Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
290/2021
Stuttgart,
07/13/2021
Landesmesse Stuttgart GmbH
Jahresabschluss 2020
Änderungen im Gesellschaftsvertrag
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
öffentlich
23.07.2021
Beschlußantrag:
1. Der Vertreter der Landeshauptstadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Landesmesse Stuttgart GmbH:
a. den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht in der vorgelegten Form festzustellen,
b. den Bilanzverlust in Höhe von -12.202.065,88 EUR auf neue Rechnung vorzutragen,
c. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten,
d. den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten,
e. als Abschlussprüfer für den Einzel- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart zu beauftragen.
2. Dem geänderten Gesellschaftsvertrag der Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS) in der Fassung der Anlage 1 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, insbesondere in der Gesellschafterversammlung der LMS, alle Erklärungen und Handlungen vorzunehmen, die für die Inkraftsetzung des neuen Gesellschaftsvertrags erforderlich und zweckmäßig sind, sowie den vorgelegten Vertragsentwurf anzupassen, soweit dies zweckmäßig und erforderlich sein sollte und damit keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen verbunden sind.
Begründung:
Hinweis: Mitglieder des Aufsichtsrats der LMS sind bei Beschlussziffer 1d (Entlastung des Aufsichtsrats) befangen und dürfen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Zu 1. Jahresabschluss 2020
Die Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS), an der die Landeshauptstadt und das Land Baden-Württemberg zu je 50 % beteiligt sind, hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von -17.944 TEUR (VJ Jahresüberschuss 322 TEUR) abgeschlossen.
Dies war dadurch bedingt, dass durch die Corona-Pandemie ab März praktisch keine Veranstaltungen mehr stattfinden konnten.
Laut Pachtvertrag der LMS mit der Projektgesellschaft Neue Messe (ProNM) ist die zu bezahlende Pacht vollständig vom Ergebnis abhängig. Da das negative Ergebnis des Jahres 2020 und das voraussichtlich negative Ergebnis des Jahres 2021 auf zukünftige Pachtzahlungen angerechnet werden können, wird die LMS nach aktuellem Stand bis ins Jahr 2024 keine Pachtzahlung an die ProNM leisten.
- Im Bereich Messen und Ausstellungen wurden 12 eigene Messen mit 4.422 Aussteller*innen und 424.984 Besucher*innen durchgeführt, wodurch ein Umsatz in Höhe von 41.623 TEUR (Plan 125.262) erzielt wurde.
- Mit dem Gastveranstaltungsbereich wurde im Geschäftsjahr 2020 mit fünf Messen und sonstige Veranstaltungen mit insgesamt 607 Aussteller*innen und 52.278 Besucher*innen ein Umsatz in Höhe von 10.756 TEUR erzielt (Plan 41.783 TEUR).
- Das Internationale Congresscenter Stuttgart (ICS) erreichte im Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von 1.878 TEUR (Plan 8.287). 44 Kongresse, Tagungen etc. wurden von 155 Aussteller*innen und 17.545 Besucher*innen frequentiert.
Insgesamt erzielte die LMS in 2020 einen Umsatz in Höhe von 59.353 TEUR und liegt damit weit unter dem geplanten Umsatz in Höhe von 184.507 TEUR.
Das Jahresergebnis führt zu einer Verringerung des Eigenkapitals zum 31.12.2020 auf 22.558 TEUR (Vorjahr: 40.502 TEUR). Gleichzeitig sind durch wesentlich geringere erhaltene Anzahlungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die kurzfristigen Verbindlichkeiten insgesamt von 63.025 TEUR im Vorjahr auf 21.150 TEUR zum 31.12.2020 stark gesunken. Dadurch ging die Bilanzsumme von 118.449 TEUR auf 62.511 TEUR zurück, die Eigenkapitalquote stieg von 34,2 % auf 36,1 %.
Der Jahresabschluss 2020 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 53 HGrG) ergab keine Beanstandungen.
Der Aufsichtsrat behandelte den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht in seiner Sitzung am 13. Juli 2021. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss mit Lagebericht (Anlage) verwiesen.
Ausblick 2021
Die mit der Ausbreitung des Corona Virus einhergehenden Durchführungsverbote bzw. starken Einschränkungen für Messen bestehen auch weit in das Jahr 2021 hinein. Es wurden mehrere Messen erfolgreich in rein digitaler oder hybrider Form durchgeführt. In Bezug auf Umsatz und Ergebnis können diese aber die Präsenzmessen nicht ersetzen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass diese im Herbst wieder stattfinden können, aber auch sie werden bei weitem nicht den Zuspruch haben, wie die Veranstaltungen vor der Pandemie. Vor allem die Anzahl der internationalen Aussteller*innen und Besucher*innen gehen stark zurück. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis 2021 negativ sein wird.
Die LMS geht davon aus, dass sich das Messegeschehen langfristig verändern wird und hat schon während der Pandemie-Zeit neue digitale Veranstaltungsformate entwickelt und erfolgreich am Markt positioniert. Die Strategie der Messe wurde mit Unterstützung eines externen Beraterbüros im Projekt „Fit for Future“ validiert.
Zu 2. Geänderter Gesellschaftsvertrag
Auf Wunsch des Aufsichtsrats der LMS sollen in Zukunft die Aufsichtsratssitzungen in begründeten Ausnahmefällen auch in Form von Videokonferenzen stattfinden können. Dazu bedarf es einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Bei dieser Gelegenheit wurden auch sonstige, notwendige Anpassungen der Fassung aus dem Jahr 2016 vorgenommen. Der Vertrag soll insbesondere in folgenden Punkten geändert werden:
·
Aufsichtsratssitzungen sind künftig in begründeten Ausnahmefällen in Form einer Videokonferenz möglich, hybride Sitzungen sind nicht zulässig. Die/der Aufsichtsratsvorsitzende entscheidet über das Format (Präsenz oder Video). Eine Zuschaltung einzelner Mitglieder per Video ist im Ausnahmefall möglich. Das zugeschaltete Mitglied ist nicht stimmberechtigt, kann aber eine Stimmbotschaft abgeben (§9 (3) und (4)).
·
Die/der Aufsichtsratsvorsitzende kann sonstige Dritte als Gäste oder sachkundige Personen in der Aufsichtsratssitzung zulassen, der Aufsichtsrat kann Abweichendes bestimmen (§9 (9)).
·
Die Regelungen zum Wirtschaftsplan werden an die Bestimmungen des Public Corporate Governance der LHS angepasst (§11(3)11).
·
Die Gesellschafterinnen können bis zu zwei ständige Gäste in den Aufsichtsrat berufen (§13 (1) 11).
·
Gesellschafterversammlungen sind künftig in begründeten Ausnahmefällen in Form einer Videokonferenz möglich (§13 (2)).
·
Ganz neu hinzugekommen ist die Verpflichtung zur Anwendung des Chancengleichheitsgesetz - ChancenG im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (§19) und sinngemäß umzusetzen.
·
Folgende Regelungen wurden an den PCG-Kodex / Mustervertrag der Mitgesellschafterin Land Baden-Württemberg angepasst:
o
Sorgfaltspflicht der Aufsichtsräte (betrifft nur die von der Gesellschafterin Land entsendeten Aufsichtsräte)
o
Verfügung, Zusammenlegung und Teilung von Geschäftsanteilen
o
Einziehung von Geschäftsanteilen
o
Abfindung ausscheidender Gesellschafterinnen
.
·
Die LHS und das Land haben sich auf eine geschlechterspezifische Schreibweise geeinigt.
Auf Basis der Neufassung des Gesellschaftsvertrages werden im Anschluss auch die Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und für den Aufsichtsrat überarbeitet. Die Geschäftsordnungen werden laut Gesellschaftsvertrag vom Aufsichtsrat der LMS erlassen.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Anlagen
(nur für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses)
Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht
Entwurf Gesellschaftsvertrag
Hinweis: Die Anlagen stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung
Finanzielle Auswirkungen
<Finanzielle Auswirkungen>
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Anlagen
(nur für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses)
Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht
Entwurf Gesellschaftsvertrag
Hinweis: Die Anlagen stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung
<Anlagen>
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