Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
684/2018
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 05.10.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Vaas (Stadtkäm)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Beteiligungsbericht 2017 der
Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.09.2018, GRDrs 684/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Ein Exemplar des Beteiligungsberichts 2017, die Anlage der Mitteilungsvorlage, befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.


Von Herrn Vaas wird einführend vorgetragen, mit dem Beteiligungsbericht 2017 werde zum 25. Mal dieser Bericht vorgelegt. Insgesamt sei das städtische Beteiligungsportfolio weiterhin sehr stabil. Im Jahr 2017 sei die BioRegio an die Region übertragen worden, und neu hinzugekommen sei die IBA, deren Entwicklung mit Spannung verfolgt werde. Auch in Zukunft werde es sicherlich Änderungen geben. So werde die Stadt ab 01.01.2019 die Mehrheit an der Netzgesellschaft (74,9 %) übernehmen. Damit würden die Besitz- und die Betreibergesellschaft der Netze fusioniert. Des Weiteren werde mit der Region die Gründung der regionalen Breitbandgesellschaft vorbereitet.

Insgesamt habe sich der Umsatz der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe auf rund 1,7 Mrd. € belaufen (Bilanzvolumen rund 5,7 Mrd. €). Die Eigenkapitalquote betrage weiterhin 33 %.

Im Beteiligungsbereich würden 384 Mio. €/Jahr investiert. Bei diesem sehr hohen Investitionsvolumen seien die SSB mit 62 Mio. €, die Stadtentwässerung mit 46 Mio. €, die Netze mit 23 Mio. €, der Messestandort sowie die medizinischen Einrichtungen des Klinikums Stuttgart (41 Mio. €) besonders zu erwähnen. Die Mitarbeiterschaft umfasse rund 12.000 Mitarbeiter/-innen (ohne LBBW).

Versucht worden sei, bei den Berichtsinhalten das hohe Niveau der letzten Jahre zu halten. Im heute vorgelegten Bericht habe man sich bemüht, die Relationen zum Stadthaushalt darzustellen (siehe wesentliche Kennzahlen Berichtsseiten 18 ff.). Zudem sei dies, einem Wunsch der Unternehmen nachkommend, entsprechend dargestellt worden. Insgesamt werde davon ausgegangen, dass der Bericht ein gutes Nachschlagewerk für den Gemeinderat darstellt.

StR Rudolf (CDU, StRin Münch (90/GRÜNE), StR Lutz (SPD), StRin Yüksel (FDP) und StR Klingler (BZS23) bedanken sich für den Bericht und werten dessen Inhalte positiv. Von StR Lutz wird hervorgehoben, dass die Kernaufgaben der Beteiligungsunternehmen wichtige Aspekte der städtischen Daseinsvorsorge abdecken. Auch StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) bedankt sich für das umfangreiche Nachschlagewerk. Dieses sei ein gutes Instrument, um ökologische und soziale Aspekte bei den Beteiligungsunternehmen zu kontrollieren. Ökologische Kennzahlen müssten zukünftig verstärkt ausgewiesen werden. Er kündigt Ideen seiner Fraktionsgemeinschaft dazu an, wie die SWSG sozialer ausgerichtet werden kann. Als großes Risiko bewertet StR Klingler die SVV. Der zu begrüßende Ausbau der SSB gelinge nur durch Zuschüsse des Stadthaushaltes. Zudem sei die städtische Beteiligung an der LBBW risikobehaftet. Weiter merkt er an, der Ausbau des Klinikums Stuttgart (KS) könne negative Auswirkungen auf andere Krankenhäuser in der Landeshauptstadt haben. An StR Lutz gewandt betont Herr Vaas. Hauptziel sei nicht, Gewinn zu erwirtschaften. Es handele sich um Unternehmen der Daseinsvorsorge. Die Stadt dürfe sich nur in bestimmten Bereichen wirtschaftlich betätigen. Beim Reisebüro der SSB handele es sich um einen Altfall. Aktuell wäre die Gründung eines Reisebüros nicht mehr möglich.

Die Verschuldung der Eigenbetriebe muss nach Auffassung von StRin Yüksel im Blick bleiben. Hierzu weist StR Klingler darauf hin, dass die Verschuldung in Relation mit den Werten der Unternehmen gesehen werden muss. Gegenüber StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) merkt der Vorsitzende an, natürlich sei es erfreulich, dass im November der Kernhaushalt der Stadt schuldenfrei werde. Eine Verschuldung bei den Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben werde es aber weiter geben (Ende 2017 gut 1,4 Mrd. €), bei einem Bilanzvolumen von 5,67 Mrd. €. Die Fremdkapitalquote, die echte Verschuldung, beziffert er auf 25 %. Weitere 25 %, und dies sei eine gute Quote, seien entweder eigenfinanziert aus dem Kapital, aus erwirtschafteten Überschüssen aus Vorjahren oder aus Zuschüssen von Dritten (einschließlich der Landeshauptstadt selbst). Beispielhaft wird vom Ersten Bürgermeister die SWSG angeführt (Bilanzvolumen von deutlich über 1 Mrd. €); der Erwerb einer Wohnung werde nie mit 100 % Eigenkapital finanziert. Die Fremdkapitalquote im Bereich des Wohnungsbaus habe in der Regel eine Größenordnung von 60 %. Auch in Zukunft werde es im Bereich der Beteiligungsunternehmen Fremdfinanzierungen geben. Die Beteiligungsunternehmen/die Eigenbetriebe würden solche Fremdfinanzierungen ganz überwiegend aus der eigenen Finanz-und Wirtschaftskraft heraus bedienen. Ausnahmen seien, z. T. strukturell bedingt, die BBS und das KS.

Natürlich gebe es Unternehmen wie das KS, die Herausforderungen aufwiesen. Beim KS habe man vielfältige Anstrengungen unternommen, damit das Klinikum neu ausgerichtet werde und wirtschaftlich eine tragfähige Grundlage erhalte. In der Sitzung des Krankenhausausschusses am 12.10.2018 werde über die Umwandlung des KS in eine Kommunalanstalt öffentlichen Rechts beraten. Dieses werde ein Schritt sein, um konsequent einen Neuanfang anzugehen.

StRin Yüksel nimmt von ihrer positiven Bewertung das Windgeschäft bei den Stadtwerken aus. Abgewartet gehöre, wie sich dieses Thema in den nächsten 5 bis 10 Jahren weiterentwickelt. Die Beteiligung an Windparks schätzt StR Klingler als extremes Risiko ein. Den Umsatzerlösen der Stadtwerke (1,8 Mio. €) müssten die nahezu doppelt so hohen Aufwendungen für Löhne/Gehälter gegenübergestellt werden. Ohne die Unterstützung durch städtische Steuergelder könnten die Stadtwerke nicht überleben.

Dass bei den Stadtwerken gewisse Herausforderungen bewältigt werden müssen, bestätigt EBM Föll. Bei der Gründung der Stadtwerke müsse es allen Beteiligten klar gewesen sein, dass sich ein rentables Geschäft nicht schnell realisieren lasse. Die Gründung von Stadtwerken sei ein langfristiger Prozess. Die Stadtwerke würden auch langfristig schwarze Zahlen schreiben. Dafür müssten jedoch Investitionen erfolgen. Entscheidend sei die Frage, ob die Netzgesellschaft künftig auch die Bereiche Hochspannung und Hochdruck enthält. Diesbezüglich geht er in 12 bzw. 18 Monaten von einem für die Stadt erfolgreichen Abschluss des von der EnBW dazu veranlassten Rechtsstreits aus. Nach einer Integration der Bereiche Hochspannung und Hochdruck in die Netzgesellschaft würden sich andere Zahlen bei den Stadtwerken ergeben. Entscheidend sei bei den Stadtwerken das Finanzergebnis. Einen Großteil der Geschäfte wickelten die Töchter der Stadtwerke ab. Daher würden die Stadtwerke selbst nie einen großen Umsatz aufweisen.

StRin Münch thematisiert, indem sie sich auf die Seite 27 des Berichts bezieht, das Thema "Frauen in Führungspositionen". Dabei stellt sich für sie die Frage, wodurch sich hier ein Ungleichgewicht ergeben hat; so seien von den 863 Führungspositionen der Beteiligungsunternehmen 352 durch Frauen besetzt, während bei der Landeshauptstadt (ohne Eigenbetriebe) lediglich 9 von 142 Führungspositionen durch Frauen besetzt würden. Laut Herrn Vaas ergebe sich dieser Unterschied durch das KS. Die Unternehmen definierten Führungspositionen zum Teil selbst, und beim Klinikum Stuttgart gelten Stationsleitungen - und dort sei der Frauenanteil sehr hoch - als Führungspositionen. Die Beteiligungsverwaltung werde hier die Entwicklung weiter beobachten.

Ähnlich verhalte es sich bei der Schwerbehindertenquote. Damit wendet sich Herr Vaas an StR Rockenbauch, der moniert hat, dass der Bericht nicht die Schwerbehindertenquoten der Unternehmen beinhaltet. Wenn, so Herr Vaas, im Bericht eine Null stehe, gebe es keine Schwerbehinderten, und dort, wo Angaben fehlten, habe man keine Informationen erhalten. Hier sei man auf die Berichte der Unternehmen angewiesen.

StR Lutz regt an, dass sich der Ausschuss einmal in einem Zweijahreszeitraum mit der Personalsituation der Beteiligungsunternehmen beschäftigt. Er nennt hier die Stichworte demographischer Wandel, Personalgewinnung und Personalerhaltung. Dies unterstützt StR Rockenbauch. EBM Föll mahnt davor, den Beteiligungsbericht zu überlasten. Die Beteiligungsverwaltung sehe sich nicht in der Lage, entsprechende Darstellungen für die einzelnen Unternehmen vorzunehmen. Die beim Haupt- und Personalamt angesiedelte Personalverwaltung habe bei den Beteiligungsunternehmen keinen Einblick. Die Betriebsausschüsse der Eigenbetriebe setzten sich ausschließlich aus Ratsmitgliedern zusammen, und in nahezu allen Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen seien Ratsmitglieder vertreten. Somit habe der Gemeinderat in den Gremien jederzeit die Möglichkeit, entsprechende Informationen einzufordern. Zum Teil werde bereits entsprechend informiert (z. B. SSB Aufsichtsrat). Sollte es darüber hinaus noch Bedarfe geben, könnte die Beteiligungsverwaltung hiervon in Kenntnis gesetzt werden. Dann könnten entsprechende Informationen bei der Behandlung der Jahresabschlüsse durch Geschäftsführungen erfolgen.

Dass Nachhaltigkeitselemente in den neuen Bericht eingearbeitet sind, wird von StRin Münch begrüßt. Dies gelte jedoch noch nicht für alle Gesellschaften. Versucht gehöre, dies auf alle Gesellschaften auszuweiten. Für StR Rockenbauch ist die Zukunftsfähigkeit des Eigenbetriebs AWS zu beleuchten. Konkret müsse untersucht werden, welche Investitionsbedarfe erforderlich sind, um eine Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Im Bereich der Müllverbrennung stünden Vertragsfragen an, die für die Ausrichtung dieses Eigenbetriebs bedeutsam seien.

Eine Beratung des Ausschusses über die Entwicklungsmöglichkeiten der Unternehmen erachtet StR Rockenbauch als wünschenswert. Ausbaunotwendigkeiten sieht er bei der SWSG und bei der SSB.

StR Rockenbauch kritisiert mit Nachdruck die Vorgehensweise der Verwaltung in Sachen Breitbandausbau. Seine Fraktionsgemeinschaft sehe diesen Ausbau als zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge an. Dafür sollte die Stadt einen Eigenbetrieb gründen. Eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom sieht er sehr kritisch. Hier müsse schnell eine Kurskorrektur erfolgen. Von ihm wird eine entsprechende Initiative angekündigt.

Der Herr Oberbürgermeister, so in der Folge EBM Föll, habe in Sachen Breitbandausbau nicht vorschnell gehandelt. Der Erste Bürgermeister hält es für richtig, dass die Stadt in einer Kooperation/in einer Partnerschaft einmal mit dem Verband Region Stuttgart und andererseits mit der Deutschen Telekom AG agieren will. Wenn so nicht vorgegangen würde, werde es nicht gelingen, zeitnah entsprechende Breitbandnetze in Stuttgart aufzubauen. Die Gründung eines städtischen Unternehmens, um solche Netze aufzubauen, lehnt er ab. Damit würde die Realisierung der Breitbandnetze "auf die nachdigitale Ära vertagt".

Dem widerspricht StR Rockenbauch. Andere Kommunen arbeiteten mit Unternehmen, die in Sachen Netzausbau nicht in der Kritik stünden, zusammen. Auf Kritik stößt bei ihm die Einbindung des Gemeinderates bei der beschlossenen Vorgehensweise. Alternative Lösungen hätten nicht vollumfänglich diskutiert und abgewogen werden können. Wert legt EBM Föll darauf, dass die entsprechende Beschlussvorlage wie üblich beraten wurde. Der Gemeinderat habe letztlich den Beschlussantrag mit großer Mehrheit beschlossen. Bei der Vorlagenbehandlung habe die Verwaltung dargestellt, dass nach Vorliegen des Grundsatzbeschlusses die Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG und die Gründung der Regionalen Breitbandservicegesellschaft vorgelegt werde. Dieser Schritt bzw. die damit einhergehenden Entscheidungen stünden Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres an. Je nachdem welche Bewertung vorgenommen werde, könnten die Beschlussanträge abgelehnt oder es könnte ihnen zugestimmt werden. Nicht vergessen werden dürfe beim Breitbandnetz, dass im Gegensatz zum Strom-, Fernwärme-, Gasnetz- und Wassernetz es sich beim Breitbandnetz um kein Monopol handle. Jeder der in Stuttgart ein Breitbandnetz aufbauen wolle, könne dies tun. Jeder habe darauf einen Anspruch, sofern es technisch möglich sei, Kabel zu verlegen. Schon heute gebe es solche Kabel in der Landeshauptstadt durch unterschiedlichste Anbieter, darunter auch die Deutsche Telekom AG. Wenn die Bildung eines städtischen Unternehmens gefordert werde, müsse gesehen werden, dass sich ein Aufbau eines solchen Unternehmens lange hinziehe. Welche Schwierigkeiten damit einhergingen, könne bei Stadtwerken in der Region abgefragt werden. Er sieht den beschlossenen Ansatz, mit der Deutschen Telekom und dem Verband Region vorzugehen, als klugen Ansatz.

EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat von der GRDrs 684/2018 Kenntnis genommen.
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