Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
559
4
Verhandlung
Drucksache:
614/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin:
29.11.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
de
Betreff:
BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften
Hafenbahnstraße/Augsburger Straße (Un 108/1) in den Stadtbez. Untertürkheim u. Obertürkheim
- BPlan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.11.2016, nicht öffentlich, Nr. 555
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 09.11.2016, GRDrs 614/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Hafenbahnstraße / Augsburger Straße (Un 108/1) in den Stadtbezirken Untertürkheim und Obertürkheim vom 30. April 2016 mit Begründung gleichen Datums sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30. April 2016.
2. Der Bebauungsplan Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, Vergnügungsstätten u. a. im Stadtteil Obertürkheim (Ob 39) wird für diesen Bereich nicht fortgeführt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
Der
Vorsitzende
stellt fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
beschließt
ohne Aussprache bei 1 Enthaltung einstimmig
wie beantragt.
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