Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 214/2022
Stuttgart,
07/20/2022


Handyparken in der LHS



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich26.07.2022

Bericht:


Die Verwaltung empfiehlt, Handyparken als zusätzliche Bezahlmethode beim Parken im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart einzuführen.

Wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart (GRDrs 341/2020) beraten, hat die Verwaltung einen möglichen Einsatz einer Smartphone-App für den Bezahlvorgang beim kostenpflichtigen Parken (Handyparken) geprüft.

Handyparken ermöglicht das Bezahlen gebührenpflichtiger Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum per Smartphone-App und unabhängig von Parkautomaten. Es trägt zur Verbreitung innovativer Mobilitätsdienstleistungen und Bürgerservices in Stuttgart bei, schafft die technischen Voraussetzungen für autonomes Bezahlen in Fahrzeugen und baut somit zukünftigen Entwicklungen vor. Handyparken entspricht dem Stand der Technik und ist mittlerweile in vielen deutschen Städten möglich.

Neben Bargeld- und Kartenzahlung stellt das Bezahlen mit dem Smartphone eine zusätzliche und einfache Bezahlmethode dar. Der Parkvorgang wird per App gestartet und beendet. Eine Verlängerung der Parkdauer kann aus der Ferne erfolgen, beispielsweise in einem Café oder Einzelhandelsgeschäft. Dadurch kann die Dauer bedarfsgerecht festgelegt und sowohl ein unnötiges Überzahlen als auch ein Verwarnungsgeld (Strafzettel) vermieden werden. Die Apps der Handyparken-Anbieter enthalten Übersichten über Parkzonen und -tarife, die dabei helfen, zielgerichtet und schnell einen Stellplatz zu finden.

Die Einführung von Handyparken eröffnet längerfristig die Perspektive, Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für Parkautomaten zu reduzieren und schafft den Einstieg in die Digitalisierung der Verkehrsraumüberwachung.

In vielen deutschen Städten ist Handyparken bereits eine gängige und gut funktionierende Bezahlmethode. In diesen Städten werden durchschnittlich zwischen 10 % und 15 % der Parkvorgänge per Handyparken digital getätigt. In Berlin beträgt der Anteil bereits über 40 %. Die Stadtverwaltung ist im Dialog mit anderen Städten, um auf deren Wissen und Erfahrungen aufbauen zu können. Die Rückmeldungen zum Handyparken sind positiv, größere Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt es nicht. Für sensible Themen wie Datenschutz und IT-Sicherheit gibt es gut erprobte, gesetzeskonforme und sichere Lösungen, an denen man sich für eine passgenaue Umsetzung in Stuttgart orientieren kann.

Falls der Gemeinderat Handyparken in Stuttgart grundsätzlich befürwortet, werden die Planungen unter Einbindung der beteiligten Ämter (10, 17, 20, 32, 61) konkretisiert und voraussichtlich im 1. Quartal 2023 eine Beschlussvorlage mit Angaben zu Finanzierungsbedarf und notwendiger technischer Ausstattung vorbereitet.

Beteiligte Stellen

SOS, SWU, OB/82, WFB, AKR


Vorliegende Anträge/Anfragen

-
-




Dirk Thürnau
Bürgermeister





-

<Anlagen>


zum Seitenanfang
File Attachment Icon
20220525_Änderungen_Umlauf_Vorlage_214_2022.pdf
File Attachment Icon
Mitzeichnung_SOS_Mitzeichnungsverfahren der GRDrs-Nr. 214_2022 - Handyparken in der LHS, Beschlussvorlage.eml
File Attachment Icon
WG_ Re_ Mitzeichnungsverfahren der GRDrs-Nr. 214_2022 - Handyparken in der LHS, Beschlussvorlage - MZ von OB_82.eml
File Attachment Icon
Beschlussvorlage_214_2022_zurückgezogen.pdf
File Attachment Icon
220617_Rückmeldung WFB_Antwort_66.eml
File Attachment Icon
220601_GRDrs_214_2022_MZ_SOS.pdf
File Attachment Icon
220603_GRDrs_214_2022_MZ_SWU.pdf
File Attachment Icon
220609_GRDrs_214_2022_MZ_OB_82.pdf
File Attachment Icon
Mitzeichnung WFB.pdf
File Attachment Icon
Mitzeichnung AKR.pdf
File Attachment Icon
Mitzeichnung OB82.pdf
File Attachment Icon
Mitzeichnung SOS.pdf
File Attachment Icon
Mitzeichnung SWU.pdf