Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 180/2017
Stuttgart,
06/21/2017


Erhöhung des Fördersatzes und der Sachkostenpauschale der Träger der Suchthilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich03.07.2017

Bericht:

Mit Schreiben vom 27.01.2017 (vgl. Anlage 1) beantragt der Suchthilfeverbund Stuttgart für den Doppelhaushalt 2018/2019 die Verbesserung der städtischen Förderung. Dies bedeutet im Einzelnen die Erhöhung der Sachkostenpauschale von derzeit 3.500 EUR pro Vollzeitstelle/Jahr auf 4.600 EUR pro Vollzeitstelle/Jahr ab 2018 und darüber hinaus die Anhebung des Fördersatzes von aktuell 77,5 % auf künftig 80 %.

Die Träger begründen dies damit, dass die Sachkosten für einen Arbeitsplatz bei der Landeshauptstadt Stuttgart bei 6.600 EUR pro Vollzeitstelle liegen (Stand 2012) und die derzeitige Pauschale die tatsächlich anfallenden Sach- und Verwaltungskosten nur zu 30 % deckt. Vor allem die stetig steigenden Anforderungen an eine EDV-gestützte Klientendokumentation haben zu einer starken Kostensteigerung geführt. Die beantragte Sachkostenpauschale von künftig 4.600 EUR pro Vollzeitstelle entspricht der beantragten Erhöhung der Sachkostenpauschale für die Angebote Sozialpsychiatrische Dienste, Gerontopsychiatrische Dienste und für den Verein Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. (vgl. GRDrs 116/2017 „Städtische Förderung der Sachkosten für die Angebote Sozialpsychia-trische Dienste, Gerontopsychiatrische Dienste und für den Verein Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. ab 2018“).

Der Antrag der Erhöhung des Fördersatzes erfolgt vor dem Hintergrund, dass vergleichbare zuschussfinanzierte Dienste in anderen Bereichen bereits mit einem Fördersatz von 80 % gefördert werden. Obwohl die Träger des Suchthilfeverbundes ihre Angebote in den letzten Jahren bedarfsgerecht weiter ausgebaut haben, wurde hier der Fördersatz letztmalig ab dem Jahr 2009 auf 77,5 % erhöht (Beschluss des Gemeinderats vom 21. Dezember 2007).

Bei der Budgetfinanzierung des Klinikums wird lediglich die Tariferhöhung nach TVöD weitergegeben und im Gegensatz zur Förderung der freien Träger kein Fördersatz zugrunde gelegt. Von daher kann der Antrag in diesem Teil nicht auf das Klinikum übertragen werden. Lediglich die Erhöhung der Sachkostenpauschale pro Vollzeitstelle kann berücksichtigt werden. Derzeit ist die Sachkostenpauschale von 1.950 EUR pro Vollzeitstelle im Budget enthalten.

Nachfolgend wird der künftige Mehrbedarf bei einer solchen Förderung dargestellt. Die Darstellung erfolgt aufgeschlüsselt nach:

1. bestehende Stellen der freien Träger
2. bestehende Stellen des Klinikums
3. zusätzlich beantragte Stellen der freien Träger (vgl. GRDrs 178/2017 „Ausbau bestehender Angebote im Bereich ambulante Suchtberatung ab 2018“, GRDrs 179/2017 „Ausbau bestehender Angebote im Bereich Suchtprävention ab 2018“,
GRDrs 181/2017 „Wilde Bühne e. V.: Personalbedarf für das Angebot "TrotzAlter", GRDrs 183/2017Release Stuttgart e. V.: Regelförderung des Angebotes "TAKE"
ab 2018“,
GRDrs 184/2017 „Blaues Kreuz e. V.: Förderung ab 2018“ sowie
GRDrs 185/2017 „Weiterentwicklung der Versorgungsangebote für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMBA)“
4. zusätzlich beantragte Stelle des Klinikums (vgl. GRDrs 178/2017 „Ausbau bestehender Angebote im Bereich ambulante Suchtberatung ab 2018“)


1. Mehrbedarf im Bereich der bestehenden 56,35 Stellen der freien Träger

Bei einer jährlichen TVöD-Erhöhung von 2 % würde die Erhöhung des Fördersatzes von derzeit 77,5 % auf 80 % und die Erhöhung der Sachkostenpauschale von 3.500 EUR auf 4.600 EUR in der Förderung der bestehenden 56,35 Stellen zu einem künftigen Mittelbedarf von 176.866 EUR im Jahr 2018 führen und von 178.905 EUR ab 2019.


2. Mehrbedarf für 11,35 bestehende Stellen im Bereich des Klinikums Stuttgart

Die Erhöhung der Sachkostenpauschale von bisher 1.950 EUR auf 4.600 EUR würde in der Förderung der bestehenden 11,35 Stellen zu einem künftigen Mittelbedarf von 30.078 EUR im Jahr 2018 führen und von 30.078 EUR ab 2019.

Es ist zu beachten, dass die Erhöhung des Fördersatzes keine Auswirkung auf die Förderung des Klinikums hat, da hier eine Budgetfinanzierung erfolgt.


3. Mehrbedarf für 7,75 beantragte Stellen und zusätzliche Räumlichkeiten
der freien Träger


Bei einer jährlichen TVöD-Erhöhung von 2 % würde die Erhöhung des Fördersatzes von derzeit 77,5 % auf 80 % und die Erhöhung der Sachkostenpauschale von 3.500 EUR auf 4.600 EUR in der Förderung der beantragten 7,75 Stellen und zusätzlichen Räumlichkeiten zu einem künftigen Mittelbedarf von 23.456 EUR im Jahr 2018 führen und von 24.094 EUR ab 2019.

Somit würden für die beantragten Stellen der Träger ab 2018 zusätzliche Mittel von
jährlich rund 24.000 EUR benötigt.







4. Mehrbedarf für die beantragte 50 %-Stelle im Bereich des Klinikums Stuttgart


Die Erhöhung der Sachkostenpauschale von bisher 1.950 EUR auf 4.600 EUR würde in der Förderung der beantragten 50 %-Stellen zu einem künftigen Mittelbedarf von 1.325 EUR ab dem Jahr 2018 führen.

Es ist zu beachten, dass die Erhöhung des Fördersatzes keine Auswirkung auf die Förderung des Klinikums Stuttgart hat, da hier eine Budgetfinanzierung erfolgt.



Fazit:

Dies würde zu einem gesamten jährlichen Mehrbedarf für die freien Träger in Höhe von 200.322 EUR für das Jahr 2018 und 202.999 EUR ab 2019 und von 31.403 EUR ab 2018 für das Klinikum Stuttgart führen.


Zur beantragten Erhöhung des Fördersatzes:
Ausgehend von den Verwendungsnachweisen 2015 kann die Sozialverwaltung im Hinblick auf die eingesetzten Eigenmittel nicht erkennen, dass die Träger der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe im Rahmen der städtischen Mitfinanzierung schlechter gestellt sind als Träger vergleichbarer Förderfelder.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung
freien Träger der Wohlfahrtspflege /
430 Transferaufwendungen
200
203
203
203
203
203
1.31.60.01.00.00-500 Förderung freien Träger der Wohlfahrtspflege / Klinikum / 430 Transferaufwendungen
31
31
31
31
31
31
Finanzbedarf
231
234
234
234
234
234
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung freien Träger der Wohlfahrtspflege / Klinikum / 430 Transferaufwendungen
3.784
3.848
3.848
3.848
3.848
3.848

Das Fachamt hat insgesamt 30 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen.



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat AKR hat Kenntnis genommen.


Referat WFB hat Kenntnis genommen, gibt jedoch zu bedenken, dass die städtischen Arbeitsplatzkosten gemäß Rundschreiben "Kosten eines Arbeitsplatzes bei der Landeshauptstadt" nicht oder nur sehr eingeschränkt als Vergleichsmaßstab für die Sachkosten freier Träger herangezogen werden können. Im Übrigen wurde die Sachkostenpauschale zum Haushalt 2016/2017 von 1.950 EUR auf 3.500 EUR um rd. 79,5 % erhöht, eine weitere Erhöhung auf 4.600 EUR entspräche einer Erhöhung des seit 2004 gewährten Sachkostenzuschusses von 1.950 EUR um 135 %, während der Verbraucherpreisindex seit 2004 lediglich um 16,7 Prozentpunkte gestiegen ist.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister



Anlagen:

1. Antrag des Suchthilfeverbundes vom 27.01.2017

<Anlagen>

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Anlage 1 zu GRDrs 180_2017.pdf