1.1 Einführung von Vertretungsregelungen in Großtagespflegen.
1.2 Verbesserte Bezahlung von offenen Plätzen während der Eingewöhnung von Kindern durch Vermeidung von Einkommensausfällen.
1.3 Ausbau von Kindertagespflegeplätzen in geeigneten städtischen Räumen.
2. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 2,0 Stellen EG 9c TVöD wird Kenntnis genommen. Das Jugendamt wird ermächtigt, das zusätzliche Personal ab sofort außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen. 3. Der Aufwand von insgesamt 416.100 EUR ist im Teilhaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103657, Finanzielle Förderung/Übernahme von Teilnahmebeiträgen, Kontengruppe 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. 43310 Soziale Leistungen, finanziert. Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. In der Vorlage seien unterschiedliche Maßnahmen benannt, damit die Tagespflege gestärkt werde, unterrichtet BMin Fezer. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Anbieter von Tagespflegeplätzen könne einen Weg dazu darstellen, um die Zahl der Kindertageseinrichtungsplätze zu erhöhen. Auf die Historie eingehend schildert StRin Ripsam (CDU) die Hintergründe der im Haushalt beantragten finanziellen Mittel für den Ausbau von Kindertagespflegeplätzen. Hinsichtlich der Vorlage hätte sie sich die Aufnahme des Punktes der Kindertagesbetreuung gewünscht. Darüber hinaus vermisst sie die Aufführung der Haushaltsanträge der Fraktionen, die sich für den Ausbau der Tagespflege eingesetzt hätten. Folgende Fragen stellt StRin Ripsam und bittet um entsprechende Erläuterungen: Zu 1.1 - Vertretungsregelung in Großtagespflegen - "Gab es bisher keine Vertretungsregelung in den Großtagespflegen in Stuttgart?" - "Was hat es mit der Gewährung von den zweckgebundenen Mitteln auf Antrag auf sich?" - "Wie setzt sich der Betrag von 500 €/Monat hierfür zusammen?" Zu 1.2 - Verbesserte Finanzierung von offenen Plätzen während der Eingewöhnung - "Wie setzt sich die Berechnung des Stundensatzes während der Eingewöhnung zusammen?" Zu 1.3 - Überlassung von Räumen - "Wie setzen sich die Raumüberlassungskosten von 34.000 €/Jahr zusammen?" - "Gibt es weitere Räumlichkeiten, die als Großtagespflege genutzt werden können?" - "Ist das Personal für diese Einrichtungen in der Neckartalstraße und in der Solitudestraße bereits vorhanden?" Zu 1.4 - Organisation der Kindertagespflege im Jugendamt - "Wird der Stellenbedarf in den Stellenplanberatungen/im Kleinen Stellenplan verhandelt?" - "Wird der Mehrbedarf von 2,0 Stellen in den Regelbedarf überführt?" StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) schließt sich den Fragestellungen an und äußert ihre Freude über die Vorlage. Sie berichtet von ihrem Besuch in einer Großtagespflegestelle vor rund drei Jahren und lobt das Engagement und die Qualifikation der dort Beschäftigten. Im Rahmen der Stellenschaffung interessiert diese Stadträtin, ob die Sachbearbeitung werbewirksame Aufgaben für die Tagespflegestellen übernehmen soll. Eine weitere Frage bezieht sich auf die Vertretungsregelung, ob es eine sogenannte "Springerregelung" gebe. Insgesamt können sie und auch StRin Vowinkel (SPD) sich einen weiteren Ausbau der Kindertagespflege in Stuttgart sehr gut vorstellen. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen müsste die Tagespflege noch mehr ausgebaut werden, bemerkt StRin Vowinkel. Wie bereits ihre Vorrednerin geht sie davon aus, eine Vorlage/Berichterstattung zur Tagespflege zu erhalten. Sie fragt wie auch StRin Nuber-Schöllhammer nach weiteren Standorten, die als Großtagespflege genutzt werden könnten. Zum Thema der Eingewöhnungsphase und wie diese in den Betreuungseinrichtungen ablaufe regt StRin Vowinkel eine Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss an. Im Hinblick auf eine gesicherte Betreuung äußert StRin von Stein (FW), die Vertretungsregelung müsse bei den Großpflegen gut funktionieren. Sie hält unterschiedliche Betreuungsangebote in Stuttgart für zwingend erforderlich und spricht sich daher für die Großtagespflege aus. StR Klingler (BZS23) lobt die Vorlage und fragt nach dem Aufbau eines Beschwerdemanagements und der ebenfalls in der Vorlage genannten Pflege des Internetauftritts der Stadt Stuttgart für den Bereich der Kindertagespflege. Hierzu äußert Herr Korn, aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit der Tagespflegepersonen ohne einen Dienstaufsichtsüberbau - die Fachaufsicht richtet sich in diesem Fall nach der Pflegeerlaubnis - müssten die Tagespflegepersonen eine Stelle haben, an die sie sich bei Problemen wenden können. Dieses Thema werde derzeit mit den Trägern diskutiert. Beim Internetauftritt stelle es sich so dar, dass die Träger und der Tagesmütterverein eine themenbezogene Website besäßen. Allerdings komme die Aufgabe des Jugendamts dabei zu kurz. Insofern werden unter der städtischen Website entsprechende Informationen entwickelt und aufgenommen. Herr Hardt bekräftigt die von den Stadträtinnen und Stadträten genannten Fragen nach der Eingewöhnung von Kindern und nach der Umsetzung des Stellenbedarfs. Grundsätzlich begrüße er die Vorlage, u. a. vor dem Hintergrund der Verbesserung der Zusammenarbeit mit den freien Trägern. Frau Dr. Heynen erläutert zunächst, die Zuständigkeit der Kindertagespflege habe in der Vergangenheit in den verschiedenen Abteilungen gelegen. Die Aufgaben, wie Werbung sowie Zusammenarbeit mit den freien Trägern, würden gegenwärtig innerhalb einer Dienststelle mit dem Ziel des Ausbaus gebündelt. Die Kindertagespflege stelle einen wichtigen Baustein in der Kindertagesbetreuung dar, fügt die Jugendamtsleiterin hinzu. Anschließend geht Herr Korn auf die Hintergründe der Vorlage ein und berichtet von einer Initiative dazu in den Haushaltsplanberatungen. Nach intensiven Gesprächen mit den Akteuren seien die Schwerpunkte bei der Tagespflege in der Vertretungsregelung sowie in den Eingewöhnungszeiten vom Jugendamt gesehen worden. Inzwischen sei ein Betrag ermittelt worden, der einer Großtagespflegestelle als Pauschale zur Verfügung gestellt werden könne. Hierbei handle es sich um einen Rahmen und eine Geldleistung, die in den Haushaltsvorgaben festgelegt worden sei. Die Großtagespflegen würden gegenwärtig ihr eigenes Modell vorstellen, wie mit der Zuwendung zweckentsprechend verfahren werde. Zur Eingewöhnungszeit erklärt Herr Korn, aufgrund der Erfahrung aufseiten der Tagespflegepersonen seien der Verwaltung die tatsächlichen Verdienstausfälle benannt worden. Die genannten finanziellen Beträge seien mit den Trägern rückgekoppelt worden. Zu der Raumüberlassung erörtert Herr Korn, es gebe Erzieherinnen/Erzieher, die sich zeitweise in einer Tagespflege engagieren möchten. Dieses Potenzial solle nicht verloren gehen. Somit sei der pauschal bezifferte Verdienstausfall für Vorhalteplätze mit 34.000 €/Jahr beziffert worden. Die städtischen Räumlichkeiten in der Neckartalstraße und in der Solitudestraße werden mit "Vorhaltebeträgen für Belegrechte" erworben. Im Zweifelsfall könne somit der Rechtsanspruch erfüllt werden, wenn sich die Einrichtungen in zumutbarer Entfernung befänden. Diese genannten Einrichtungen würden sich als Kindergarten nicht eignen, ergänzt Herr Korn. Für den Personalbedarf gelte im Kleinen Stellenplan die Regel, der Personalbedarf müsse unabdingbar neben gleichzeitiger Sicherung der Finanzierung bestehen. Die Finanzierung basiere derzeit auf dem in der Vorlage genannten Beschluss. Insgesamt, so Herr Korn, sei beabsichtigt, der Tagespflege als zusätzliche Alternative in Stuttgart größere - besonders auch in konzeptioneller Hinsicht - Bedeutung beizumessen. Mit der Organisationsänderung im Jugendamt solle dieser Schritt unterstützt werden. Auch im Jugendhilfeausschuss solle der Tagespflege ein größerer Raum beigemessen werden. Die Vorlage werde als Auftakt gesehen, erneut das Thema im Jugendhilfeausschuss aufzugreifen. StRin Ripsam fragt erneut nach dem Berechnungsmodell während der Eingewöhnung, ausgehend von den in der Vorlage unter 1.2 genannten 350 Fällen und damit einhergehend angenommenen 90 Stunden für die Eingewöhnung. Sie könne bei dem genannten Aufwand in Höhe von rund 115.500 € den Stundensatz nicht nachvollziehen. Momentan, so Herr Korn, hätte er seine Rechnung nicht vorliegen und könne daher keine Auskunft geben. Allerdings sei der Stundensatz unterhalb eines Betrags von 5,50 € geblieben, da der Arbeitsaufwand bei der Eingewöhnung entfalle. Auf eine weitere Frage von StRin Ripsam nach dem Betrag von 500 € für die Vertretungsregelung bemerkt Herr Korn, bei diesem Betrag handle es sich um eine Pauschale, wobei nicht bekannt sei, ob eine Vertretungskraft auf einer Stundenbasis beschäftigt werde oder ein Honorar erhalte. Bei dieser Größenordnung lasse sich eine Vertretung realisieren. Wie werde mit dem Umstand umgegangen, wenn Eltern einen Tagespflegeplatz erhielten, diesen aber zugunsten eines Kindergartenplatzes ablehnten, interessiert StRin Nuber-Schöllhammer. Dies sei die Entscheidung der Eltern, so die Vorsitzende. Allerdings sei mit einem Betreuungsplatz in der Tagespflege der Rechtsanspruch erfüllt, und somit könne kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Die Tagespflege sei vom Gesetzgeber gegenüber den Tageseinrichtungen gleichgestellt, ergänzt Herr Korn. BMin Fezer stellt fest: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu. zum Seitenanfang