Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
321/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin: 22.05.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Investitionszuschuss für BruderhausDiakonie,
Ringelbachstr. 211, 72762 Reutlingen
- Neubau einer Kindertagesstätte im Röhrlingweg 9,
70599 Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.04.2017, GRDrs 321/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die BruderhausDiakonie, Ringelbachstr. 211, 72762 Reutlingen, erhält für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung im Röhrlingweg 9 in Stuttgart einen Investitionszuschuss von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt 1.702.500,00 Euro.

2. Zusätzlich zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen gelten folgende von den Förderungsgrundsätzen abweichenden Nebenbestimmungen:

a. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 24 Monate nach Ausstellung des Bewilligungsbescheides einzureichen.

b. Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, das Bauvorhaben nach VOB/A auszuschreiben (Nr. 3.1 Allgemeine Nebenbestimmungen), insbesondere auch dann, wenn Mittel aus dem Bundesprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung gewährt werden. Zudem ändert sich der städtische Zuschuss. Er berechnet sich dann wie folgt:
Kosten-Alt minus Bundesmittel = Kosten-Neu
Städtischer Zuschuss = 75 % der Kosten-Neu

3. Der bedingte Rückzahlungsanspruch ist dinglich zu sichern. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat der Zuschussempfänger auf seine Kosten im Grundbuch zumindest an bereitester Stelle eine Buchgrundschuld in Höhe des Zuschussbetrages einzutragen. Die Grundschuld ist unverzinslich, das Grundschuldkapital ist zahlungsfällig nach Ablauf der gesetzlichen, sechsmonatigen Kündigungsfrist.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.

5. Der Aufwand wird aus Mitteln des Finanzhaushaltes gedeckt, PSP-Element 7.513161.800.109, Sachkonto 18031800, Investitionszuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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