Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
109
6
VerhandlungDrucksache:
703/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 25.09.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Kappallo as
Betreff: Begleiteter Umgang

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 07.08.2023, GRDrs 703/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Aufstockung von Vor- und Nachbereitungszeiten für den Begleiteten Umgang im Gruppensetting wird zugestimmt.

2. Der Förderung von Vorbereitungszeiten von Begleiteten Umgängen, die nach den Vorbereitungszeiten nicht zustande kommen, wird zugestimmt.

3. Die Finanzierung der voraussichtlichen Mehraufwendungen in Höhe von 13.025 EUR p. a. erfolgt im Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103162 - Sonstige Förderung freier Träger, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke innerhalb des Budgets.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



StR Ebel (AfD) erkundigt sich, warum bei manchen Familien die begleiteten Umgänge mit ihren Kindern nicht stattfinden können. Dazu teilt Frau Kühnle-Weissflog (JugA) mit, teilweise gebe es große Probleme mit einem der beiden Partner. Manche Elternteile möchten das Kind nicht treffen, da sich manches Kind aus Angst weigern würde, sich mit dem einen Elternteil zu treffen. In einer Klärungsphase werde diese Thematik aufgegriffen und der begleitete Umgang erst einmal ausgesetzt. In der Regel handle es sich um Konflikte zwischen den Eltern.

Das Angebot "Begleiteter Umgang" richte sich an Familien, die sich in Trennungs- und Scheidungssituationen befänden, ergänzt Frau Kühnle-Weissflog. Aus unterschiedlichen Gründen sei es diesen Familien nicht möglich, den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil selbstständig zu regeln. Der begleitete Umgang biete Eltern eine übergangsweise Unterstützung auf dem Weg zu einer eigenständigen und einvernehmlichen Übergangsregelung. Es werde mit dem Angebot die Chance für die Kinder geboten, mit ihren getrennt lebenden Eltern in Kontakt zu bleiben. Frau Staats fügt hinzu, die Vereinbarungen werden beim Gericht getroffen, dass ein begleiteter Umgang stattfinden soll.


BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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