Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
38
11
VerhandlungDrucksache:
332/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin: 22.05.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Kappallo fr
Betreff: Investitionszuschuss für das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastr. 118, 70190 Stuttgart - Interimsquartier in der Blumenstr. 36 während des Neubaus in der Olgastr. 93a, 70182 Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.04.2017, GRDrs 332/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastr. 118, 70190 Stuttgart erhält für das Interimsquartier in der Blumenstr. 36 (Maßnahme: Olgastr. 93a) einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt 135.000,00 Euro.

2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).

3. In Abweichung zu den Fördergrundsätzen beträgt die Abrechnungsfrist 24 Monate statt der 12 Monate.

4. Abweichend von den Fördergrundsätzen läuft die Zweckbindung für das Interimsquartier statt 25 Jahre nur über dessen Betriebsdauer.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.

6. Der Aufwand für das Interimsquartier wird aus Mitteln des Ergebnishaushaltes gedeckt, Auftrag 51F01023, Sachkonto 43180000, laufendes Budget Förderung freier Träger.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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