Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
46
3a
VerhandlungDrucksache:
89/2024
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 15.03.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:der Vorsitzende, Frau Rüdiger (LiegA)
Protokollführung: Frau Mitschele fr
Betreff: Ausschreibung des Bauplatzes Q11
im Baugebiet NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt
(IBA 2027-Netz-Projekt)

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.02.204, öffentlich, Nr. 22
Ergebnis: ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 27.02.2024, öffentlich, Nr. 51
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Gemeinderat vom 07.03.2024, öffentlich, Nr. 30
Ergebnis: Zurückstellung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 21.02.2024, GRDrs 89/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Ausschreibung des noch zu bildenden städtischen Quartiers
Q11 Emy-Gordon-Straße mit ca. 50 a 59 m²

abgehend von dem unbebauten städtischen Grundstück der
Gemarkung Stuttgart-Bad Cannstatt
Flst. 2997/4 Hanna-Henning-Straße, Benzstraße -: 06 ha 35 a 06 m²

ausschließlich an
Mitglieder des "Bündnis für Wohnen",

auf Grundlage des beigefügten Exposés wahlweise

a) im Wege des Erbbaurechts mit jährlichem Erbbauzins in Höhe von 161.823,54 EUR

(nachrichtlich: unter Zugrundelegung einer Grundstücksverbilligung von bis zu 45 % für die geförderten Sozialmietwohnungen (SMW))

alternativ

b) zum Kauf zu einem vorläufigen Kaufpreis von insgesamt 8.515.182,85 EUR

(nachrichtlich: beitragsfreier Bodenwert/Verkehrswert für das Quartier 10.814.302 EUR abzüglich einer vorläufigen Grundstücksverbilligung in Höhe von 2.299.119,15 EUR für den Grundstücksanteil der SMW aus dem anteiligen
Bodenwert)
wird zugestimmt.

2. Der gemäß Grundsatzvorlage GRDrs 477/2020 zur Entwicklung des NeckarParks vorgesehenen Bebauung des Quartiers

Q11: insgesamt ca. 106 Wohneinheiten (WE), davon ca. 70 SMW gefördert und ca. 36 WE frei finanziert (hier aufgrund des geänderten Wohnungsschlüssels nach oben etwas abweichend zur GRDrs 477/2020) (Wohnanteil ca. 90 %) sowie einer KITA mit drei Gruppen und ca. 45 Kindern auf Baulos A

wird zugestimmt.

3. Der Entwicklung von Quartier Q11 (Bauplatz) zusammen mit dem Quartier Q11.1 (Bestandsgebäude Altes Zollamt) als Objekt für die IBA 2027 wird zugestimmt.

4. Über die endgültige Vergabe entscheidet der Gemeinderat auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses.

BM Fuhrmann erläutert den bisherigen Verfahrensverlauf zu den Beratungen über die Flächen am NeckarPark Q11, Q15.1 und Q17.1.

Die Liste, die als Anhang zur Drucksache ausgegeben worden sei, nenne erfreulicherweise mehrere Firmen und nicht nur die Unternehmen, die gemeinhin als "Bündnispartner" bezeichnet würden. Der Beschluss des Bezirksbeirats, die Verkaufsoption nur an Unternehmen zu richten, die sich am Gemeinwohl orientierten, werde von ihrer Fraktion begrüßt, so StRin Fischer (90/GRÜNE). Die in der letzten Sitzung gegebene Zusage, im Falle eines Verkaufs an andere Unternehmen erneut darüber im Rat zu sprechen, gelte weiterhin.

Dies wird durch Gesten der Verwaltung verneint.

Wichtig sei, an den Beschluss zur Bodenpolitik anzuknüpfen, auch wenn dieser erst später gefasst worden sei, fährt StRin Fischer fort. Es dürfe nur im Gegenzug zu der in der Vergangenheit gegebenen festen Zusage der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS), Belegungsrechte zu gewähren, den potenziellen Erwerbern die Wahlmöglichkeit zwischen Kauf und Erbbaurecht gegeben werden. Dies solle bereits in eine klare Formulierung in der Ausschreibung gefasst werden. Die in der Liste aufgeführten Unternehmen hätten sich nicht als tatsächliche Bündnispartner erwiesen.

Für die klug ausgearbeitete Vorlage bedankt sich StR Stradinger (CDU). Die in der Anlage 2 aufgeführte Liste mit Mitgliedern des "Bündnisses für Wohnen" findet er gelungen. Bezirksbeiratsbeschlüsse gäben oft gute Impulse, aber sie dürften auch nicht überbewertet werden.

StR Conzelmann (SPD) gibt Bezirksbeiratsbeschlüssen mehr Bedeutung, der Bad Cannstatter Bezirksbeirat verharre seit Langem bei seiner Position, im NeckarPark keinen Verkauf, sondern nur Erbpacht zur Grundstücksüberlassung zulassen zu wollen. Der Stadtrat sieht darin den geistigen Ursprung des geltenden Beschlusses zur Bodenpolitik. Über die beiden Gemeinderatsdrucksachen sei auch in der Vollversammlung viel diskutiert worden. Die SPD-Fraktion befinde wie die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, obwohl die Grundstücke im NeckarPark eine lange Historie hätten, könne der Grundsatzbeschluss zur Bodenpolitik nicht außer Acht gelassen werden. Die Gemeinderatsdrucksache müsse abgeändert werden. Daher bringt der Stadtrat als Antrag der SPD-Fraktion vor: Die Beschlussantragsziffer 1 wird abgeändert in "ausschließlich an Mitglieder des Bündnisses für Wohnen, die ihre Bündnisverpflichtungen zumindest teilweise erfüllt haben." Oder es werde mit der Maßgabe beschlossen, dass ein Verkauf nur an Bündnispartner aus dem Bündnis für Wohnen 1.0 stattfinden könne, die ihre Verpflichtungen zumindest teilweise erfüllt haben. Wer eine zumindest teilweise Erfüllung geleistet habe, ließe sich aus der verteilten Übersicht entnehmen.

Der Beschluss des Bezirksbeirats sei zwar nachvollziehbar, ihre Fraktion könne sich dem aber nicht anschließen, sagt StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), da sich die Fraktion grundsätzlich gegen Verkauf ausspräche. Sie formuliert den Antrag: Zum Grundstück Q11 wird der Unterpunkt 1b gestrichen. Es solle nur Erbbaurecht möglich sein. Bei der Ausschreibung zum Tagesordnungspunkt 3b solle in derselben Weise verfahren werden.

Wie bereits in der vorwöchigen Gemeinderatssitzung angekündigt, spricht StRin Köngeter (PULS) die Ablehnung ihrer Fraktion aus, die Fraktion wolle einen Beschluss auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses Bodenpolitik. Die Haltung des Bezirksbeirats sei nachvollziehbar, dem schlösse sich ihre Fraktion aber nicht an, da sie kein unzuverlässiger Partner sein möchte, indem unerwartet strengere Maßstäbe eingefordert würden. Die Grundlage aus 2021 und nicht die aus 2015 sollte gelten.

Auch an anderen Projekten zeige sich die generell schwierige Situation der Bauwirtschaft, beginnt BM Fuhrmann. Der Beschluss aus 2015 sei die Ausgangsbasis und dies müsse beachtet werden. Die zwischenzeitlichen - auch bauplanungsrechtlichen - Verzögerungen dürften keinen Nachteil für die Bündnispartner nach sich ziehen. Eine weitere Einschränkung der Ausschreibung berge das Risiko, keine Angebote zu erhalten. Nach einer wie auch immer gestalteten Ausschreibung treffe der Gemeinderat die finale Entscheidung. Er sagt zu, die mündlich formulierten Anträge zur Abstimmung zu stellen. Grundsätzlich müsse zwischen der Richtung des Bezirksbeiratsbeschlusses/
Gemeinwohl oder einer Gewichtung zugunsten des Grundsatzbeschlusses Bodenpolitik entschieden werden. Eine Wertung der zumindest teilweisen Erfüllung - wie von StR Conzelmann vorgeschlagen - findet BM
Fuhrmann schwierig zu treffen. Eine Einbeziehung des Grundsatzbeschlusses zur Bodenpolitik (GRDrs 146/2021) scheine der sinnvollste Weg, auch wenn er eine kritische Auswahl nach einer freieren Ausschreibung bevorzuge.

StRin Köngeter widerspricht seiner Auffassung, sie findet, wer bereit sei, die strengeren Kriterien zu erfüllen, der könne mit Entgegenkommen belohnt werden.

Manche Bündnispartner des ersten Bündnisses für Wohnen hätten keinen Beitrag geleistet und würden nun trotzdem in der Anlage zur Gemeinderatsdrucksache erwähnt, deshalb sei eine Eingrenzung erforderlich, erläutert StR Conzelmann die Sicht seiner Fraktion. Eine Begrenzung danach, wer die Kriterien voll erfüllt habe, schließe zu viele potenzielle Partner aus, nur die SWSG verbliebe. Gewollt sei eine Abgrenzung zu den Bündnispartnern, die gar keinen Beitrag gebracht hätten. Dies entspreche dem Gedanken des Grundsatzbeschlusses zur Bodenpolitik.

Die Vorlage müsse weiterhin unter dem ursprünglichen Gesichtspunkt des ersten Bündnisses für Wohnen gesehen werden, wonach die Vergabe schneller erfolgen solle, im Gegenzug zur Gewährung von Belegungsrechten bekämen die Unternehmen Grundstücke von der Stadt Stuttgart, erinnert StRin Fischer. Da das Bündnis noch laufe und Bündnisverpflichtungen noch nicht abgeschlossen seien, möchte sie die Formulierung von StR Conzelmann ergänzen um "noch erfüllen werden." Es solle nicht der Eindruck entstehen, das Bündnis mit seinen Verpflichtungen sei erledigt und deren Erfüllung abgeschlossen. Die Bewerber sollten sich weiterhin aus dem ersten Bündnis in der Pflicht fühlen und sich nicht für künftige Vorhaben ausgeschlossen betrachten. Sie hält es für sehr wahrscheinlich, dass eine Einbeziehung des Grundsatzbeschlusses Bodenpolitik als einseitig und nachträglich empfunden werde und auch abgelehnt werden würde.

Eine Formulierung entsprechend des Vorschlags von Frau Fischer lehnt StRin Tiarks ab, sollten Firmen, die ein Grundstück bekommen haben, keine Belegungsrecht gewähren, habe die LHS ihres Erachtens keine Handhabe, diese einzufordern. Sie stellt die Frage, ob in so einem Fall Grundstücke an die LHS zurückfielen.

StRin Köngeter schließt sich der Frage an, wie sichergestellt werden könne, dass solche Bedingungen erfüllt würden.

Es habe sich eine umfassende Antragslage herausgebildet, hält BM Fuhrmann fest.

Damit die Möglichkeit besteht, an der Eröffnung der Azubimesse HANDS UP des Stuttgarter Handwerks teilzunehmen, wird die Sitzung von 09:56 Uhr bis 10:27 Uhr unterbrochen.

BM Fuhrmann setzt die Sitzung fort und stellt fest, die Fraktionen seien ausreichend vertreten. Er gibt die vor der Unterbrechung gestellten Anträge wieder und bittet Frau Rüdiger (LiegA) dazu um Stellungnahme.

Frau Rüdiger gibt die Sicht der Verwaltung wieder. Die Ausschreibung der Bauplätze im Gebiet NeckarPark basiere auf der GRDrs 906/2015. Dieses ursprüngliche Bündnis für Wohnen beruhe auf der Grundlage, dass der LHS für die Bereitstellung der Grundstücke durch die Bündnispartner zusätzliche Belegungsrechte eingeräumt würden. Zum damaligen Zeitpunkt habe die LHS die Grundstücke an ihre Bündnispartner verkauft. Die LHS sehe sich weiterhin an diese Verkäufe und die GRDrs 906/2015 gebunden. Verzögerungen, wie langwierige bauplanungsrechtliche Verfahren, könnten nicht nachteilig für die Bündnispartner gewertet werden. Der Grundsatzbeschluss Bodenpolitik GRDrs 146/2021 NEUFASSUNG sei ihrer Einschätzung nach entsprechend des Antrags von Frau Köngeter geeignet, nur bestimmten Bündnispartnern ein Wahlrecht zuzugestehen. Dieser Inhalt ließe sich durch eine entsprechende Formulierung erfassen.

Eine derartige Eingrenzung wirke möglicherweise, aber nicht zwangsläufig, einschränkend auf das Ergebnis der Vergabe ein, folgert BM Fuhrmann. Sobald es ein Ergebnis der Vergabe gebe, werde dieses dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Er stellt die aus dem Gremium zur Vorberatung vorgebrachten mündlichen Anträge zur Abstimmung:

- Der Antrag von StRin Tiarks lautet: "Der Streichung des Passus 1b (Verkaufsoption) im Beschlussantrag der Drucksache 91/2024 wird zugestimmt."

- Der Antrag von StRin Köngeter lautet: "Der Ergänzung des Beschlussantrags der Drucksache entsprechend der Grundsatzvorlage Bodenpolitik GRDrs 146/2021 NEUFASSUNG wird zugestimmt."

- Der Antrag von StR Conzelmann lautet: "Der Ergänzung des Beschlussantrags der Drucksache 91/2024 um das Erfordernis der zumindest teilweisen Erfüllung der Bündnisverpflichtung wird zugestimmt."

- Der Antrag von StRin Fischer lautet: "Der Ergänzung des Beschlussantrags der Drucksache 91/2024 um das Erfordernis der zumindest teilweisen - auch zukünftig noch geschehenden - Erfüllung der Bündnisverpflichtung wird zugestimmt."

BM Fuhrmann bittet um Abstimmung zum Antrag von StRin Tiarks und stellt fest:

Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

Des Weiteren stellt BM Fuhrmann die GRDrs 89/2024 gemäß der Maßgabe des mündlichen Antrages von StRin Köngeter (Vergabe unter Beachtung der Kriterien der GRDrs 146/2021 NEUFASSUNG) zur Abstimmung und stellt fest:

Zu den Anträgen von StR Conzelmann und StRin Fischer erfolgt keine Abstimmung.
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