Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 473/2021
Stuttgart,
06/25/2021



Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
Klinikum Mitte (Stgt 315) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Bezirksbeirat Nord
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
19.07.2021
26.07.2021
27.07.2021



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Klinikum Mitte (Stgt 315) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich ist nach dem gegenwärtigen Stand der Planung auf dem Deckblatt der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargestellt.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 4. Juni 2021.



Begründung:


Die Planungen für das Projekt Neubau Katharinenhospital (NBKH) wurden in den vergangenen Jahren fortgeschrieben. Ziel ist die Konzentration der medizinischen Funktionen an den zwei Standorten Krankenhaus Bad Cannstatt und dem Klinikumstandort Mitte, an dem sich auch das Katharinenhospital befindet. Zur Realisierung des Projekts wurden in den vergangenen Jahren mehrere Gemeinderatsbeschlüsse herbeigeführt, die vorsehen, die Häuser A, B, E, F und G als Ersatzneubauten herzustellen. Gesamtkonzeption, Statusbericht und Fortschreibung des Projektbudgets wurden zuletzt am
9. Juli 2020 vom Gemeinderat beschlossen (GRDrs 554/2020).



Die Häuser F und G befinden sich aktuell bereits in der Bauausführung, für die Häuser A, B und E wird derzeit eine gemeinsame Vorplanung seitens Arcass Architekten erstellt. Um die für die Häuser A, B, E vorgesehenen medizinischen Funktionen in der Planung umsetzen zu können, wird eine Änderung des bisher geltenden Bebauungsplans 2007/1 (Stgt 190.1) notwendig.

Im aktuellen Planungsstand der Gebäude A, B und E ist eine Erhöhung des Technikgeschosses sowie der Ebene 03 im gesamten Gebäudekomplex vorgesehen. Hintergrund sind die besonderen Anforderungen eines Klinikums an Geschosshöhen sowie technische Vorgaben, u.a. für den energetischen und hygienischen Betrieb für Lüftungsanlagen, welche zusätzliche Raumhöhen erfordern.

Die Häuser F und E weisen außerdem im Bestand (Haus F) sowie in Planung (Haus E) Gebäudevorsprünge in den Geschossen 03 bis 05 auf, welche das im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesene Baufenster in Richtung Kriegsbergstraße überschreiten. Darüber hinaus ist eine optionale weitere Aufstockung von Haus A und B um eine Ebene 06 angedacht, die zur langfristigen Sicherung der medizinischen Ausrichtung am Standort Mitte dient.

Zusätzlich wird der benötigte Hubschrauberlandeplatz, welcher sich derzeit auf dem Gebäude B befindet, im Zuge des Abbruchs von Gebäude B örtlich auf das Haus F verschoben. Diese Verschiebung ergibt sich aus einer Studie zu möglichen Einflugschneisen des Rettungshubschraubers.

Für das Haus F wurde im Zuge der geltenden Baugenehmigung eine Befreiung im Hinblick auf die Gebäudehöhe erteilt. Diese Gebäudehöhe sowie die Kubatur des Gebäudes mit seinen Fassadenvorsprüngen in den obersten Geschossen sollen über die Änderung des geltenden Bebauungsplans auch planungsrechtlich gesichert werden. Ebenso ist für Haus M ein Bauantrag anhängig, der Abweichungen im Hinblick auf die Höhe baulicher Anlagen von Rückkühlwerken beinhaltet.

Neben der Anpassung der Höhen baulicher Anlagen sollen im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes eine Überprüfung der Festsetzungen auf dem gesamten Gelände sowie ggf. diverse weitere Anpassungen erfolgen.

Dabei handelt es sich nach derzeitigem Stand um eine anstehende Neuordnung der Gebäude J, K, L und N im Nord-Westen des Geltungsbereichs (perspektivische Veränderung der Gebäude derzeit in Grundlagenermittlung) sowie eine Anpassung der Grünfuge zugunsten einer Fußwegeverbindung und der Rettungswagen-Durchfahrt Jägerstraße.

Die Änderung des geltenden Planungsrechts für den Klinikumstandort Mitte hat dabei zum Ziel, den Standort als zukunftsfähiges Krankenhaus zu stärken und seine medizinischen Funktionen als Maximalversorger für die Bürgerschaft der Stadt Stuttgart auszubauen und langfristig zu sichern.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren sollen in einem Grünordnungs- bzw. Freiflächengestaltungsplan übergeordnete Ziele des Freiraums definiert werden, um stadtklimatische Ziele, ebenso wie wichtige Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Baumersatz und Begrünungsanteile zu sichern.




Die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind in der Anlage 1 dargestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Weise, dass die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die Dauer eines Monats im Amt für Stadtplanung und Wohnen öffentlich einzusehen sind. Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wird in einem Anhörungstermin im Amt für Stadtplanung und Wohnen gegeben.


Finanzielle Auswirkungen

Zur Übernahme der Planungskosten wird eine vertragliche Regelung mit dem Klinikum Stuttgart geschlossen. Über Finanzierungskonzept und Gesamtbudget des Neustrukturierungsprojekts hat der Gemeinderat gesondert beschlossen (GRDrs 634/2018 und 554/2020).



Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (Fassung vom 18. Mai 2021)
2. Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (Fassung vom 18. Mai 2021)
3. Gebäudeübersichtsplan Klinikum Mitte (Fassung vom 18. Mai 2021)
4. Schnitte zur geplanten Höhenentwicklung Haus ABE + F (Fassung vom 18. Mai 2021)


<Anlagen>



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