Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 72/2019
Stuttgart,
04/04/2019



Investitionszuschuss für Kinder in Stuttgart gGmbH, Wankelstr. 1, 70563 Stuttgart - Umbaumaßnahme nach Wasserschaden in der Kita, Curiestr. 5, 70563 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.05.2019
20.05.2019



Beschlußantrag:

1. Die Kinder in Stuttgart gGmbH, Wankelstr. 1, 70563 Stuttgart erhält für Umbaumaßnahmen nach einem Wasserschaden in der Kindertageseinrichtung, Curiestr. 5, 70563 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 407.597,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 407.597,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.


Begründung:


Durch zwei starke Regenfälle (22.05.2018 und 01.06.2018) sind im Erdgeschoss der Einrichtung große Wasserschäden entstanden. Die Ursachen sind vielfältig. Die Siebträger in den Ablaufschächten vor dem Treppenhaus waren durch Blätter und Äste verstopft. Die Abflussrohre haben die immensen Wassermassen nicht im ausreichenden Maße abführen können. Zudem wurde festgestellt, dass eine Fassadenrinne an der Hauswand fehlt, um das stehende Wasser ordnungsgemäß abzuführen.

Im Schadensgutachten wurde zudem ein Schimmelbefall an den betroffenen Stellen und unter dem Doppelboden in den Räumen der Kindertagesstätte festgestellt. Zunächst wurde die Hälfte der Einrichtung wegen des Wasserschadens gesperrt und der vom Wasser aufgequollene Boden und Wände abgerissen. Dann wurde leider festgestellt, dass in der gesamten Kindertagesstätte ein Schimmelbefall im doppelten Boden vorliegt. Dieser hat sich aufgrund der fehlerhaften Fassadendichtung über die Jahre hinweg entwickelt.
Nach Aussage der Gebäudeeigentümerin hat das Gutachten ergeben, dass eine Teil-sanierung zu aufwändig und aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich ist. Deswegen muss die grundlegende Sanierung erfolgen. Tragende und brandschutzrelevante Bauteile wurden durch den Wassereinbruch in ihrer Funktion nicht geschädigt und sind daher von der Maßnahme nicht betroffen.

Folgende Maßnahmen wurden eingeleitet:
Von der Versicherung wird lediglich der Zeitwert der Einrichtungsgegenstände ersetzt. Der genaue Leistungsumfang der Versicherung liegt voraussichtlich erst im April/Mai 2019 vor. Die tatsächliche Versicherungsleistung wird bei der Festsetzung des Zuschusses berücksichtigt.

Im Zuge der Grundsanierung erfolgen zudem nutzerspezifische Anpassungen, wie z.B.
Stellungnahme Hochbauamt

Ein größerer Wasserschaden wurde vom Träger zum Anlass für einen größeren Umbau der gemieteten Räumlichkeiten genommen, um die viergruppige Einrichtung an aktuelle Anforderungen anzupassen. Laut Träger beziehen sich die zur Bezuschussung angemeldeten Kosten auf kitaspezifische Einbauten, die nicht im Zuge der Schadensregulierung durch Versicherung und Vermieter übernommen werden können.

Anpassungen erfolgten im Bereich der Sanitärinstallation, der Beleuchtung, der Kücheneinrichtung sowie bei den Außenanlagen. Außerdem wurde die Raumakustik verbessernde Maßnahmen durchgeführt.





Nach Aufteilung der vom Träger gemeldeten Kosten entsprechend der Zuordnung bei städtischen Projekten ergibt sich folgende Kostenaufteilung gem. DIN 276:

KG 300 (einschl. Garderoben)
142.800,00 Euro
KG 400
145.085,19 Euro
KG 500
39.925,04 Euro
KG 600
151.573,87 Euro
KG 700
95.651,91 Euro
Gesamt
575.036,01 Euro

Die Überprüfung der vom Träger genannten Kosten ergab, dass die Aufwendungen in den Kostengruppen 300-500 und 700 vergleichbar sind mit anderen derartigen Bauvorhaben.

Die Kosten in KG 600 für die Ausstattung erscheinen zwar ebenfalls plausibel, liegen jedoch über dem Kostenansatz einer vergleichbaren viergruppigen städt. Einrichtung.
v

Der Kostenansatz für eine viergruppige Einrichtung liegt bei 120.000,00 Euro. Daraus ergibt sich ein anerkannter Gesamtaufwand i.H.v. 543.362,13 Euro. Der max. Zuschuss beträgt somit gerundet 407.597,00 Euro.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme wurden keine separaten Mittel veranschlagt. Eine Mittelanmeldung kann erst zum Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgen. Deshalb soll der Zuschuss aus dem „Zusätzlichen Budget“ für den Kitaausbau (GRDrs 697/2017 und Antrags-Nr. 329/2017) vorfinanziert werden. Der Zuschuss dient dem Erhalt der Betreuungsplätze, die sonst gefährdet wären.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
575.036,01 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss

(gerundet)

max. 407.597,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt Noch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Kostenschätzung

Kostenschätzung

KG
Maßnahme
Betrag
100
Grundstück
0,00 €
200
Herrichten und Erschließen
0,00 €
300
Bauwerk-Baukonstruktion
73.780,00 €
400
Bauwerk-Technische Anlagen
191.9495,19 €
500
Außenanlagen
39.925,04 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
174.183,87 €
700
Baunebenkosten
95.651,91 €
-
Sonstige Kosten/Unvorhergesehenes
0,00 €
Gesamtkosten
575.036,01 €





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