Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
282
7
VerhandlungDrucksache:
623/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 04.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:Herr Holzer (HochbA)
Protokollführung: Frau Klemm fr
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder +
Jugendtreff Asperger Straße 41 in Stuttgart-Stammheim
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen v. 26.05.2023, nicht öffentlich, Nr. 97
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.06.2023, öffentlich, Nr. 115
Ergebnis: Vorberatung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 12.05.2023, GRDrs 623/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder mit Jugendtreff in der Asperger Straße 41 in Stuttgart-Stammheim 2. In den Gesamtkosten bei Fertigstellung enthalten sind die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 505.000 EUR (inklusive Nebenkosten), Abbruchkosten in Höhe von 95.000 EUR und Ausstattungskosten in Höhe von 247.000 EUR.

3. Die voraussichtlichen Auszahlungen laut Kostenstand 12/2022 in Höhe von 8.110.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233241 – Kita Stammheim, Asperger Straße 41 A/B; Neubau und Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, gedeckt.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphasen 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 45% der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abbruch der Bestandsgebäude Asperger Straße 41 A und 41 B, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.

6. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.


StR Schrade (FW) verweist auf die Vorlage und den Bebauungsplan (BPlan). Erst jetzt stelle man fest, dass die Vorplanung nicht in den BPlan passe. Der Stadtrat zeigt sich verwundert über den Sachverhalt und bittet, die BPläne künftig mit mehr Spielraum für die konkrete Planung zu erstellen. Der vorliegende Fall sei schließlich nicht der erste derartige Vorgang.

Er wolle die Anmerkung von StR Schrade als Anregung an die Stadtverwaltung mitnehmen, entgegnet Herr Holzer (HochbA) und spricht damit auch BM Pätzold an.
BPläne müssten frühzeitig erstellt werden, um Verzögerungen von drei bis fünf Jahren bis Baubeginn zu vermeiden. Gleichzeitig sei der Rahmen für die Stadtplanung aufgrund der Vorgaben eng gesteckt.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.



BM Thürnau stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

zum Seitenanfang