eine Unterversorgung zur Folge. Eltern bräuchten eine gewisse Flexibilität bei der Kinderbetreuung. Herr Biermann äußert sich zur Armutsprävention und fragt nach entsprechenden Daten, damit arme Kinder auch den gleichen Zugang hätten. Anknüpfend interessiert ihn der Zielwert bei der Schulkindbetreuung und ob von der Anzahl der ganztags betreuten Kinder in der Kita auf die Anzahl der Kinder in der Schulkindbetreuung geschlossen werden könne. Herr Gerstlauer verweist auf den Mangel an Erziehern/-innen im Stadtbezirk Stuttgart-Nord. Grundsätzlich gebe es bei den Erziehern/-innen eine erhöhte Fluktuation, z. B. durch unterschiedliche Zulagen verursacht, was eine Konkurrenzsituation unter den Trägern begründe. Er bitte die Verwaltung, Träger zu übernehmen, die aufgrund von nicht besetzten Erzieherstellen eine Kita aufgeben müssten.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es heute nicht um Platzverteilung, Qualität und Personalgewinnung geht, diese Themen würden von der Verwaltung allerdings nicht vernachlässigt. Heute gehe es ausschließlich um den Ausbau von Plätzen. Die Personalgewinnung von Fachkräften werde im nächsten JHA beraten. Sie weist den Ausdruck "virtuelle Versorgung" entschieden zurück. Es handle sich um seriöse Planzahlen. Herr Herweg erläutert, bei der Vorlage und in den Ausführungen handle es sich um den statistischen Versorgungsgrad. Diese Zahlen seien seriös berechnet, lägen allerdings in der Zukunft.

Frau Dr. Heynen bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamts und beim JHA dafür, was in den letzten Jahren geleistet worden ist. In Bezug auf die Kita-Anmeldung unterrichtet sie, dass in die Förderrichtlinien mit aufgenommen worden sei, dass sich künftig alle Träger an einem zentralen Anmeldeverfahren beteiligen. Zum Thema Flüchtlinge weist die Jugendamtsleiterin darauf hin, dass es sich in der Vorlage um die Sichtweise des städtischen Trägers und nicht um die aller Träger handelt. Viele Kinder aus den Flüchtlingsunterkünften würden in Regelkitas aufgenommen. Allerdings gebe es die Flüchtlingsunterkunft in der Tunzhofer Straße, in der nicht alle Kinder aufgenommen werden konnten. Dazu werde es eine weitere Vorlage geben, die aktuell noch mit dem Referat WFB abgestimmt werden müsse.

BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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