Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
921/2010
GZ:
RSO 3814
Sitzungstermin: 24.02.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister sp
Betreff: Förderung des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2015 in Stuttgart vom 3. bis 7. Juni 2015

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 26.01.2011, nicht öffentlich, Nr. 15
Ergebnis: Einbringung

Gemeinderat vom 27.01.2011, nicht öffentlich, Nr. 14
Ergebnis: Einholung von Meinungsäußerungen der Ratsfraktionen

Verwaltungsausschuss vom 23.02.2011, öffentlich, Nr. 39
Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag;
Ablehnung des Antrags der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, den Zuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart auf 2 Mio. € zu begrenzen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Rechts, Sicherheit und Ordnung vom 24.01.2011, GRDrs 921/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Deutschen Evangelischen Kirchentag e.V. wird für die Durchführung des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentags (35. DEKT) vom 3. bis 7. Juni 2015 in Stuttgart zur Deckung der Kosten ein Barzuschuss in Höhe von 2.500.000 EUR gewährt.

2. Darüber hinaus werden dem Deutschen Evangelischen Kirchentag e. V. Sachleistungen und Gebührenbefreiungen gemäß Anlage 4 in Höhe von maximal 711.000 EUR gewährt.

3. Für den Zuschuss gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt. Die endgültige Höhe der Sachleistungen und Befreiungen nach Ziffer 2 wird anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nach Abschluss des Kirchentags festgesetzt und intern verrechnet.

4. Der Deutsche Evangelische Kirchentag e.V. schöpft alle Einnahmemöglichkeiten aus und beschränkt die Ausgaben auf das unbedingt Notwendige. Die Stadt behält sich das Recht vor, unangemessene Ausgaben und vorab nicht vereinbarte Leistungen bei der endgültigen Festsetzung des Zuschusses gemäß Ziffer 2
außer acht zu lassen.

5. Der Deutsche Evangelische Kirchentag e.V. verpflichtet sich, die zur Deckung seiner Ausgaben nicht benötigten Zuschussmittel nach Ziffer 1 anteilsmäßig an die Stadt zurückzuzahlen.

6. Die Aufwendungen von insgesamt max. 3.211.000 EUR werden im Teilhaushalt des Amts für öffentliche Ordnung (sonstige Kulturpflege) finanziert. Die erforder-lichen Haushaltsmittel sind voraussichtlich bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 einzuplanen. Die Mittelbewirtschaftungsbefugnis wird auf das Amt für öffentliche Ordnung übertragen.

7. Von den zusätzlichen Aufgaben für den Kirchentag wird hinsichtlich eines Stellenbedarfs Kenntnis genommen. Genaue Angaben über Umfang und Dauer dieses Stellenbedarfs sind erst im Laufe des weiteren Planungsfortschritts möglich. Über Stellenschaffungen sowie Laufzeit und Wertigkeit wird zum Stellenplanverfahren 2012/2013 entschieden.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

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