Das Liegenschaftsamt hat den bisherigen Vertragsparteien die Gelegenheit gegeben sich zum Sachverhalt zu äußern. Die Käuferin hat mitgeteilt, dass sie bereit ist das Flurstück im Wege des freihändigen Erwerbs an die Landeshauptstadt Stuttgart zu verkaufen, damit die Abwicklung des Kaufvertrages vom 28.05.2021 nicht verzögert wird.
Durch einen freihändigen Erwerb des Flurstücks ergibt sich für die Landeshauptstadt Stuttgart kein Nachteil. Das Liegenschaftsamt schlägt daher den freihändigen Erwerb des Flurstücks zu den vom Stadtmessungsamt ermittelten Wert von vorläufig „Betrag 1 *)“ EUR vor. Der Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrags innerhalb der Ausübungsfrist ist vorgesehen.
Sollte die Beurkundung des Kaufvertrages nicht rechtzeitig vor Ablauf der Ausübungsfrist des Vorkaufsrechts erfolgen, schlägt die Verwaltung die Ausübung des Vorkaufsrechts an dem Flst. 7250/17, Vor dem Lauch mit 97 m², Gemarkung Stuttgart-Möhringen vor.
Die Verwaltung sieht die Ausübung im Hinblick auf das Wohl der Allgemeinheit als gerechtfertigt an.
Im Falle einer Ausübung des Vorkaufsrechts kann der Verkäufer gemäß § 467 Satz 2 BGB die Erstreckung des Vorkaufsrechts auf den gesamten Vertragsgegenstand des Kaufvertrages verlangen, soweit ein Festhalten an dem Kaufvertrag ohne das von der Ausübung des Vorkaufsrechts betroffene Flurstück nicht zumutbar wäre. Anhaltspunkte für eine solche Unzumutbarkeit liegen jedoch nicht vor und wurden auch bisher nicht vorgebracht. Daher geht die Verwaltung davon aus, dass ein solches Verlangen nicht rechtmäßig gestellt werden kann. Grundsätzlich hat der Verkäufer im weiteren Verfahren jedoch die Möglichkeit, sein Verlangen zu stellen und dies zu begründen. Dann würde sich das Vorkaufsrecht, soweit dieses Verlangen zurechtgestellt wird, auf den gesamten Kaufgegenstand zum vereinbarten Kaufpreis („Betrag 2 *)“ EUR) erstrecken. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, über die Ausübung neu zu entscheiden und einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen zu fassen. Finanzielle Auswirkungen
Der Kaufpreis in Höhe von „Betrag 1 *)“ EUR wird im Teilfinanzhaushalt 230- Liegenschaftsamt, Projekt 7.232000-Immobilien, AuszGr. 782-Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen, finanziert.
Beteiligte Stellen ./. Vorliegende Anträge/Anfragen ./. Erledigte Anträge/Anfragen ./. Thomas Fuhrmann Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Lageplan mit Ausübungsbereich *) Hinweis: Die Namen und Beträge unterliegen der Vertraulichkeit und sind nur für die Mitglieder des Gemeinderats in KSD / KORVIS einsehbar <Anlagen> zum Seitenanfang Anlage 1 zu GRDrs 681-2021.pdf