Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs
1409/2017
Stuttgart,
11/29/2017
Europäischer Sozialfonds 2014-2020, Regionaler ESF Fonds Pakt S, Förderjahr 2018
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
11.12.2017
Bericht:
Allgemeines zum ESF
Der regionale Europäische Sozialfonds (ESF) fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung und Erweiterung des Bildungs- und Ausbildungsangebotes und für einen flexibleren Arbeitsmarkt. Ziel ist, sowohl den wirtschaftlichen als auch den sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Mit spezifischen Förderangeboten in den Regionen soll die Integration in Arbeit verbessert werden.
Die Bewilligung der Mittel des ESF in Baden-Württemberg erfolgt nach den Bestimmungen des Ministeriums für Soziales und Integration (
http://www.esf-bw.de
). Die Förderabwicklung obliegt der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde.
Der Vertrag vom Juni 2014 über die Förderung der Einrichtung und Tätigkeit eines regionalen Arbeitskreises im Rahmen des ESF in der Förderperiode 2014 – 2020 zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Stadtkreis Stuttgart ist die Grundlage für die ESF Angelegenheiten der Landeshauptstadt.
Die Regelung des Vorsitzes und der Geschäftsführung des regionalen Arbeitskreises obliegt dem Stadtkreis. Die Regelung des Vorsitzes und der Geschäftsführung wird in Stuttgart durch den zuständigen Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration wahrgenommen und organisiert.
Der oben genannte Vertrag sieht gem. § 2 Absatz 1 vor, dass im regionalen Arbeitskreis Vertreterinnen und Vertreter von arbeitsmarktnahen Institutionen vorgesehen sind. Die Mitglieder werden von repräsentativen Partnern in enger Abstimmung mit der Stadt Stuttgart entsandt.
Die Höhe der jährlich ESF-Mittel für die Landeshauptstadt Stuttgart, die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vom regionalen Arbeitskreis „Pakt S“ vergeben werden, betragen in der Förderperiode 990.000 €.
Die Ausschreibung für das Förderjahr 2018 erfolgte im Mai 2017 im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart. Basierend auf der regionalen Arbeitsmarktstrategie des ESF Arbeitskreises Stuttgart, sind folgende zwei Ziele aus dem operationellen Programm des Landes Baden-Württemberg festgelegt.
§
B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechance von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
§
C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Die Ziele B 1.1 und C 1.1 der regionalen ESF-Förderung sind wie folgt beschrieben:
Ziel B 1.1
In diesem Ziel geht es insbesondere darum, durch gezielte Fördermaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner, häufig mit mehreren Vermittlungshemmnissen belasteter Langzeitarbeitsloser durch Angebote sozialer und ggf. gesundheitlicher Stabilisierung und niedrigschwelliger Qualifizierung zu erhöhen. Darüber hinaus soll mit der Förderung ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Gruppen geleistet werden, die in besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind. Die auf den jeweiligen regionalen Kontext zugeschnittenen Interventionen sollen die betroffenen Menschen auch im Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen unterstützen, die eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration in das Erwerbsleben darstellen.
Die wichtigsten Zielgruppen in diesem Ziel sind demnach:
§
Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen.
§
Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert.
§
Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden.
§
Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen.
§
Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
Ziel C 1.1
In diesem spezifischen Ziel liegen die zentralen Dimensionen, Vermeidung von Schulabbrüchen und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Dies gilt jedoch nur für
ausbildungsferne und z. T. marginalisierte Jugendliche, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.
Eine Ko-Finanzierung von Maßnahmen nach den Vorgaben des spezifischen Ziels
C 1.1 über § 48 SGB III (vertiefte Berufsorientierung) ist nicht zulässig, da die Maßnahmeninhalte überwiegend außerhalb von Berufsorientierungsinhalten liegen sollten. Die Förderung im spezifischen Ziel C 1.1 ist auf junge Menschen - in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren - ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen der allgemeinen Berufsorientierung oder Berufsberatung erreicht werden können und für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind.
Förderjahr 2018
Eingegangen sind insgesamt 9 Projektanträge für das Förderjahr 2018. Von den Projektanträgen wurden 3 für die Förderzeit von 2 Jahren gestellt.
Nach der Präsentation der Projekte und einer internen Erörterung im ESF-Arbeitskreis im Juli 2017 sowie sich einer anschließenden anonymisierten Bewertung erfolgte die Weiterleitung der Vorschlagsliste an die L-Bank.
Von der L-Bank wurden insgesamt 6 Projektanträge bewilligt.
Im Förderschwerpunkt B 1.1 werden für das Förderjahr 2018 folgende Projekte gefördert:
Projekt
Träger
Summe 2018 (Gesamt)
Zeitraum
Spätstarter gesucht
metis gGmbH
118.000 € (236.000 €)
2 Jahre
Muperta
Zora gGmbH
50.000 €
1 Jahr
Einstieg zum Ausstieg
Neue Arbeit gGmbH
98.000 €
1 Jahr
Chancen reintegra
NintegrA gGmbH
90.000 €
1 Jahr
Giga
metis gGmbH
73.500 € (147.000 €)
2 Jahre
Im Förderschwerpunkt C 1.1 wird für das Förderjahr 2018 folgendes Projekt gefördert:
Projekt
Träger
Summe 2018 (Gesamt)
Zeitraum
Lernen macht stark
Neue Arbeit gGmbH
91.000 €
1 Jahr
Gefördert werden in 2018 Projekte in Höhe von 801.719,49 €. Neben den neuen geförderten Projekten für 2018, die in Summe 520.500 € betragen, werden alte Projekte aus dem Jahr 2017 mit zweijähriger Laufzeit in Höhe von 281.219,49 € gefördert.
Die Fördersumme wird nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Es werden insgesamt 355.865,51 € in das Förderjahr 2019 übertragen. Dies liegt daran, dass in das Förderjahr 2018 bereits eine Übertragung von Mitteln aus den Vorjahren stattgefunden hat. Eine Übertragung von Fördermitteln ist nun letztmalig für die Förderperiode 2019 möglich.
Die Übertragung in dieser Höhe in das nächste Förderjahr ist insgesamt bedauerlich.
Im Rahmen der nächsten Förderperiode werden daher folgende Anstrengungen unternommen, um dem entgegenzuwirken:
§
Gemeinsame Informations- und Abstimmungsrunden im Vorfeld mit den Trägern, die für ESF-Projekte in Frage kommen, um insgesamt deutlich mehr Projektanträge zu generieren.
§
Die Angebotsvielfalt, im Rahmen der vorgegebenen ESF Randbedingungen, weitaus vielfältiger ausgestalten.
Mit dem Ministerium haben erste Gespräche dahingehend stattgefunden, was nach Auslaufen der Förderperiode im Jahre 2020 erfolgen wird. Voraussichtlich ist mit weiteren Förderperioden zu rechnen, die allerdings vom Finanzvolumen her leicht geringer ausfallen dürften. Inhaltliche Schwerpunktsetzungen sind in diesem frühen Stadium noch nicht absehbar.
Werner Wölfle
Bürgermeister
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