Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 545/2017
Stuttgart,
07/05/2017



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Jäger-/Kriegsbergstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Stgt 294)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Bezirksbeirat Nord
Ausschuss für Umwelt und Technik
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.07.2017
24.07.2017
24.07.2017
25.07.2017



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Jäger-/Kriegsbergstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Stgt 294) ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, um das geltende Planrecht zu ändern.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des
Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 10. Mai 2017.



Begründung:


Es ist beabsichtigt, das gesamte Areal Jäger-/Kriegsbergstraße verstärkt zu einem nachhaltigen urbanen Stadtquartier mit Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Die Neukonzeptionierung/Neustrukturierung sieht vor, die Jägerstraße durch bauliche Ergänzung sowie durch städtebauliche Aufwertungsmaßnahmen einer dem Standort angemessenen Nachverdichtung zuzuführen. Anlass für die Bebauungsplanänderung sind Standortüberlegungen für die Ecke Kriegsberg-/Heilbronner Straße im Bereich des Areals um die ehemalige Bahndirektion, Planungen in Bereich der ehemaligen EnBW-Zentrale sowie Bauvoranfragen in diesem Bereich.

Die Planungsansätze für das Plangebiet werden parallel zum Bebauungsplanverfahren auf Ebene eines Rahmenplans, welcher das gesamte Areal umfasst und in Analysen angrenzende Bereiche mit betrachtet, aufgearbeitet. Dieser behandelt sowohl bauliche Erweiterungsflächen, die Art der baulichen Nutzung, Gebäudehöhen, Grünflächen, die mögliche Umgestaltung von Straßen als auch das Erschließungssystem und ist in den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung vom 7.Juni 2017 näher erläutert.


Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Weise vorgenommen, dass die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf die Dauer von einem Monat im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung öffentlich eingesehen werden können. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wird in einem Anhörungstermin im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung gegeben.


Finanzielle Auswirkungen

Keine



Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung vom 7. Juni 2017
2. Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 10. Mai 20217


<Anlagen>



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