1. bestehende Stellen der freien Träger 2. bestehende Stellen des Klinikums 3. zusätzlich beantragte Stellen der freien Träger (vgl. GRDrs 178/2017 „Ausbau bestehender Angebote im Bereich ambulante Suchtberatung ab 2018“, GRDrs 179/2017 „Ausbau bestehender Angebote im Bereich Suchtprävention ab 2018“, GRDrs 181/2017 „Wilde Bühne e. V.: Personalbedarf für das Angebot "TrotzAlter", GRDrs 183/2017 „Release Stuttgart e. V.: Regelförderung des Angebotes "TAKE" ab 2018“, GRDrs 184/2017 „Blaues Kreuz e. V.: Förderung ab 2018“ sowie GRDrs 185/2017 „Weiterentwicklung der Versorgungsangebote für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMBA)“ 4. zusätzlich beantragte Stelle des Klinikums (vgl. GRDrs 178/2017 „Ausbau bestehender Angebote im Bereich ambulante Suchtberatung ab 2018“) 1. Mehrbedarf im Bereich der bestehenden 56,35 Stellen der freien Träger Bei einer jährlichen TVöD-Erhöhung von 2 % würde die Erhöhung des Fördersatzes von derzeit 77,5 % auf 80 % und die Erhöhung der Sachkostenpauschale von 3.500 EUR auf 4.600 EUR in der Förderung der bestehenden 56,35 Stellen zu einem künftigen Mittelbedarf von 176.866 EUR im Jahr 2018 führen und von 178.905 EUR ab 2019. 2. Mehrbedarf für 11,35 bestehende Stellen im Bereich des Klinikums Stuttgart Die Erhöhung der Sachkostenpauschale von bisher 1.950 EUR auf 4.600 EUR würde in der Förderung der bestehenden 11,35 Stellen zu einem künftigen Mittelbedarf von 30.078 EUR im Jahr 2018 führen und von 30.078 EUR ab 2019. Es ist zu beachten, dass die Erhöhung des Fördersatzes keine Auswirkung auf die Förderung des Klinikums hat, da hier eine Budgetfinanzierung erfolgt. 3. Mehrbedarf für 7,75 beantragte Stellen und zusätzliche Räumlichkeiten der freien Träger Bei einer jährlichen TVöD-Erhöhung von 2 % würde die Erhöhung des Fördersatzes von derzeit 77,5 % auf 80 % und die Erhöhung der Sachkostenpauschale von 3.500 EUR auf 4.600 EUR in der Förderung der beantragten 7,75 Stellen und zusätzlichen Räumlichkeiten zu einem künftigen Mittelbedarf von 23.456 EUR im Jahr 2018 führen und von 24.094 EUR ab 2019. Somit würden für die beantragten Stellen der Träger ab 2018 zusätzliche Mittel von jährlich rund 24.000 EUR benötigt. 4. Mehrbedarf für die beantragte 50 %-Stelle im Bereich des Klinikums Stuttgart
Die Erhöhung der Sachkostenpauschale von bisher 1.950 EUR auf 4.600 EUR würde in der Förderung der beantragten 50 %-Stellen zu einem künftigen Mittelbedarf von 1.325 EUR ab dem Jahr 2018 führen. Es ist zu beachten, dass die Erhöhung des Fördersatzes keine Auswirkung auf die Förderung des Klinikums Stuttgart hat, da hier eine Budgetfinanzierung erfolgt. Fazit:
Dies würde zu einem gesamten jährlichen Mehrbedarf für die freien Träger in Höhe von 200.322 EUR für das Jahr 2018 und 202.999 EUR ab 2019 und von 31.403 EUR ab 2018 für das Klinikum Stuttgart führen.
Zur beantragten Erhöhung des Fördersatzes: Ausgehend von den Verwendungsnachweisen 2015 kann die Sozialverwaltung im Hinblick auf die eingesetzten Eigenmittel nicht erkennen, dass die Träger der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe im Rahmen der städtischen Mitfinanzierung schlechter gestellt sind als Träger vergleichbarer Förderfelder.
Finanzielle Auswirkungen
Das Fachamt hat insgesamt 30 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen. Mitzeichnung der beteiligten Stellen Referat AKR hat Kenntnis genommen. Referat WFB hat Kenntnis genommen, gibt jedoch zu bedenken, dass die städtischen Arbeitsplatzkosten gemäß Rundschreiben "Kosten eines Arbeitsplatzes bei der Landeshauptstadt" nicht oder nur sehr eingeschränkt als Vergleichsmaßstab für die Sachkosten freier Träger herangezogen werden können. Im Übrigen wurde die Sachkostenpauschale zum Haushalt 2016/2017 von 1.950 EUR auf 3.500 EUR um rd. 79,5 % erhöht, eine weitere Erhöhung auf 4.600 EUR entspräche einer Erhöhung des seit 2004 gewährten Sachkostenzuschusses von 1.950 EUR um 135 %, während der Verbraucherpreisindex seit 2004 lediglich um 16,7 Prozentpunkte gestiegen ist. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Werner Wölfle Bürgermeister Anlagen: 1. Antrag des Suchthilfeverbundes vom 27.01.2017 <Anlagen> zum Seitenanfang