Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
171
27
VerhandlungDrucksache:
711/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 24.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Ausbau des Angebots "Spielstuben" an Flucht- und Gemeinschaftsunterkünften

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 10.07.2023, öffentlich, Nr. 78
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 29.06.2023, GRDrs 711/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Angebotsform "Spielstuben" des städtischen Trägers wird als Sofortmaßnahme für Kinder aus Flucht- und Gemeinschaftsunterkünften, die keinen Kita-Platz haben, bis auf weiteres auf bis zu 20 Gruppen ausgeweitet.

2. Für die bedarfsbezogen zu schaffenden neuen Spielstuben wird im Jahr 2023 Personal im Umfang von bis zu 3,9 Vollzeitkraftstellen (VZK) in Entgeltgruppe S 8b SuE sowie im Umfang von 2,6 VZK in Entgeltgruppe S 4 SuE je Spielstube im Rahmen unbesetzter Stellen im Kita-Bereich eingesetzt.

3. Der haushaltsneutralen Finanzierung im Jahr 2023 wird, wie im Kapitel "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, sowie der Aufnahme der entsprechenden Mittel in den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 wird zugestimmt.


Diese Niederschrift enthält Anonymisierungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Auf Fragen von StRin Durst (CDU) eingehend, berichtet der Leiter der Abteilung "Verwaltung" (51-00-1) beim städtischen Jugendamt, dass es für das niederschwellige Angebot der "Spielstuben" in den Flucht- und Gemeinschaftsunterkünften, anders als bspw. für die "Spielgruppen", keine räumlichen oder personellen Vorgaben gebe. Deshalb gehe man davon aus, dass es - wie bisher auch - gelingen werde, entsprechende Räumlichkeiten für den geplanten Ausbau zu finden. Der Ausbau der "Spielstuben" werde durch die Verwaltung als sinnvoll angesehen, da das Angebot bislang sehr gut angenommen werde.

Nach der nun geplanten Ausweitung sei in Zukunft ein weiterer Ausbau bei einer entsprechenden Bedarfslage an einzelnen Standorten durchaus denkbar, erklärt der Verwaltungsmitarbeiter, nachdem StRin Durst auf die insgesamt steigende Zahl der Kinder ohne einen Kita-Platz in den städtischen Flucht- und Gemeinschaftsunterkünften, und im Speziellen auf die Situation im Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf, hingewiesen hatte.


Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 711/2023 Kenntnis genommen.

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