Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 958/2019
Stuttgart,
09/27/2019


3. Haushaltspaket Mobilität



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikEinbringungöffentlich01.10.2019

Bericht:

Im Jahr 2013 hat die Landeshauptstadt Stuttgart den Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ in seiner ersten Fassung erarbeitet und verabschiedet. Darin wurden in neun Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart identifiziert, dokumentiert und priorisiert. In einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess wurden diese neun Handlungsfelder im Laufe der Zeit durch weitere konkrete Maßnahmen ergänzt.

Der Aktionsplan baut dabei unter anderem auf folgenden Planwerken und Ansätzen auf: Flächennutzungsplan (FNP), Luftreinhalteplan (LRP), Lärmminderungsplan (LMP), Nahverkehrsplan (NVP), Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP), Klimaschutzkonzept (KLIKS) und Stadtentwicklungskonzept (STEK) sowie das Verkehrsentwicklungskonzept (VEK) 2030.

Der Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ formuliert den Handlungsrahmen und definiert konkrete Maßnahmen, mit denen die Ziele nachhaltiger Mobilität für und in der Landeshauptstadt Stuttgart erreicht werden können. Der Aktionsplan ist gemeinsam mit dem VEK planerische und strategische Grundlage des Verwaltungshandelns für die nächsten Jahre in diesem sehr komplexen Themenfeld.

Das Thema Mobilität ist eine zentrale Daueraufgabe jeder Kommune. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat daher unter Vorsitz von Oberbürgermeister Fritz Kuhn zusammen mit den jeweiligen Fachreferaten und -ämtern von Oktober 2016 bis Februar 2017 die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes erarbeitet, die vom Ausschuss für Umwelt und Technik der Landeshauptstadt Stuttgart mit breiter Mehrheit am 18.07.2017 in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen wurde.

Die 1. Fortschreibung des Aktionsplans ist gleichermaßen Bestandsaufnahme und konsequente Weiterentwicklung konkreter Maßnahmen für eine nachhaltigere Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Strategie des Aktionsplans ist längerfristig ausgerichtet und kombiniert stadtplanerische Instrumente mit der Verkehrsplanung, dem Verkehrsmanagement und der Infrastrukturpolitik. Im Zentrum des Aktionsplans steht eine hohe Qualität des öffentlichen Raums durch intensive Förderung der Innenentwicklung und eine Stadt der kurzen Wege.

Koordiniert vom Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität (S/OB) wurde zur Beratung des Doppelhaushaltes 2016/2017 mit der GRDrs. 789/2015 und zum Doppelhaushalt 2018/2019 mit GRDrs. 924/2017 das 1. bzw. 2. Haushaltspaket Mobilität als fach- und ämterübergreifendes Maßnahmenbündel mit allen wichtigen und haushaltsrelevanten Themen zur Nachhaltigen Mobilität geschnürt. Schwerpunkte waren dabei u.a. die Luftreinhaltung, die Elektromobilität und der Fuß- und Radverkehr. Inhaltlich wurde dabei auf die bereits zur Beratung in die Gremien eingebrachten Gemeinderatsdrucksachen und Stellenplananträge verwiesen.

Die Umsetzung der im Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ ausgewiesenen innovativen Projekte und Maßnahmen erfordert wegen der hohen Komplexität eine enorme Kraftanstrengung aller beteiligten Stellen. Über die Umsetzung bzw. den Sachstand der beschlossenen Maßnahmen wurde der Gemeinderat letztmals mit der GRDrs. 153/2019 umfassend informiert.

Zur Unterstützung und Beschleunigung der Ziele des Aktionsplanes „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ hat die Verwaltung mit der Vorlage dieser Gemeinderatsdrucksache zum Doppelhaushalt 2020/2021 wieder ein umfangreiches, ausgewogenes und ehrgeiziges Haushaltspaket Mobilität geschnürt, das 3. Haushaltspaket Mobilität. Alle darin aufgeführten Positionen wurden in den Verwaltungsentwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 aufgenommen.

Mit dem vorliegenden 3. Haushaltspaket Mobilität investiert die Landeshauptstadt Stuttgart in alle Bereiche der nachhaltigen Mobilität und deren Rahmenbedingungen. Der Schwerpunkt liegt in diesem Doppelhaushalt eindeutig beim Radverkehr und schafft so Anreize für weniger Fahrten des motorisierten Individualverkehrs. Dazu hat der Gemeinderat bereits finanzielle Grundsatzbeschlüsse gefasst.

In dieser Zusammenstellung sind Aufwendungen aus dem Handlungsfeld 2: Öffentlicher Personennahverkehr und Handlungsfeld 5: Mobilität in der Region, die bei den jeweiligen Aufgabenträgern SSB bzw. VRS zu veranschlagen sind, nicht enthalten.

Unabhängig davon muss die gesellschaftliche Debatte über mehr Lebensqualität für eine urbane Metropole, in der alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gleichberechtigt sind, konsequent fortgesetzt werden. Hierzu sind neben attraktiven Angeboten unter anderem auch Informationskampagnen zu Verhaltensänderungen und für einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung vorgesehen.

Das 3. Haushaltspaket Mobilität enthält die mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 von Oberbürgermeister Fritz Kuhn veranschlagten zusätzlichen Haushaltsmittel, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ stehen. Die bisherigen, regulären Budgetansätze bleiben davon unberührt und sind in diesem Haushaltspaket ausdrücklich nicht enthalten. Gleiches gilt auch für die mit den vorangegangenen Haushaltspaketen zur Mobilität (vgl. GRDrs. 789/2015 und GRDrs. 924/2017) begonnenen Maßnahmen bzw. daraus als Daueraufgabe anerkannten Budget-ansätze. Diese betragen im Ergebnishaushalt des DHH 2020/2021 4.731.000 € (inkl. 218.000 € aus GRDrs 789/2015) bzw. 4.355.000 € (inkl. 218.000 € aus GRDrs 789/2015) und im Finanzhaushalt 3.701.000 € (inkl. 100.000 € aus GRDrs 789/2015) bzw. 2.350.000 € (inkl. 100.000 € aus GRDrs 789/2015).

Auch das für diese Aufgaben bereitgestellte Personal steht mit einem Stellenumfang von rund 30 Stellen dafür weiterhin zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Handlungsfeld 1: Intermodalität und Vernetzung
Mobilitätsberatung und betriebliches Mobilitätsmanagement; vgl. GRDrs. 913/2019 - AfU
75
75
75
75
75
Weiterentwicklung der IVLZ: Paket 1 - Erneuerung der Fahrstreifensignalisierung Talstraße (FSS); vgl. GRDrs. 283/2019 - TBA
120
Weiterentwicklung der IVLZ: Paket 4 - Erneuerung der ersten Generation Kameras (VBK); vgl. GRDrs. 283/2019 - TBA
20
Weiterentwicklung der IVLZ: Paket 5 - Erneuerung Leitraumtechnik der IVLZ (LEIT); vgl. GRDrs. 283/2019 - TBA
30
Handlungsfeld 2: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Kostenloses SeniorenAbo bei Rückgabe des Führerscheins (angelegt auf zwei Förderjahre, die sich auf zwei DHH Jahre erstrecken) Projektbeginn Juli 2020, Projektende Juni 2022, Evaluation in Vorbereitung des DHH 2022/2023; vgl. GRDrs. 832/2019 - AföO
360
294
98
Handlungsfeld 4: Stadteigene Mobilität
Verschiedene Maßnahmen für das betriebliche Mobilitätsmanagement der Landeshauptstadt Stuttgart als Ausfluss der durchgeführten städtischen Mitarbeiterbefragung – Umsetzungsmaßnahmen vor Ort; vgl. GRDrs. 898/2019 - HPA
125
125
Umstellung des städtischen Fuhrparks auf alternative Antriebe, Projektbündelung und -steuerung, Durchführung von Versuchen zur E-Mobilität/Ladeinfrastruktur für den gesamten Fuhrpark; Finanzierung von 1,0 Stelle in EG 12 über Leistungsentgelt LHS - AWS
83
83
Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Straßenerhaltung - „Erneuerung und Unterhaltung"; vgl. GRDrs. 566/2019 - TBA
2.000
2.000
2.000
2.000
2000
Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)
Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Landeshauptstadt Stuttgart – Analyse des vorhandenen Radverkehrskonzeptes, Mängelanalyse der umgesetzten Radverkehrsanlagen, Fortschreibung des Netzes mit konkreten Vorschlägen zur Konzepterweiterung und Streckendimensionierung; vgl. GRDrs. 947/2019 - AfSW
100
150
Vergaben zu Einzelprojekten (Detailprüfungen, Leistungsfähigkeitsuntersuchungen, etc.), Grundlagedaten für den Radverkehr (Zählungen, Erarbeitung eines Verkehrsmodells), Planungsmittel Umgestaltung Hedelfinger Platz im Zusammenhang mit der Hauptradroute 2; vgl. GRDrs. 947/2019 - AfSW
275
175
175
175
175
Überwachung Falschparker; Verkehrsüberwacher mit Ab-schleppbefugnis speziell für Radverkehr, im Rahmen der fortgeschriebenen Abschlepp-konzeption mit Rad in Innen- und Außenbezirken unterwegs; vgl. GRDrs. 993/2019 - AföO
49
13
Autofreier Sonntag (Fortsetzung); vgl. GRDrs. 827/2019 – S/OB
570
570
Winterdienst auf Radwegen; Finanzierung von 6,0 Stellen (Lkw-Fahrer) in EG 6 über Leistungsentgelt LHS - AWS
219
219
Handlungsfeld 9: Öffentlichkeitsarbeit
Bewerbung der Landeshauptstadt Stuttgart um die Ausrichtung der Urban Future Global Conference; vgl. GRDrs. 741/2019 – S/OB
50
320
230
Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, Internetplattform, öffentliche Kampagnen (Fahrradaktionstage, RadSternfahrt-BW, STADTRADELN, RadKULTUR, Werbemittel, Sicherheitskampagnen, Kommunikationskampagne), Einrichtung Telearbeitsplatz; vgl. GRDrs. 947/2019 - AfSW
167,5
164
164
164
164
Finanzbedarf Ergebnishaushaushalt gesamt
4.073,5
4.188
2.742
2.414
2.584
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Handlungsfeld 1: Intermodalität und Vernetzung
Weiterentwicklung der IVLZ: Paket 1 - Erneuerung der Fahrstreifensignalisierung Talstraße (FSS); vgl. GRDrs. 283/2019 - TBAMöglicher Baubeginn im Jahr:2021
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2022
Summe202020212022202320242025 ff.
TEURTEURTEURTEURTEURTEURTEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
3.000
100
300
1.600
1.000
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
3.000
100
300
1.600
1.000
Weiterentwicklung der IVLZ: Paket 2 - Erneuerung des Leitsystems NeckarPark (PVLS); vgl. GRDrs. 283/2019 - TBAMöglicher Baubeginn im Jahr:2022
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2024
Summe202020212022202320242025 ff.
TEURTEURTEURTEURTEURTEURTEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
2.610
30
200
800
1.000
580
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
2.610
30
200
800
1.000
580
Weiterentwicklung der IVLZ: Paket 3 - Erneuerung und Vervollständigung der Verkehrstechnik zur Entfluchtung im NeckarPark (EFLU); vgl. GRDrs. 283/2019 - TBAMöglicher Baubeginn im Jahr:2022
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2024
Summe202020212022202320242025 ff.
TEURTEURTEURTEURTEURTEURTEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
1.320
20
100
400
600
200
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
1.320
20
100
400
600
200
Weiterentwicklung der IVLZ: Paket 4 - Erneuerung der ersten Generation Kameras (VBK); vgl. GRDrs. 283/2019 - TBAMöglicher Baubeginn im Jahr:2021
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2022
Summe202020212022202320242025 ff.
TEURTEURTEURTEURTEURTEURTEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
500
30
150
170
150
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
500
30
150
170
150
Weiterentwicklung der IVLZ: Paket 5 - Erneuerung Leitraumtechnik der IVLZ (LEIT; vgl. GRDrs. 283/2019 - TBAMöglicher Baubeginn im Jahr:2020
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2021
Summe202020212022202320242025 ff.
TEURTEURTEURTEURTEURTEURTEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
750
200
350
150
50
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
750
200
350
150
50
Handlungsfeld 2: ÖPNV
Ausbau Barrierefreiheit an Bushaltestellen – Fortsetzung und Intensivierung des Ausbaus zur Umsetzung aller prioritären Haltestellen (ca. 75 Haltestellen) des Nahverkehrsplans (NVP) 2023; keine GRDrs. zum Haushalt geplant - TBAMöglicher Baubeginn im Jahr:2020
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2020 ff.
Summe
2020
2021
2022
2023
2024
2025 ff.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
2.600
200
800
800
800
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
2.600
200
800
800
800
Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Erneuerung der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, Umstellung von drei Anlagen pro Jahr auf laserbasierte Technik mit geringerer Störanfälligkeit; keine GRDrs. zum Haushalt geplant - AföOMöglicher Baubeginn im Jahr:2020
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2020 ff.
Summe
2020
2021
2022
2023
2024
2025 ff.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
500
250
250
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
500
250
250
Kreisverkehr Seeblickweg /Benzenäckerstraße – neugereut; vgl. GRDrs. 342/2017 in Verbindung mit der GRDrs. 532/2018 - TBAMöglicher Baubeginn im Jahr:2021
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2021
Summe
2020
2021
2022
2023
2024
2025 ff.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
1.932
158
1.056
718
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
1.932
158
1.056
718
Kreisverkehr Hedelfinger Straße / Otto-Konz-Brücken – Wangen -, mit Anschluss Kesselstraße an Otto-Konz-Brücken*; vgl. Hauptradroute 2 - TBAMöglicher Baubeginn im Jahr:2021
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2022
Summe
2020
2021
2022
2023
2024
2025 ff.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
2.968
159
1.590
1.219
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf *
2.968
159
1.590
1.219
* Diese Maßnahme wurde versehentlich nicht in der grünen Liste / Verwaltungsentwurf aufge- nommen, wird aber von der Verwaltung zur Aufnahme in den Haushalt ausdrücklich empfohlen.
Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)
Radwege
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur - Erhöhung der Radwegepauschale auf 20 €/Einwohner; vgl. GRDrs. 947/2019 - TBA
Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
2020
2021
2022
2023
2024
2023 ff.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
8.000
2.000
2.000
2.000
2.000
Davon bereits bereitgestellt
Finanzbedarf
8.000
2.000
2.000
2.000
2.000
Finanzbedarf
Finanzhaushalt gesamt
24.180
3.147
6.796
7.857
5.600
780
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):

Die nachstehenden Nummern der Stellenplananträge (STPA) bezieht sich auf die laufende Nummerierung in der Gesamtliste Stellenplan zum Doppelhaushalt 2020/2021


Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
STPL 2020
STPL 2021

Handlungsfeld 1: Intermodalität und Vernetzung
Gesamtstädtische Koordination, Steuerung und Vernetzung sämtlicher Aktivitäten im Themenfeld neue und innovative Mobilität („Koordinierungsstelle Neue Mobilität“); vgl. STPA 210/2019 - S/OB
1,0/EG 13
Ausweitung Mobilitätsberatung und Betriebliches Mobilitätsmanagement; vgl. GRDRs. 913/2019 und STPA 3515/2019 - AfU
0,5/EG 8
Wirkungsanalyse und Datenerhebung für die Beratung und Begleitung von Maßnahmen mit verkehrlicher Wirkung; vgl. STPA 2035/2019 - AföO
1,0/EG 11
(Wegfall KW-Vermerk)
Konzeption, Planung und Weiterentwicklung sowie Systembetreuung der Verkehrsmanagementsysteme; vgl. STPA 4115/2019 - AföO
1,0/EG 12
Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Steuerungs- und Lenkungsstrategien; STPA 4110/2019 - AföO
1,0/EG 11

Handlungsfeld 2: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Neue Mobilitätsservices und on-demand Angebote (Flixbus, Clever Shuttle, Firmenshuttles, Rollstuhltaxen, ETAP, o.ä.) - Beratung und Genehmigungsverfahren sowie Beschwerdestelle und Rechtsverfahren; STPA vgl. 1815/2019 - AföO
1,5/A 10
Kostenloses SeniorenAbo bei Rückgabe des Führerscheins; vgl. STPA 1820/2019 - AföO
1,0/EG 7
(mit KW-Vermerk bis 01/2023)

Handlungsfeld 4: Stadteigene Mobilität
Stadteigenes betriebliches Mobilitätsmanagement - Nachhaltige Stabilisierung der bisher aufgebauten Strukturen; STPA 855/2019 - HPA
1,0/A 12

Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Parkraummanagement - Fortführung als Daueraufgabe; vgl. STPA 2040/2019 und 2055/2019 - AföO
1,0/A 12
(Verlängerung KW-Vermerk bis 01/2022)
1,0/A 11
(Verlängerung Wegfall KW-Vermerk bis 01/2022)
Straßenerhaltung - Erneuerung, Unterhaltung; vgl. STPA 4140/2019 und 4145/2019 - TBA
1,0/EG 6
1,0/EG 12

Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)
Autofreier Sonntag; vgl. GRDrs. 827/2019 (Ermächtigung) und STPA 215/2019 – S/OB
0,5/EG 11
Planer- und Techniker für den Ausbau des Hauptradroutennetzes; vgl. STPA 3710/2019 AfSW
1,0/EG 12
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Kreative Sondernutzungen im öffentlichen Raum (Parklets, Wanderbaumalle, temporäre Spielstraßen, Stadtlücken, Kultur im öffentlichen Raum, etc.); vgl. STPA 1755/2019 - AföO
1,5/A 11
Radschulwegpläne; vgl. STPA 1750/2019 - AföO
0,5/A 11
(mit KW-Vermerk bis 01/2022)
Beratung und Genehmigung von Großveranstaltungen (Radverkehr, autofreier Sonntag, etc.); vgl. STPA 1760/2019 - AföO
1,0/A 11
Leitung Radteam, Vorbereitung Standards, Teilnahme an Gremien/Sitzungen; vgl. STPA 1765/2019 - AföO
1,0/A 12
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Planungen Infrastruktur; verkehrliche Begleitung der Planungen und Anordnungen vor Baubeginn; vgl. STPA 1770/2019 - AföO
1,5/A 11
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Planungen Infrastruktur; verkehrliche Begleitung der Planungen und Anordnungen vor Baubeginn; vgl. STPA 1775/2019 - AföO
2,0/EG 12
(KW-Vermerk bis 01/2024)
"Radar" bzgl. Mängel, Gefährdungssituationen; Überprüfung und unverzügliche Beseitigung von Gefahrenquellen bei Unfällen mit Rad- und Fußgängerbeteiligung; vgl. STPA 1780/2019 - AföO
2,0/A 11
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Sicherheitskampagne / Sensibilisierung; Verkehrssicherheitsprävention, öffentliche Kampagne zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer; vgl. STPA 1785/2019 - AföO
1,0/A 11
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Beratung bei Baustellenplanung, Genehmigungsverfahren, Standards Baustelleneinrichtungen, Beschwerden, Abnahme Signalanlagen; vgl. STPA 1790/2019 - AföO
1,0/EG 12
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Überprüfung von Radverkehrsplanungen mit Qualitätsstandards (Radroutennetz und Kreuzungen), Anpassung von Strategien der Verkehrssteuerung; vgl. STPA 1795/2019 - AföO
1,0/EG 13
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Überwachung Falschparker; Verkehrsüberwacher mit Abschleppbefugnis speziell für Radverkehr, mit Rad in Innen- und Außenbezirken unterwegs; vgl. STPA 1805/2019 - AföO
8,0/EG 6
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Einsatzleitzentrale Abschleppen; vgl. STPA 1810/2019 - AföO
1,0/EG 8
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur - Erhöhung der Radwegepauschale – Umsetzung und Bauausführung; vgl. STPA 4135/2019 - TBA
2,0/EG 12
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Handlungsfeld 9: Öffentlichkeitsarbeit
Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit (Internetplattform, öffentliche Kampagnen), Aufstockung einer vorhandenen Stelle auf 100%, verbunden mit der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes; vgl. STPA 3705/2019 – AfSW
0,5/EG 12
(KW-Vermerk bis 01/2024)
Stellenbedarf gesamt
37,5
Alle Fachämter weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich infolge der erforderlichen Stellenzuwächse das ohnehin bestehende und bekannte Problem der Personalunterbringung drastisch verstärken wird. Es ist daher eine zeitnahe und sinnvolle Abhilfe mit Bezug auf jeden einzelnen zusätzlichen Arbeitsplatz erforderlich, da ansonsten die jeweils neu geschaffenen Stellen nicht besetzt werden können.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Fritz Kuhn


Anlagen:


<Anlagen>

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