Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
770/2021
GZ:
Sitzungstermin: 14.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Gleisbegrünung Wangen u. Begrünung Bushaltestellen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.11.2021, GRDrs 770/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) wird entsprechend dem Aktionsprogramm Klimaschutz Maßnahmenpaket E ein Investitionszuschuss in Höhe von 101.000 EUR für die Begrünung der Haltestelle Neckartor bewilligt.

Die Auszahlung im Jahr 2021 wird im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109856 - Aktionsprogramm Klimaschutz, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse für Dritte gedeckt.

Die Finanzierung erfolgt aus den für diesen Zweck im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 - Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, veranschlagten Mitteln.

2. Der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) wird entsprechend dem Aktionsprogramm Klimaschutz Maßnahmenpaket E ein Zuschuss in Höhe von 2,374 Mio. EUR für die Begrünung der Gleisanlagen in Stuttgart-Wangen bewilligt.

Die Aufwendungen werden aus den im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 - Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, veranschlagten Mitteln wie folgt gedeckt:
2021 1 Mio. EUR
2022 1,374 Mio. EUR

Die bisher im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 erst im Jahr 2023 veranschlagten Mittel i. H. v. 500.000 EUR werden über die Änderungsliste bereits im Jahr 2022 berücksichtigt.

Die bestimmungsgemäße Verwendung ist nachzuweisen. Als Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweise wird der 30.09.2023 festgelegt. Ohne ausreichenden Verwendungsnachweis bleibt die Rückforderung des Zuschusses vorbehalten.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Pätzold stellt fest:
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