Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
109
7
VerhandlungDrucksache:
53/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 20.04.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Verkehrslenkende und städtebauliche Begleitmaßnahmen zum Rosensteintunnel mit B10/B14-Verbindung am Leuze
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt und des Technischen Referats vom 08.04.2021, GRDrs 53/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umsetzungsplanung zur provisorischen Verkehrsführung in der Pragstraße und der Schönestraße mit Änderungen an den Kreuzungen der Rosensteinbrücke im zeitlichen Zusammenhang nach der Eröffnung des Rosensteintunnels wird zugestimmt (Maßnahmen 1 und 2 Provisorien ohne komplette Umgestaltung).

2. Von der modifizierten Zielplanung für den bereits beschlossenen kompletten Umbau der Pragstraße auf Grundlage des Bebauungsplans Rosensteintunnel/Leuzetunnel in Stuttgart-Bad Cannstatt (Ca 264) nach der Eröffnung des Rosensteintunnels gemäß Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen (Maßnahmen 1 und 2 komplette Umgestaltung).

3. Vom Realisierungsstand der Begleitmaßnahmen und inzwischen erfolgter Änderungen in Planung und Umsetzung wird Kenntnis genommen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die Bitte von StR Goller (AfD), eine tabellarische Übersicht der Radverkehrsmaßnahmen, inwieweit diese auf Anträgen/Beschlüsse beruhen, vorgelegt zu bekommen, nimmt BM Pätzold auf.

StR Ozasek (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) kritisiert, auf Anträge wie den Antrag Nr. 274/2020 "Lebenswerte Neckarvorstadt - Umgestaltung und Verkehrsberuhigung Brückenstraße" werde nicht eingegangen. In der nächsten Beratung im Ausschuss sollte darauf eingegangen werden. Dies sagt BM Pätzold zu.


Zu dem Vorschlag von BM Pätzold, diesen Tagesordnungspunkt heute ohne Aussprache einzubringen, nach einer Befassung der Bezirksbeiräte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 04.05.2021 vorzuberaten und in einer weiteren Sitzung die Beschlussfassung vorzusehen, ergeben sich keine Einwendungen.

Damit ist die GRDrs 53/2021 eingebracht.

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