Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 484/2019
Stuttgart,
06/18/2019



Projekt Stuttgart 21:
Städtischer Kostenanteil für den Bereich Fußgängerunterführung
Haltepunkt Feuerbach, Wiener Platz und Borsigstraße
- Bericht zum Sachstand
- Zustimmung zum Eckpunkte-Papier
- Finanzierung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und TechnikBeschlussfassungöffentlich02.07.2019



Beschlußantrag:






Begründung:


Bisherige Beschlüsse

Am 12. Dezember 2017 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik vom Bericht zum Stand der Verhandlungen zu den Kreuzungsvereinbarungen Kenntnis genommen und dem vierstreifigen Ausbau der Borsigstraße (B 295) im Bereich der Eisenbahnunterführungen zugestimmt (GRDrs 912/2017).

1. Bericht zum Sachstand

Die DB Netz AG realisiert auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundsamtes (EBA) vom 13. Oktober 2006 (PFA 1.5 Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt) Baumaßnahmen im Bereich Haltepunkt Feuerbach. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem folgende Anlagen und Bauwerke der LHS:
Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen gab es zwischen der DB Netz AG (vertreten durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH - künftig DB) und der LHS unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Herstellkosten, Erhaltungs- und Unterhaltungspflichten, Verkehrssicherungspflichten und weiteren eisenbahnkreuzungsrechtlichen Fragestellungen.

Zur Überbrückung der unterschiedlichen Auffassungen haben die DB und die LHS ein Gesamtpaket unter Gremienvorbehalt abgestimmt. Der so gefundene Kompromiss wurde in einem „Eckpunkte-Papier“ (siehe Anlage) zusammengefasst und stellt sich wie folgt dar:

Borsigstraße (B 295) im Bereich der Eisenbahn-Fernbahnstrecken einschließlich
ihrem vierstreifigen Ausbau.


Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2017 der konkreten Umsetzung des bestehenden grundsätzlichen Verkehrskonzepts (B 295 Feuerbach) zur Entlastung der Bereiche Bludenzer-/ Bregenzer-/ Tunnelstraße vom B 295-Verkehr zugestimmt (GRDrs 912/2017). Zur Realisierung des vierstreifigen Ausbaus der Borsigstraße (B 295) im Bereich der Eisenbahnüberführungen wurde die Verwaltung beauftragt, mit der DB Netz AG die erforderlichen Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen abzuschließen.

Kreuzungsmaßnahme Fernbahn:
Für die bauliche Umsetzung hat die LHS von der DB Netz AG im Bereich der Eisenbahnüberführungen im Rahmen Ihrer Baumaßnahme die Verbreiterung der Borsigstraße um eine vierte Spur verlangt. Zwischen der DB und der LHS wurden daraufhin Verhandlungen über die Kostenbeteiligung der LHS im Bereich der Kreuzungsmaßnahme Fernbahn aufgenommen. Die DB Netz AG bezifferte den städtischen Anteil für die Eisenbahnüberführung der Fernbahn 2017 vorläufig auf ca. 1 Mio. EUR netto. Die LHS ist der Forderung der Bahn entgegengetreten, da nach Auffassung der LHS der Kostenanteil lediglich auf die Herstellkosten der vierten Fahrspur im Bereich der Fernbahn und den Rückbau des ehemaligen Industriegleises zu beschränken wäre.

Der jetzt erreichte Kompromiss im „Eckpunkte-Papier“ sieht vor, dass die LHS für die Kreuzungsmaßnahme Fernbahn eine pauschale und abschließende Kostenbeteiligung in Höhe von 714.000 EUR inklusive Umsatzsteuer an die Bahn zahlt. Eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung wird geschlossen.

Kreuzungsmaßnahme S-Bahn:
Nicht Gegenstand des „Eckpunkte-Papiers“ ist die Kreuzungsmaßnahme S-Bahn. Die Verhandlungen zur Kreuzungsmaßnahme S-Bahn dauern noch an.

Aufgrund des bereits ausgesprochenen Verlangens der LHS muss die DB jedoch den vierstreifigen Ausbau der Borsigstraße in Ihren Planungen berücksichtigen. Zu verhandeln ist jedoch noch eine Kreuzungsvereinbarung, die die Kostenbeteiligung der LHS und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des gesamten vierspurigen Ausbaus regelt. Die Verwaltung geht davon aus, dass für die S-Bahnmaßnahme eine vergleichbare Regelung entsprechend der Fernbahnmaßnahme mit der DB Netz AG getroffen werden kann. Verlegung der Personenunterführung im Bereich S-Bahn Haltepunkt Feuerbach Bei der Personenunterführung Feuerbach vertrat die Bahn die Auffassung, dass die ehemalige Personenunterführung Feuerbach kein nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg gewidmeter Weg gewesen sei, die neue jedoch gewidmet werden soll. Diese Rechtsauffassung hätte eisenbahnkreuzungs- und straßenrechtlich dazu geführt, dass die LHS die Herstellkosten für die neue Personenunterführung in Höhe von rd.
9 Mio. EUR und in Folge auch die Straßenbaulast tragen müsste.


Die LHS war hingegen unter Beachtung einer früheren Vereinbarung mit der Bahn der Auffassung, dass bereits die ehemalige Personenunterführung ein gewidmeter Weg gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg war und die Bahn damit die Herstellkosten zu tragen hätte. Im Streitfall hätte die LHS den Weg in der neuen Personenunterführung nicht gewidmet und eine Kostenbeteiligung weiter abgelehnt.

Im Rahmen einer gesamthaften Regelung hat man sich im „Eckpunkte-Papier“ bezüglich der Widmung der ehemaligen Personenunterführung auf die Sichtweise der LHS geeinigt. Demgemäß wird auch die neue Personenunterführung straßenrechtlich gewidmet. Zur Sicherstellung der Widmung wird ein einvernehmlich abgestimmter Antrag an das Eisenbahn-Bundesamt zur Anpassung des Planfeststellungsbeschlusses zum PFA 1.5 gestellt. Der Betrieb und die Unterhaltung des Wegs in der Personenunterführung erfolgt wie bereits bei der früheren Personenunterführung durch die LHS als Straßenbaulastträger. Das Bauwerk wird von der Bahn erhalten. Die Bahn hat das Recht Werbeanlagen in der Personenunterführung zu betreiben. Die LHS wird keine Zahlungen zur Errichtung der neuen Personenunterführung leisten.

Bauliche Anpassungen des Wiener Platzes Gemäß den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum PFA 1.5 ist der vorhandene Buswender am Wiener Platzes zu verschieben, um eine bessere Zugangsmöglichkeit zur neuen Personenunterführung zu gewährleisten. Bereits während der Bauausführung wurde ein Zustand eingerichtet, der eine Anpassung des Buswenders beinhaltete. Dadurch konnte ausreichend Platz für einen besseren Zugang zur Personenunterführung erreicht werden.

Die Bahn war der Auffassung, dass eine endgültige weitergehende Verschiebung des Buswenders von der LHS zu finanzieren wäre. Die LHS hat demgegenüber vertreten, dass die Verschiebung des Buswenders in einen endgültigen Zustand als Folgemaßnahme des Projekts Stuttgart 21 allein aus den Projektmitteln zu finanzieren sei.

Im Rahmen einer gesamthaften Regelung hat man sich im „Eckpunkte-Papier“ darauf geeinigt, dass die Bahn lediglich eine Anpassung des Buswenders realisiert, der eine angemessene Durchgangsbreite und guten Zustand im Bereich vor der neuen Personenunterführung sicherstellt. Die Herstellkosten für diese Anpassungen trägt die DB.


2. Zustimmung zum Eckpunkte-Papier

Durch die Zustimmung zum „Eckpunkte-Papiers“ ist es möglich, die unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Bahn und der LHS für die Maßnahmen des Projekts Stuttgart 21 im Bereich Haltepunkt Feuerbach im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu überbrücken. Das „Eckpunkte-Papier“ beinhaltet nach Auffassung der Verwaltung eine angemessene und interessensgerechte Gesamtlösung.

Im Einzelnen ist der in intensiven Gesprächen ausgehandelte Kompromiss aus Sicht der LHS wie folgt zu bewerten:

Die LHS muss sich im Hinblick auf den von ihr verlangten vierstreifigen Ausbau in jedem Fall an den Kosten der Kreuzungsmaßnahme beteiligen. In welchem Umfang dies letztendlich gerechtfertigt wäre, wäre jedoch Gegenstand komplizierter und wenig präziser eisenbahnkreuzungsrechtlicher Regelungen und könnte am Ende eines langen Verfahrens auch höher als der jetzt vereinbarte Betrag liegen. Durch die pauschale Kostenbeteiligung der LHS in Höhe von 714.000 EUR inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer wird das Risiko eines umfangreichen Rechtsstreites mit der DB beseitigt. Der Abschluss des „Eckpunkte Papiers“ führt außerdem zur Zusage der DB, den vierspurigen Ausbau der Borsigstraße (B 295) im Bereich der Fernbahn baulich durchzuführen.

Bezüglich der Personenunterführung vertreten Bahn und LHS gemeinsam, dass der Weg bereits früher gewidmet war. Ein Rechtsstreit über diesen Punkt wird somit abgewendet. Die Kosten für die Verlegung der Personenunterführung trägt die Bahn. Die LHS erhält dauerhaft das Recht, eine Wegebeziehung zwischen dem Wiener Platz und der Siemensstraße (im Bahnbereich) aufrecht zu erhalten.

Für die baulichen Anpassungen des Wiener Platzes wird eine Pflicht der Bahn zur Herstellung eines angemessenen Zugangs zur neuen Personenunterführung vereinbart (bereits erfolgt). Diese Herstellung stellt den Zugang zur künftigen Personenunterführung sicher. Des Weiteren kann derzeit eine größere bauzeitliche Beeinträchtigung des Buswenders vermieden werden. Ein langwieriger Rechtsstreit zwischen Bahn und LHS über die Kostentragungspflicht zur baulichen Anpassung des Wiener Platzes ist damit abgewendet.

Die Verwaltung empfiehlt dem „Eckpunkte-Papier“ zuzustimmen. Die Zustimmung sollte trotz der noch offenen Fragestellungen zur Kreuzungsmaßnahme zwischen der Borsigstraße (B 295) und der S-Bahn bereits jetzt erfolgen, um eine abschließende Verbindlichkeit für die in schwierigen Verhandlungen erzielten Ergebnisse zu erreichen.

Finanzielle Auswirkungen

Mit GRDrs 364/2010 wurde über die Baumaßnahme und die weitere Verwendung der Budgetmittel berichtet. Die Kostenbeteiligung für die Borsigstraße (B 295) im Bereich der Eisenbahn-Fernstrecken einschließlich ihrem vierstreifigen Ausbau wird hieraus finanziert.

PS-Nr. 7.665005.300.010.01
Auftrag SAP: M7666450103H (B295 Borsigstraße, Unterführung Gleise)

Auf die Berechnung von Eigenleistungen wird verzichtet.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-

In Vertretung




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Eckpunktepapier Feuerbach


Eckpunkte-Papier



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