Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
214/2022
Stuttgart,
07/20/2022
Handyparken in der LHS
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Kenntnisnahme
öffentlich
26.07.2022
Bericht:
Die Verwaltung empfiehlt, Handyparken als zusätzliche Bezahlmethode beim Parken im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart einzuführen.
Wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart (GRDrs 341/2020) beraten, hat die Verwaltung einen möglichen Einsatz einer Smartphone-App für den Bezahlvorgang beim kostenpflichtigen Parken (Handyparken) geprüft.
Handyparken ermöglicht das Bezahlen gebührenpflichtiger Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum per Smartphone-App und unabhängig von Parkautomaten. Es trägt zur Verbreitung innovativer Mobilitätsdienstleistungen und Bürgerservices in Stuttgart bei, schafft die technischen Voraussetzungen für autonomes Bezahlen in Fahrzeugen und baut somit zukünftigen Entwicklungen vor. Handyparken entspricht dem Stand der Technik und ist mittlerweile in vielen deutschen Städten möglich.
Neben Bargeld- und Kartenzahlung stellt das Bezahlen mit dem Smartphone eine zusätzliche und einfache Bezahlmethode dar. Der Parkvorgang wird per App gestartet und beendet. Eine Verlängerung der Parkdauer kann aus der Ferne erfolgen, beispielsweise in einem Café oder Einzelhandelsgeschäft. Dadurch kann die Dauer bedarfsgerecht festgelegt und sowohl ein unnötiges Überzahlen als auch ein Verwarnungsgeld (Strafzettel) vermieden werden. Die Apps der Handyparken-Anbieter enthalten Übersichten über Parkzonen und -tarife, die dabei helfen, zielgerichtet und schnell einen Stellplatz zu finden.
Die Einführung von Handyparken eröffnet längerfristig die Perspektive, Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für Parkautomaten zu reduzieren und schafft den Einstieg in die Digitalisierung der Verkehrsraumüberwachung.
In vielen deutschen Städten ist Handyparken bereits eine gängige und gut funktionierende Bezahlmethode. In diesen Städten werden durchschnittlich zwischen 10 % und 15 % der Parkvorgänge per Handyparken digital getätigt. In Berlin beträgt der Anteil bereits über 40 %. Die Stadtverwaltung ist im Dialog mit anderen Städten, um auf deren Wissen und Erfahrungen aufbauen zu können. Die Rückmeldungen zum Handyparken sind positiv, größere Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt es nicht. Für sensible Themen wie Datenschutz und IT-Sicherheit gibt es gut erprobte, gesetzeskonforme und sichere Lösungen, an denen man sich für eine passgenaue Umsetzung in Stuttgart orientieren kann.
Falls der Gemeinderat Handyparken in Stuttgart grundsätzlich befürwortet, werden die Planungen unter Einbindung der beteiligten Ämter (10, 17, 20, 32, 61) konkretisiert und voraussichtlich im 1. Quartal 2023 eine Beschlussvorlage mit Angaben zu Finanzierungsbedarf und notwendiger technischer Ausstattung vorbereitet.
Beteiligte Stellen
SOS, SWU, OB/82, WFB, AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau
Bürgermeister
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<Anlagen>
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20220525_Änderungen_Umlauf_Vorlage_214_2022.pdf
Mitzeichnung_SOS_Mitzeichnungsverfahren der GRDrs-Nr. 214_2022 - Handyparken in der LHS, Beschlussvorlage.eml
WG_ Re_ Mitzeichnungsverfahren der GRDrs-Nr. 214_2022 - Handyparken in der LHS, Beschlussvorlage - MZ von OB_82.eml
Beschlussvorlage_214_2022_zurückgezogen.pdf
220617_Rückmeldung WFB_Antwort_66.eml
220601_GRDrs_214_2022_MZ_SOS.pdf
220603_GRDrs_214_2022_MZ_SWU.pdf
220609_GRDrs_214_2022_MZ_OB_82.pdf
Mitzeichnung WFB.pdf
Mitzeichnung AKR.pdf
Mitzeichnung OB82.pdf
Mitzeichnung SOS.pdf
Mitzeichnung SWU.pdf