Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 67/2020
Stuttgart,
07/13/2020



Aufstockung der Grundfinanzierung des Energieberatungszentrums Stuttgart (EBZ)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und UmweltBeschlussfassungöffentlich24.07.2020



Beschlußantrag:

1. Die Grundfinanzierung des Energieberatungszentrums Stuttgart e.V. (EBZ) wird für das Jahr 2020 um 110.000 Euro auf insgesamt 125.000 Euro aufgestockt. 2. Die Finanzierung in Höhe von 125.000 Euro erfolgt in 2020 im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) wurde 1999 aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Stadtverwaltung, Kreishandwerkerschaft und privaten Gruppen gegründet. Die Stadt stellt den 1. Vorsitzenden. Aufgabe des EBZ ist die neutrale und unabhängige Beratung bei der energetischen Sanierung von Gebäuden, zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Einsatz von erneuerbaren Energien. Die Zielgruppe umfasst im Wesentlichen Wohnhausbesitzer. Die Stadt arbeitet eng mit dem EBZ zusammen. So führt das EBZ die technische Vorprüfung von Förderanträgen im Rahmen des Energiesparprogramms für Sanierung von Wohnraum und des Förderprogramms für den Austausch von Kohle- oder Ölheizkessel durch. Darüber hinaus werden zahlreiche Projekte gemeinsam durchgeführt (z. B. Aktion Gebäudesanierung, energetische Quartierskonzepte, Stuttgarter ZukunftsForum). Die noch stärkere Etablierung des EBZ in Stuttgart ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Sanierungsrate und damit zur Erreichung einer klimaneutralen Landeshauptstadt.


Neben der Landeshauptstadt Stuttgart sind folgende Institutionen und Unternehmen Mitglieder des EBZ:
· Arbeitskreis der Architekten und Ingenieure im EBZ
· BW-Bank
· Dachdecker-Innung Stuttgart und Region Mittlerer Neckar
· EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH
· Energie Netzwerk Stuttgarter Schornsteinfeger
· Glaser-Innung Stuttgart-Ludwigsburg
· Innung für Elektro- und Informationstechnik Stuttgart
· Innung Sanitär und Heizung Stuttgart
· Kreishandwerkerschaft Stuttgart
· Ritter Energie- und Umwelttechnik GmbH & Co.KG
· ROTEX Heating Systems GmbH
· SenerTec-Center Stuttgart GmbH
· Stadtwerke Stuttgart
· Stuckateur-Innung Stuttgart
· Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e. V.
· Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
· Volksbank Stuttgart eG
· Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS)

Die Finanzierung des EBZ durch die Stadt wurde bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 diskutiert (GRDrs 1486/2019). Das EBZ erhält von der Landeshauptstadt Stuttgart neben der Grundfinanzierung eine mietfreie Unterbringung in den Räumlichkeiten in der Gutenbergstraße (GRDrs 312/2011) sowie den Mitgliedsbeitrag der Stadt. Im Haushalt 2020/2021 sind Mittel zur Erhöhung der Grundfinanzierung von 15.000 Euro/a um 110.000 Euro/a auf 125.000 Euro/a jährlich enthalten, sodass sich mit dem Verzicht auf Miete in Höhe von 45.000 Euro/a und dem Mitgliedsbeitrag der Stadt eine Gesamtzuwendung von jährlich 175.000 Euro/a ergibt. Zusätzlich erhält das EBZ Mitgliedsbeiträge in Höhe von 100.000 Euro/a von den anderen Trägern.

Neben den genannten Posten erhält das EBZ von der Stadt eine Aufwandsentschädigung für Beratungen im Zusammenhang mit den kommunalen Förderprogrammen (Energiesparprogramm und Förderprogramm für den Austausch von Kohle- oder Ölheizungen). Im Rahmen der Überarbeitung der Förderrichtlinien des Energiesparprogramms (GRDrs 299/2019) und des Förderprogramms für den Austausch von Kohle- oder Ölheizungen (GRDrs 303/2019) im Jahr 2019 wurde die Aufwandsentschädigung für das EBZ angepasst. Für eine Erstberatung mit anschließender Antragstellung wurde der Betrag von 125 Euro auf 150 Euro erhöht. Für eine Beratung ohne Förderantrag wurde der Betrag von 0 Euro auf 90 Euro pro Beratung erhöht. Des Weiteren erhält das EBZ eine Aufwandsentschädigung für durchgeführte Energieberatungen im Rahmen der Aktion Gebäudesanierung sowie nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises ein Budget für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr im Energiesparprogramm und 10.000 Euro pro Jahr im Förderprogramm für den Austausch von Kohle- oder Ölheizungen.




Finanzielle Auswirkungen

Das EBZ erhält seit Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 15.000 Euro. Dieser Zuschuss wird für das Jahr 2020 um 110.000 Euro aus den hierfür bereitgestellten Mitteln des Energiekonzepts aufgestockt. Die Finanzierung in Höhe von insgesamt 125.000 Euro erfolgt in 2020 im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Keine.

<Anlagen>



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